[ Frage zum Kindergeld ]
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ironsquall Analyst
Dabei seit: Jul 2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: Do 13 Dez, 2007 21:07 Titel: Frage zum Kindergeld |
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ich verdiene im ersten lehrjahr 748 brutto + 40 VL
jetz kam von der familienkasse ich bekäme kein kindergeld mehr weil ich zu viel verdiene.
bekommt ihr noch Kindergeld?
PS: Frage geht an alle die schon 18 sind |
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Verfasst am: Do 13 Dez, 2007 21:07 Titel: Frage zum Kindergeld |
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Schnecke Gast
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Verfasst am: Mo 17 Dez, 2007 9:42 Titel: |
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Nein, auch mir wurde das Kindergeld ab dem 18. Geburtstag mit der gleichen Begründung gestrichen. |
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Gast
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Verfasst am: Di 18 Dez, 2007 1:14 Titel: |
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also ich hab' mit einem Arbeitslohn von 13.000 EUR noch Kindergeld bekommen und das mit 23 Jahren.
Entscheidend ist halt wie viel Kosten man geltend machen kann. |
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Azubi 3. Lehrjahr Gast
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Verfasst am: Di 18 Dez, 2007 13:06 Titel: |
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eine sehr gute möglichkeit noch kindergeld zu erhalten ist es mit eurem R+V-Berater mal über BaVL zu sprechen.
Denn dadurch kann man sein Einkommen so senken das man noch Kindergeld bekommt.
Man bekommt zwar etwas weniger vom Arbeitgeber, aber es rechnet sich. |
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Gast
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Verfasst am: Di 18 Dez, 2007 13:20 Titel: |
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R+V-berater?
kann man das auch andere banken münzen? mit versicherungsfragen kenn ich mich echt nicht so gut aus! |
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Gast
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Verfasst am: Di 18 Dez, 2007 21:46 Titel: |
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von Versicherungen würde ich Abstand nehmen zumal diese einfach zu intransparent in Bezug auf die Kosten sind. Man zieht sich einen Klotz ans Bein über Jahre hinweg, während man bei der richtigen Anlage in die entsprechenden Fondsparpläne über Fondsvermittler bzw. in ETF wesentlich flexibler ist und auch wesentlich mehr Rendite erzielt. Da kommt es auf das Kindergeld nicht an.
Da empfiehlt es sich doch lieber ein paar Fachbücher zu kaufen. Da hat man noch was von.
Gruß
ein ETF-Jünger |
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Gast
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Verfasst am: Fr 04 Jan, 2008 12:09 Titel: |
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JA also von einer Direktversicherung um das Bruttoeinkommen zu drücken halte ich auch nix.
Laut Gesetzestext heißt es, dass man ab einem Einkommen von mehr als 7680€ keine Kindergeld mehr bekommt.
Jetzt gibt es da aber Werbungskosten, den Pauschbetrag etc.etc. die das Einkommen drücken können um somit weiter Kindergeld zu bekommen. Am besten man spricht mal einen Steuerberater an, oder jemanden auf der Bank, der sich damit auskennt.
Gruß Benny |
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Tim3887 Analyst
Dabei seit: Aug 2006 Beiträge: 1
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Verfasst am: Di 08 Jan, 2008 16:11 Titel: |
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Moin!
Also ich bin jetzt in einer Woche mit der Ausbildung fertig und hab sogar noch im Dritten Lehrjahr mein Kindergeld bekommen, weil....ganz einfach.
Die Grenze fürs Kindergeld liegt ja bei 7.680,- EUR und verdienen tun wir so mit VL 11.500,- EUR.
Weil in meinem Ausbildungsvertrag meine Hauptstelle als Ausbildungsort angegeben ist, kann ich JEDE Fahrt zu einer Zweigstelle als Dienstreise und die Fahrt zur Berufsschule VOLL ansetzten, also Hin- und Rückfahrt.
Das machen bei mir z.B. 3250km x 0,30 Cent = 975,- EUR.
Dazu kann ich mir pro Tag, an dem ich über 8 Std in der Filiale war einen Verpflegungsmehraufwand von 6,- EUR aufschreiben = 354,- EUR bei mir.
Ich kann noch Sozialversicherungsbeiträge i.H.v. ca. 2300,- EUR absetzten.
Den Gewerkschaftsbeitrag von ca. 90,- EUR im Jahr.
Wenn man dann natürlich noch Bücher, Parkscheine von der Berufsschule, Kosten für Bürozeugs u.ä. hat, noch besser.
Und wenn dann immernoch was fehlt, dann hat man vllt....evtl..... eine Lerngruppe bei einem anderen Azubi, der etwas weiter weg wohnt )
Also ich komme bei mir dann auf 7575,- EUR, also noch 100,- EUR unter der Grenze und damit hab ich mein Kindergeld. )
Viel Spaß für jeden der sich mal dran versuchen will, weil ich finde....ich geb auch gerne 1300 EUR für Bücher aus, damit ich meine 1800 EUR KG bekomme, das sind immernoch 500 EUR verdient. |
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Forum
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Verfasst am: Di 08 Jan, 2008 16:11 Titel: |
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Franziskus Analyst
Dabei seit: Nov 2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: Di 08 Jan, 2008 19:11 Titel: Moin |
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"Dazu kann ich mir pro Tag, an dem ich über 8 Std in der Filiale war einen Verpflegungsmehraufwand von 6,- EUR aufschreiben = 354,- EUR bei mir."
Eine Frage, ist das nur bei dir so oder gilt das generell, wenn ja, wo steht das, habe noch nie davon gehört, brauche ich da noch Belege für.
Danke für die Antwort. |
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Gast
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Verfasst am: Do 10 Jan, 2008 0:16 Titel: |
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Zitat: | Eine Frage, ist das nur bei dir so oder gilt das generell, wenn ja, wo steht das, habe noch nie davon gehört, brauche ich da noch Belege für. |
steht in R 9.4 ff LStR 2008 bzw. in R 37 ff LStR 2005
w*w.bundesfinanzministerium.de/DE/Service/Downloads/Abt__IV/082,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
h**p://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResult?QueryID=QryRangeDetail&queryparam.po_content.ioid=13245
Parkscheine sind hingegen durch die Pauschalen abgegolten. |
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