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[ Ein paar formelle Fragen zur Ausbildung ]
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boerni
Associate


Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: Do 27 Dez, 2007 17:20    Titel: Ein paar formelle Fragen zur Ausbildung Antworten mit Zitat nach oben ... 

hallo zusammen!

ich denke mal, dass mir einer bei meinen fragen weiterhelfen kann.
ich fange nächstes jahr im august eine 2 1/2 jährige ausbildung bei der commerzbank an.
ich hatte mal irgenwo hier im forum gelesen, dass man schon im 2. kalanderjahr der ausbildung (also wäre das ja im januar) in das 2. lehrjahr kommen würde. dann würde man das 1- lj nur 4 monate haben und das 2. und. 3 komplett....oder stimmt dass nicht und nur das 3. lj geht dann nur noch ein halbes jahr??

ich hoffe auf ein paar antworten...
 
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Verfasst am: Do 27 Dez, 2007 17:20    Titel: Ein paar formelle Fragen zur Ausbildung  



 
Gast






BeitragVerfasst am: Do 27 Dez, 2007 18:12    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

das 3. Lehrjahr geht über 1/2 jahr, der Rest ist komplett Wink
 
Renovatio
Moderator


Commerzbank
Ausgelernt

Dabei seit: May 2006
Beiträge: 1206
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: Do 27 Dez, 2007 19:59    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Exactly, eigentlich genau so wie wenn du ein ganz normale 3-jährige Ausbildung machst und aufgrund guter Leistung verkürzen kannst.

Da hier aber die Weichen schon zu Beginn entsprechend gestellt sind, wird der Schulstoff i.d.R. darauf zugeschnitten.
 
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Killer-Mietze
Analyst


Dabei seit: Jun 2007
Beiträge: 24
Wohnort: Lüneburg

BeitragVerfasst am: Do 27 Dez, 2007 22:41    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Aber aufs Gehalt bezogen hast du recht:
Du bekommst ab Februar,wenn du 2 1/2 Jahre lernst,das Gehalt vom 2.Lehrjahr!

So ist es zumindest bei mir Very Happy
_________________
Sorgen mindern ihre Macht - das hat Mr. Hartz geschafft.
Danke Deutschland, gute Nacht.

Und nur weil ich höflich bin,
sag ich weiter "Guten Tag" ich brauch ein Pflaster für die Seele weil ich nicht verbluten mag..(Staatsf.Nr.1 2006)
 
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boerni
Associate


Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: Fr 28 Dez, 2007 22:49    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

ahh,

ich muss zugeben, dass war auch der beweggrund meiner frage Embarassed


danke für die antworten! Very Happy
 
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boerni
Associate


Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: So 03 Feb, 2008 11:47    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

hallo,

bis zum ausbildungsbeginn im august wurde mir nahe gelegt auch ein konto bei der commerzbank zu eröffnen. meine frage ist, ob ich gebühren für das konto zahlen muss oder davon befreit bin?
 
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Renovatio
Moderator


Commerzbank
Ausgelernt

Dabei seit: May 2006
Beiträge: 1206
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: So 03 Feb, 2008 18:02    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Azubis und Studenten sind eigentlich immer befreit von Kontoführungsgebühren. Zumindest die Azubis sind definitiv davon befreit.
 
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FinancialCenter
Analyst


Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: So 03 Feb, 2008 23:11    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Wenn du auf die Homepage von der Commerzbank Informationen einholst, wirst du merken das dieses Thema auch angesprochen ist. Die haben ein extra Konto für Schüler, Studenten und Azubi.
 
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Verfasst am: So 03 Feb, 2008 23:11    Titel:  



 
Killer-Mietze
Analyst


Dabei seit: Jun 2007
Beiträge: 24
Wohnort: Lüneburg

BeitragVerfasst am: Sa 09 Feb, 2008 13:21    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Falls du kein kostenloses Konto eingerichtet bekommen solltest,so werden die die Gebühren am Februar des folgenden Jahres immer erstattet.
_________________
Sorgen mindern ihre Macht - das hat Mr. Hartz geschafft.
Danke Deutschland, gute Nacht.

Und nur weil ich höflich bin,
sag ich weiter "Guten Tag" ich brauch ein Pflaster für die Seele weil ich nicht verbluten mag..(Staatsf.Nr.1 2006)
 
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jan90
Gast





BeitragVerfasst am: Fr 29 Feb, 2008 22:57    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

hi boerni,

als Mitarbeiter der Commerzbank musst du die Gebühren für dein Konto meiner Meinung nach erst einmal bezahlen,bekommst diese jedoch zum Ende des Jahres erstattet. Dabei gibt es einen maximalen Betrag von 1080,- € für Kosten für Kontoführung, Kreditkarten oder Wertpapiertransaktionen,der pro Jahr erstattet werden kann.
 
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