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SimonSays Gast
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Verfasst am: Do 09 Okt, 2008 18:48 Titel: Straftat |
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Hallo Leute ich hab ne frage die is mir etwas peinlich aber ich stell sie trozdem,
Im falle dass ich einen Ausbildungsvertrag bekommen muss ich mein Führungszeugnis abgeben,
(bitte macht euch nicht lächerlich oder stempelt mich nicht als gangster ab)
Ich musste schon mal wegen urkundenfälschung Sozialstunden leisten 30 H ( es kam aber nciht vor gericht), Urkundenfälschung ( Ich hab im zug eine Fahrkarte eines Freundes gezeigt und sie als meine ausgegeben)
Diebstahl - Ich bin mit nem Freund in ein Laden mitgegangen der hat da Kickschuhe im Wert von 250€ eingesteckt in seinen Rucksack, jedoch galt heir das prinzip mit Gehangen mit Gefangen.
Diese 2 Straftaten sind ca 3-4 Jahre her, ich bin mri nicht sicher ob diese in mein Führungszeugnis eingetragen wurden aber ich vermute schon den beim 2ten delikt Diebstahl kam es zur Gerichtsverhandlung und ich bekam wieder 60 oder 70 Arbeitstsunden weiss nich mehr genau oder vll warens nur 40.
Seid dem her halt ich mich von alles schlimme Fern hab neue Freunde und alles.
Aber ich wollt jetzt wissen ob ich es gleich aufgeben soll und gar nicht zu meinem AC erscheinen soll.
Bitte um Rückmeldung |
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Forum
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Verfasst am: Do 09 Okt, 2008 18:48 Titel: Straftat |
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Sky Analyst
Volksbank 3. Lehrjahr
Dabei seit: Sep 2008 Beiträge: 13
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Verfasst am: Do 09 Okt, 2008 19:28 Titel: |
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schwachsinn...
natürlich kann es sein, dass sie es sich mehrmals überlegen, ob sie dich in die engere wahl nehmen...
doch das heißt nicht, dass es von anfang an ausgeschlossen ist, das du weiter kommst.
versuch es einfach. mehr als absagen können sie dir nicht. und wenn du wirklich schon ne ganze weile "clean" warst (und eine ordentliche erklärung abgeben kannst, falls sie nach fragen), finde ich, dass recht gute chancen hast, trotzdem an einen ausbildungsplatz zu kommen...
aber wie gesagt: versuch es einfach. schaden tut es dir ja nicht _________________ Träume nicht dein Leben, Lebe deinen Traum! |
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SimonSays Gast
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Verfasst am: Do 09 Okt, 2008 19:48 Titel: |
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Ok vielen dank für deine antwort, auch wenn es vielelicht nicht besonders gut für mich aussieht, werd ich mein bestes geben |
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DSA Associate
Dabei seit: Jun 2008 Beiträge: 69
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Verfasst am: Do 09 Okt, 2008 21:28 Titel: |
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Versuch macht klug. Du kannst es nicht mehr ändern, leb' damit und geb noch mehr als sonst, um es "auszugleichen". |
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Gast
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Verfasst am: Do 09 Okt, 2008 23:17 Titel: |
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Nur mal eine Frage am Rande:
Nach wievielen Jahren werden die Einträge gelöscht? geht das automatisch oder muss man das beantragen? |
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Gast
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Verfasst am: Do 09 Okt, 2008 23:55 Titel: |
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Das kommt auf das Vergehen an. Manche Sachen wird man nie wieder los.... |
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MrQueman Managing Director
Dabei seit: Sep 2008 Beiträge: 438
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Verfasst am: Fr 10 Okt, 2008 14:45 Titel: |
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Ich glaube nen Mord wirst du nicht los, oder nen Halb-Mord.
Also ich kenne viele ehemalige Drogenabhängige und auch nen Ex-Dealer.
Sind jetzt beide auf nem straighten Weg und fangen jetzt mit Arbeit an, aber vorher hatten die schon krasse Sachen gemacht!
Bei denen ist alles weg. Hat halt seine Jährchen (5 oder so) gedauert, aber jetzt ist alles fit.
Frag ansonsten mal nen Zugehörigen oder bei der Polizei!
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Knut Department Head
Deutsche Bank 1. Lehrjahr
Dabei seit: Apr 2008 Beiträge: 768
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Verfasst am: Fr 10 Okt, 2008 14:59 Titel: |
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Du hast das Recht jederzeit Auskunft zu bekommen was in deinem Führungszeugnis steht.
Geh einfach mal zur Polizei oder zum Bürgerbüro und frag da nach. Vllt steht es ja gar nicht drin... |
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Forum
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Verfasst am: Fr 10 Okt, 2008 14:59 Titel: |
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Komet Gast
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Verfasst am: Fr 10 Okt, 2008 17:51 Titel: |
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Es gibt ja zwei Arten von einem Führungszeugnis, das einfache und das ausführliche.
Beim Ersten steht nur ob du mal eine Straftat begangen hast. Das zweite ist da ausführlicher, da stehen alle deine Straftaten und deine Vorstrafen drinn, mit Angabe welche es waren und noch einige Sachen mehr.
Der Diebstahl wird nach 5 Jahren gelöscht, wenn nichts weiter dazukommt in der Zwischenzeit. Im Jugendstrafrecht beträgt die Löschungsfrist generell 3 Jahre.
Sollte nach Jugendstrafrecht eine geringere Strafe oder Ableistung von Sozialstunden verhängt werden, erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis.
Hoffe, ich konnte helfen |
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Gast
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Verfasst am: Sa 11 Okt, 2008 18:23 Titel: |
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Mach dir da mal nicht zuviele Gedanken, je nach Sachlage und Erklärung deinerseits zu eben diesen Vorfällen wird dann abgewägt wie weiterverfahren wird zwecks Anstellung bei der CoBa.
Ich habe z.B. schwere Delikte zu verzeichnen (scheiß Jugendsünden..) wurde aber dennoch ohne Probleme eingestellt |
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