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[ Fahrtkostenzuschuss - Hinweis im Vertrag? ]
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Lavinia
Vice President


Sparkasse
Ausbildungsplatz

Dabei seit: Jul 2009
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: Mi 15 Jul, 2009 22:05    Titel: Fahrtkostenzuschuss - Hinweis im Vertrag? Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hallo,

ich haette eine Frage an die, die bereits ihre Ausbildung angefangen haben oder anfangen werden und bereits einen Ausbildungsvertrag unterschrieben haben:

Ich werde naechtes Jahr meine Ausbildung als Bankkauffrau bei einer Kreissparkasse anfangen.

Ich wohne aber ca. 40 km (hin und zurück 80 km)vom meinem Ausbildungsbetrieb weg, und so wie es aussieht werde ich aus privaten Gründen auch nicht sofort dorthin ziehen können.

Ich würde gerne wissen ob man waehrend der Ausbildung Fahrtkostenzuschuss bekommt. Und wenn ja, wie viel?

In meinem Vertrag steht gar nichts dazu. Kann das im Nachhinein extra vereinbart werden? Oder steht dass eig. schon gewoehnlicherweise im Ausbildungsvertrag?

Und kann es sein, dass man überhaupt keinen Zuschuss bekommt?
 
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Verfasst am: Mi 15 Jul, 2009 22:05    Titel: Fahrtkostenzuschuss - Hinweis im Vertrag?  



 
Lavinia
Vice President


Sparkasse
Ausbildungsplatz

Dabei seit: Jul 2009
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: Mi 15 Jul, 2009 22:09    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Zu meinem obigen Beitrag möchte noch hinzufügen, dass ich mit dem Auto zu meiner Ausbildungstaette fahren werde bzw. muss, weil die Zugverbindung dorthin sehr schlecht ist.
 
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neledarikamrat
Moderator


Sparkasse
Ausgelernt

Dabei seit: Jan 2008
Beiträge: 2778

BeitragVerfasst am: Mi 15 Jul, 2009 22:28    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

natürlich kann es sein, dass du gar keinen fahrtkostenzuschuss bekommst. das regelt jede sparkasse individuell, da hilft nur nachfragen...

ich werde selber auch ca. 35km pro strecke haben, allerdings kannst du diese fahrten als werbungskosten anrechnen und evtl. beim kindergeld geltend machen...
 
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Lavinia
Vice President


Sparkasse
Ausbildungsplatz

Dabei seit: Jul 2009
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: Mi 15 Jul, 2009 22:32    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

neledarikamrat hat folgendes geschrieben:
[...] allerdings kannst du diese fahrten als werbungskosten anrechnen und evtl. beim kindergeld geltend machen...


Könntest du mit bitte erklaeren, was du mit ''beim Kindergeld geltend machen'' meinst? Wie wird das mit den Werbungskoten gehandhabt? Ich kenne mich in derartigen Sachen noch nicht aus...

Würde mich über eine Antwort sehr freuen..
 
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neledarikamrat
Moderator


Sparkasse
Ausgelernt

Dabei seit: Jan 2008
Beiträge: 2778

BeitragVerfasst am: Mi 15 Jul, 2009 22:36    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

kindergeld bekommst du dann, wenn dein jährliches einkommen 7680€ (bin mir bei dem betrag nicht sicher, aber so in etwa) nicht übersteigt. du darfst allerdings von deinem jahreseinkommen die sozialabgaben und die werbungskosten abziehen und wenn dieser betrag weniger als die genannte summe ausmacht, müsstest du noch kindergeld bekommen...

einfach mal bei wikipedia schauen: kindergeld eingeben und dann einkommensabrechung ab 18 suchen, allerdings steht hier im forum auch schon genügend dazu, sodass ich nichts weiter erklären muss...
 
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Michiii
Moderator


Ausgelernt

Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 583
Wohnort: Schwerin

BeitragVerfasst am: Mi 15 Jul, 2009 22:45    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

neledarikamrat hat folgendes geschrieben:
kindergeld bekommst du dann, wenn dein jährliches einkommen 7680€ (bin mir bei dem betrag nicht sicher, aber so in etwa)


Korrekt Smile

Und Rest wiegesagt schon x-fach im Forum...einfach mal SuFu nutzen.
_________________
Streite dich nie mit einem Dummen ! Denn dazu musst du auf sein Niveau hinab und dort schlägt er dich mit seiner Erfahrung.
 
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