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MrQueman Managing Director
Dabei seit: Sep 2008 Beiträge: 438
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Verfasst am: Mo 23 Nov, 2009 17:48 Titel: Vollmacht |
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Ne kurze Frage:
Wenn ein Kontoinhaber eine Vollmacht erteilt, weil er nicht mehr zur Bank gehen kann, ist der BV dann befugt das Geld auf dem Konto für eigene Zwecke zu verwenden? Also jetzt rein rechtlich gesehen! Oder macht er sich strafbar? |
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Forum
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Verfasst am: Mo 23 Nov, 2009 17:48 Titel: Vollmacht |
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Kuhlo Moderator
Landesbank 2. Lehrjahr
Dabei seit: Sep 2007 Beiträge: 1037
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Verfasst am: Mo 23 Nov, 2009 20:52 Titel: |
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Puh das ist eine spitzfindige Frage....
Aus dem was ich bisher aus Recht mitgenommen habe würde ich folgendes zur Disposition stellen:
h**p://bundesrecht.juris.de/bgb/__164.html
§ 164 I Bgb
(1) Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen. Es macht keinen Unterschied, ob die Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgt oder ob die Umstände ergeben, dass sie in dessen Namen erfolgen soll.
Da die Vollmacht gegeben wurde um als direkter Vertreter die Bankgeschäfte zu erledigen wäre eine Entnahme für eigene Zwecke missbrauch. Auf die schnelle habe ich im BGB aber ansonste nichts gefunden.
Jetzt muss man Willensforschung betreiben
Kuhlo _________________ Ich habe eiserne Prinzipien.
Wenn sie ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere. |
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MrQueman Managing Director
Dabei seit: Sep 2008 Beiträge: 438
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Verfasst am: Mo 23 Nov, 2009 22:53 Titel: |
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Ich denke auch, dass es nicht rechtens ist, aber mal sehen was meine Lehrerin dazu sagt |
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MrQueman Managing Director
Dabei seit: Sep 2008 Beiträge: 438
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Verfasst am: Mo 23 Nov, 2009 22:54 Titel: |
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danke übrigens für die schnelle antwort |
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parapioggia Analyst
Volksbank 1. Lehrjahr
Dabei seit: Nov 2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: Di 08 Dez, 2009 17:43 Titel: |
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Also, ich denke, wenn er selbst nicht mehr zur bank gehen kann, sollte er einen Betreuuer bekommen, da ist das rechtlich dann ja abgesichert, dass dieser das geld z.B. nur mündelsicher anlegt und nicht zu eigenen Zwecken nutzt.
Wenn man einfach nur eine Vollmacht rausgibt, darf der Bevollmächtigte ja quasi alles machen, auch das Geld abheben und damit erstmal einen Urlaub buchen. Viele Ehepartner sind ja z.B. auch bevollmächtigt auf dem Konto des jeweilig anderen, wenn das dann ein rechtlicher Verstoß wäre, wenn man das Geld für eigene Zwecke nutzt, wäre das ja schon komisch |
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