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Geplante Neufassung Richtlinie 2000/35/EG gegen Zahlungsverzug: EU Vorschlag geht voll zu Lasten der Bauwirtschaft!

Geschrieben am 04-10-2010

Berlin (ots) - Entsetzt zeigt sich die deutsche Bauwirtschaft über
ein Vorhaben der EU, das insbesondere kleinen und mittleren
Unternehmen eigentlich zu einer schnelleren Bezahlung von Rechnungen
verhelfen soll. "Genau das Gegenteil ist der Fall", so die einhellige
Einschätzung des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes und des
Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie in Berlin.

Noch im Oktober will die EU eine Neufassung der bisherigen
Richtlinie 2000/35/EG gegen Zahlungsverzug beschließen. Danach würde
sich die Zahlungsfrist von derzeit 30 Kalendertagen auf 60 für
(öffentliche) Unternehmen erhöhen. Derzeit verlangt diese Richtlinie
von öffentlichen Stellen und von Unternehmen grundsätzlich,
Rechnungen spätestens nach 30 Kalendertagen zu bezahlen. Nach
Fristablauf wird - auch ohne Mahnung - ein Verzugszins von mindestens
7 Prozent über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig.

"Durch die nun vorgelegten Änderungsvorschläge wird das
ursprüngliche Ziel, die Zahlungsmoral zu verbessern, zu Lasten
insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen der Bauwirtschaft
konterkariert." So die beiden Verbände in einem gemeinsamen Schreiben
an die EU-Parlamentarier.

Hinzu kommt - und das ist ebenfalls neu - eine europäische
Abnahmefrist von 30 Kalendertagen. Beide Fristen dürfen sogar noch
verlängert werden, solange dies nicht "grob unfair" sei. Ab wann eine
Verlängerung "grob unfair" werde, bleibt jedoch offen.

"Folglich müssten Bauunternehmen nach der Erstellung des Bauwerkes
mindestens 30 Kalendertage auf eine Abnahme warten und dann
mindestens weitere 60 Kalendertage auf die Bezahlung. Damit werden
die Bauunternehmen 90 Tage (und mangels klarer Obergrenzen womöglich
noch deutlich länger) als Kreditgeber missbraucht." So die beiden
Verbände weiter. "Nicht nur kleine und mittlere Unternehmen werden
damit wirtschaftlich überfordert."

Daher appellieren die beiden Spitzenverbände der deutschen
Bauwirtschaft an das EU-Parlament wie auch an den Ministerrat, diesen
Änderungen der EU-Richtlinie nicht zuzu-stimmen. "Keine Neuregelung
ist für alle Beteiligten besser als die geplante Änderung."

Eine Übersicht über die notwendigen Anpassungen der EU-Richtlinie
finden Sie im Internet unter www.bauindustrie.de und www.zdb.de.

Originaltext: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/24058
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_24058.rss2

Pressekontakt:
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Stellv. Hauptgeschäftsführer und
Leiter der Hauptabteilung Volkswirtschaft,
Information und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de


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