Der Wert des medizinischen Fortschritts: eine Frage nicht nur für den G-BA
Geschrieben am 27-09-2010 |
Berlin (ots) - Eine Pressemitteilung des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) offenbart ein merkwürdiges
Demokratieverständnis. Die mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz
(AMNOG) vorgesehene frühe Nutzenbewertung mit folgenden
Preisverhandlungen entscheidet über die zentrale Frage, was die
Gesellschaft als Nutzen im Sinne eines medizinischen Fortschritts
anerkennt. "Der Gemeinsame Bundesausschuss will die frühe
Nutzenbewertung nicht nur durchführen, sondern deren Regeln auch
selbst festlegen. Legislative und exekutive Entscheidungsgewalt in
einer Hand: dazu ist er nicht legitimiert. Denn es geht hier eben
nicht nur um Spareffekte, sondern auch um die Frage, welche
Innovationen die Bürger erreichen. Darüber muss die Gesellschaft auch
aus Sicht der Patienten entscheiden, die im G-BA aber kein Stimmrecht
haben. Genau deshalb müssen diese Regeln durch die von der
Bevölkerung gewählten Regierung festgelegt werden und nicht durch die
Vertreter von Vertragsärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern, deren
Sicht auf das Gesundheitswesen von jeweils eigenen Interessen geprägt
ist", kommentiert Dr. Bernd Wegener, der Vorsitzende des
Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) die
Pressemitteilung des G-BA.
Die Pressemitteilung des G-BA zur frühen Nutzenbewertung von
Arzneimitteln kritisiert den normalen rechtsstaatlichen Prozess der
Konkretisierung von Vorgaben des Gesetzgebers durch Verordnungen der
von der Bevölkerung gewählten Regierung. Der G-BA fordert, den
Verordnungsgeber und damit niemanden anderen als die gewählte
Regierung der Bundesrepublik Deutschland, aus dem Verfahren
herauszuhalten und diese Kompetenzen an den G-BA zu übertragen. Der
G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen
Selbstverwaltung der Vertragsärzte, der Krankenhäuser und
Krankenkassen in Deutschland - Beteiligten am Gesundheitssystem mit
jeweils eigenen legitimen Interessen.
Der BPI hat anlässlich der geplanten Einführung einer frühen
Nutzenbewertung eine Reform des G-BA und eine Stärkung seiner
demokratischen Legitimation gefordert. "Die Pressemitteilung des G-BA
ist ein eindrucksvoller Beleg für die Notwendigkeit von Reformen des
G-BA für mehr Transparenz und eine breitere demokratische
Legitimation", so Dr. Bernd Wegener. "Wir fordern die Berufung
neutraler Mitglieder durch den Bundestag, Stimmrechte für die
Vertretung real von der jeweils diskutierten Krankheit Betroffener,
rechtsstaatliche Kontrolle mittels einer Fachaufsicht des BMG,
Transparenz durch umfassende Beschlussbegründung im
Stellungnahmeverfahren, transparente Gremienbesetzungen und
Beratungsunterlagen, Einrichtung eines wissenschaftlichen Beirats für
Arzneimittelbewertungen aus den wissenschaftlichen Fachgesellschaften
und die Errichtung einer wissenschaftlichen Schiedskommission".
Die umfassende Stellungnahme des BPI zum
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) sowie Rechtsgutachten zu
mehreren Teilaspekten sind unter www.bpi.de abrufbar.
Originaltext: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/21085
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_21085.rss2
Ihr Ansprechpartner:
Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach@bpi.de
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