Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein: Verona Pooth ist unschuldig
Geschrieben am 06-10-2010 |
Köln (ots) - Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat sämtliche
Ermittlungsverfahren gegen die Entertainerin Verona Pooth ohne
Schuldvorwurf eingestellt.
In einem Verfahren ist die Staatsanwaltschaft dem Verdacht
nachgegangen, Verona Pooth habe sich der Beihilfe zur Untreue zum
Nachteil der Fa. Maxfield GmbH durch die Entgegennahme privater
Entnahmen strafbar gemacht. Die Staatsanwaltschaft hat in ihrer
verfahrensabschließenden Verfügung festgestellt, dass der Verdacht
einer strafbaren Handlung durch Verona Pooth nicht aufrecht erhalten
werden kann.
In einem weiteren Ermittlungsverfahren gegen Verona Pooth war die
Staatsanwaltschaft dem Verdacht der Steuerhinterziehung nachgegangen.
Konkret wurde Verona Pooth vorgeworfen, Sonderprovisionen an ihr
Management in einer siebenstelligen Größenordnung zu Unrecht als
Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht zu haben. Bereits im
Sommer 2009 hatte das zuständige Finanzamt die zunächst nicht als
Betriebsausgaben anerkannten Provisionen steuerlich anerkannt. Nach
genauer Betrachtung aller Umstände hat die Staatsanwaltschaft das
Ermittlungsverfahren mangels des Verdachts strafbarer Handlungen
eingestellt.
Sämtliche bislang medial kommunizierten Vorwürfe haben sich damit
als völlig haltlos herausgestellt.
In einem Nebenbereich des Verfahrens ging es um die Nichterklärung
von Spekulationserträgen aus Geldmarktfonds in Höhe von insgesamt
60.000 EUR in den Jahren 2002 und 2003. Das Fehlen der entsprechenden
Angaben in den Steuererklärungen war bereits vor fünf Jahren bei
einer Betriebsprüfung aufgefallen und ging auf eine Nachlässigkeit
eines ehemaligen Steuerberaters von Frau Pooth bei der Erstellung der
Steuererklärung zurück.
Bis zuletzt war zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft in
diesem Verfahrenskomplex strittig, ob es überhaupt den Verdacht einer
strafbaren Handlung gibt. Letztlich hat sich Frau Pooth rein aus
Gründen der Verfahrensökonomie bereiterklärt, zur Beendigung des
Verfahrens eine von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagene Geldauflage
in Höhe von 30.000 EUR an die SOS Kinderdörfer zu leisten, um sich
unbelastet von weiteren strafrechtlichen Ermittlungen auf ihr
berufliches Wirken und ihre Familie konzentrieren zu können.
Nach dem Sinn des Gesetzes beseitigt die Leistung einer
Geldauflage in Fällen nicht schwerwiegender Vorwürfe das öffentliche
Interesse an weiterer Strafverfolgung. Eine Einstellung gegen
Geldauflage beinhaltet keinen Schuldvorwurf, die Geldauflage stellt
keine Geldstrafe dar und hat keinen Strafcharakter. Der Betroffene
eines Ermittlungsverfahrens gilt auch in Fällen einer Einstellung
gegen Geldauflage weiter als unschuldig.
Zudem wurde ein weiteres Verfahren gegen Verona Pooths Ehemann,
den Unternehmer Franjo Pooth, ohne Auflagen oder Schuldvorwurf
eingestellt, in dem es um den Vorwurf der Untreue zum Nachteil der
Maxfield GmbH ging. Bereits im Juni 2010 wurde ein Verfahren gegen
Franjo Pooth, das den Verdacht der Steuerhinterziehung zum Inhalt
hatte, mangels Tatverdachts eingestellt.
Mit der Einstellung der genannten Verfahren sind sämtliche
Strafverfahren gegen Verona Pooth und Franjo Pooth beendet.
Für Rückfragen steht Ihnen der Verteidiger von Verona Pooth und
Franjo Pooth, Rechtsanwalt Benedikt Pauka, zur Verfügung:
0221-515159.
Etwaige Interviewanfragen an Frau Pooth richten Sie bitte an die
L.A.R.A.Enterprises.com GmbH. Telefon: 030-25760710.
(Pauka, Rechtsanwalt)
Originaltext: LARA Enterprises.com GmbH
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Pressekontakt:
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Große Präsidentenstraße 10
D-10178 Berlin
Tel. +49 (0)30-25760710
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E-Mail: info@lara-enterprises.com
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