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BGH-Rechtsprechung kostet Staat 500 Millionen jährlich / Öffentliche Auftraggeber haften für Mehrkosten bei verspätetem Baustart - Neue Kostenfalle für Stuttgart 21 (mit Bild)

Geschrieben am 30-09-2010

Berlin (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Leinemann Partner Rechtsanwälte haben mit zwei
Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22. Juli
2010 (Az. VII ZR 129/09 und Az. VII ZR 213/08) einen Durchbruch in
der Rechtsprechung zur verzögerten Vergabe erzielt. Verschiebt sich
bei öffentlich ausgeschriebenen Bauaufträgen der Zuschlag auf das
eingereichte Angebot sowie der Baubeginn, haftet der Auftraggeber dem
Bieter für daraus entstehende Mehrkosten. Selbst bei frühzeitiger
Mitteilung eines neuen Baubeginns im Zeitpunkt des Vertragsschlusses
haftet die Öffentliche Hand.

Verzögerungen entstehen häufig durch überlange Prüfvorgänge in den
zuständigen Ministerien, etwa wegen Urlaub oder Krankheit. Daneben
können Nachprüfungsanträge von Konkurrenten das Vergabeverfahren
ebenfalls verzögern. Mehrkosten entstehen oft aufgrund schwankender
Marktpreise für Stahl und Beton sowie Subunternehmerleistungen. Lange
Zeit war streitig, ob der Staat oder die Baufirmen diese Kosten
tragen müssen. Die aus der neuen Rechtsprechung resultierenden Kosten
für die öffentliche Hand schätzt Rechtsanwalt Ralf Leinemann, dessen
Kanzlei die Unternehmen vertreten hat, auf mindestens 500 Millionen
Euro jährlich. Beim Großprojekt Stuttgart 21 wird dieser Aspekt
bislang völlig übersehen. Infolge der teuren Baulose könnten dort
Verzögerungskosten in zweistelliger Millionenhöhe auflaufen. "Bei
weiteren in der Vergabephase verzögerten Großprojekten, wie dem
Jade-Weser-Port in Wilhelmshaven oder dem neuen Schiffshebewerk in
Niederfinow steht damit ebenfalls fest, dass die daraus entstandenen
Kosten vom Auftraggeber zu tragen sind", so Leinemann, dessen Kanzlei
auch an diesen Verfahren beteiligt ist.

LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE gehören mit Standorten in Berlin,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und Köln zu Deutschlands führenden
Anwaltssozietäten im Bau- und Vergaberecht. Die Kanzlei wurde vom
"JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien" im November 2008 bereits zum
zweiten Mal nach 2003 zu Deutschlands "Kanzlei des Jahres" im
privaten Baurecht gewählt.

Originaltext: Leinemann Partner Rechtsanwälte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/81534
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_81534.rss2

Pressekontakt:
Leinemann Partner Rechtsanwälte,
Friedrichstraße 185-190, 10117 Berlin
Nils Repke, Leiter Unternehmenskommunikation, Tel. 030-206419-63
Nils.Repke@leinemann-partner.de, www.leinemann-partner.de


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