Vereinfachungsregelungen bei der Mehrwertsteuer bleiben sinnvoll - Bauernverband: Gutachten vernachlässigt Ziel der Entbürokratisierung
Geschrieben am 24-09-2010 |
Berlin (ots) - (DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) wendet sich
gegen die Einschätzung im Gutachten des Bundesfinanzministeriums,
wonach die Pauschalierung für Landwirte bei der Umsatzsteuer
abgeschafft gehört. In Deutschland wird die
Umsatzsteuerpauschalierung von über 90 Prozent der land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe angewendet. Während in der
Vergangenheit Erleichterungen hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten
im Vordergrund standen, hat sich die Umsatzsteuerpauschalierung zu
einem anerkannten Vereinfachungsmodell gewandelt, welches den
Bestrebungen zum Bürokratieabbau voll und ganz entspricht. Dieser
Aspekt wird in dem Gutachten nicht ausreichend berücksichtigt,
kritisiert der DBV in einer ersten Reaktion. Der DBV fordert die
Bundesregierung auf, bei den weiteren Beratungen zur
Umsatzsteuerreform den landwirtschaftlichen Sachverstand
einzubeziehen.
Bei der Diskussion um die ermäßigten Umsatzsteuersätze befürchtet
der DBV vor allem Steuererhöhungen durch die Hintertür. Es drohen
Mehrbelastungen für den Verbraucher bei Lebensmitteln aber auch bei
vielen anderen Agrarerzeugnissen des täglichen Bedarfes. Zum Beispiel
drohen bei Blumen, Zierpflanzen, Tierfutter oder auch bei
Druckerzeugnissen erhebliche Nachfragerückgänge und
Arbeitsplatzverluste infolge stark steigender Endverbraucherpreise.
In diesem Zusammenhang ist es inkonsequent, wenn in dem Gutachten des
Bundesfinanzministeriums nur die ermäßigten Umsatzsteuersätze
kritisiert werden, nicht jedoch die erheblichen
Umsatzsteuerbefreiungen für viele Dienstleistungen, zum Beispiel für
Wohnungsmieten, Versicherungen und Finanzdienstleistungen. Diese
Aspekte dürfen bei einer systematischen Prüfung der Umsatzsteuer
nicht von vornherein ausgeklammert werden, so der DBV.
Originaltext: Deutscher Bauernverband (DBV)
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Kontakt:
Deutscher Bauernverband
Dr. Michael Lohse
Pressesprecher
Tel.: 030 / 31904 240
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