Brauche ich einen Ehevertrag? / Wer sich "traut", sollte sich absichern
Geschrieben am 04-10-2010 |
Hamburg (ots) - Der 10.10.10 naht und damit der beliebteste
Hochzeitstag dieses Jahres. Aber nicht nur an diesem Tag gilt: Wer
"ja" sagt, übernimmt damit automatisch eine Vielzahl von Rechten und
Pflichten gegenüber dem anderen Ehegatten. Wie diese aussehen, ist
häufig nicht oder nur ungefähr bekannt. Die von einem Notar oft
gehörte Frage "Brauche ich einen Ehevertrag?" zeigt diese
Unsicherheit deutlich, nicht nur bei Neuverheirateten, sondern
aufgrund der zahlreichen gesetzlichen Änderungen in den letzten
beiden Jahren auch bei langjährigen Ehegatten.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. "Um beurteilen
zu können, ob Paare einen Ehevertrag "brauchen" oder nicht, müssen
sie erst einmal wissen, was im Falle einer Scheidung von Gesetzes
wegen für sie gilt", weiß Daniel Wassmann von der Notarkammer Pfalz.
Eine rechtliche Beratung über Fragen der Vermögensverteilung
(Zugewinnausgleich), der Übertragung von Rentenanwartschaften
(Versorgungsausgleich) und gesetzliche Unterhaltspflichten sei daher
unbedingt jedem Verlobten oder Verheirateten zu empfehlen. Ob diese
Beratung dann zu einem Ehevertrag führt, könne danach von jedem Paar
selbst entschieden werden. Wird ein Ehevertrag tatsächlich
beurkundet, sind mit der gesetzlich festgelegten Gebühr hierfür auch
sämtliche vorherigen Beratungen durch den Notar abgegolten. Die Höhe
der Gebühr richtet sich grundsätzlich nach dem gemeinsamen Vermögen
der Eheleute.
"Ein Ehevertrag oder gar nur der Gedanke an einen solchen wirkt
manchmal abschreckend auf Verlobte oder Frischvermählte", so Wassmann
weiter. "Dabei ist daran weder etwas unromantisch noch pessimistisch.
Es sollte vielmehr selbstverständlich sein, dass man sich auch über
die rechtlichen Folgen einer Heirat mindestens genauso viel Gedanken
macht wie über das Brautkleid oder die Hochzeitsreise." Hinzukommt,
dass in einem Ehevertrag nicht unbedingt auf Rechte verzichtet werden
muss. Gerade nach der Reform des Unterhaltsrechts zum Jahresbeginn
2008 kann es für die Beteiligten ratsam sein, einen
Unterhaltsanspruch z.B. des kinderbetreuenden Ehegattens für eine
längere Zeit durch Ehevertrag zu begründen, als für die ersten drei
Lebensjahre eines Kindes, die das Gesetz vorsieht.
Auch können die gesetzlichen Regelungen im Einzelfall zu von
beiden Ehegatten ungewollten Ergebnissen führen, z.B. wenn ein
geerbtes Grundstück durch eine Baulanderschließung plötzlich im Wert
steigt. Dieser Wertzuwachs würde im Falle einer Scheidung im
Zugewinnausgleich berücksichtigt werden, wohingegen eine
Wertsteigerung unmittelbar vor dem Erbfall nicht
ausgleichungspflichtig gewesen wäre.
Wenn Eheleute bereits vor dem Ja-Wort gemeinsames Vermögen
erworben, z.B. ein Haus gekauft oder gebaut haben, kann sich
ebenfalls ein Ehevertrag anbieten. Hierin könnten die
unterschiedlichen vorehelichen Aufwendungen, gerade auch von den
jeweiligen Angehörigen, für die Zukunft festgehalten und auf die
passende rechtliche Grundlage gestellt werden.
Wassmann sagt: "Häufig ist es die Planungssicherheit, die Paare zu
einem Ehevertrag veranlasst. Wer einen notariellen Ehevertrag hat,
kann beruhigt in die Ehe gehen, denn er weiß, dass beide Parteien für
den Fall, dass es mit der Ehe wider Erwarten nicht klappen sollte, in
der vereinbarten Weise abgesichert sind." Von besonderer Bedeutung
hierbei ist, dass der Ehevertrag stets eine für beide Seiten
ausgewogene Regelung enthalten muss. Deshalb muss der Ehevertrag auch
von einem Notar beurkundet werden: als neutraler Amtsträger sorgt
dieser dafür, dass er beide Parteien gleichberechtigt berät, auf
mögliche Risiken hinweist sowie den Vertrag interessensgerecht und
ausgewogen gestaltet.
Abdruck honorarfrei
Oktober 2010: Falls Sie den Zitatgeber der Notarkammer Pfalz durch
einen anderen Experten ersetzen möchten, beziehen Sie sich bitte auf
folgende Namen: Frau Eliane Schuller von der Landesnotarkammer
Bayern, Herrn Udo Monreal von der Notarkammer Koblenz, Herrn Hayo
Schapp von der Hamburgischen Notarkammer, Herrn Dr. Dirk Solveen von
der Rheinischen Notarkammer sowie Herrn Dr. Thomas Diehn von der
Bundesnotarkammer.
Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen zu diesem Thema
haben, freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren. Bitte beachten Sie
auch die Homepage: www.notar-recht.de
Originaltext: Informationsdienst Notar und Recht
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