Bund und Länder müssen Kosten bei Verzögerungen tragen 15. EUROFORUM-Jahrestagung "Brennpunkt Vergaberecht" 9. bis 11. November 2010, Lindner Congress Hotel Düsseldorf
Geschrieben am 12-10-2010 |
Düsseldorf (ots) - Nach den jüngsten BGH-Urteilen müssen
Auftraggeber bei öffentlich ausgeschriebenen Bauprojekten künftig die
Mehrkosten tragen, die durch einen späteren Baubeginn entstehen. Bei
größeren öffentlichen Infrastrukturprojekten gibt es in 20 bis 25
Prozent der Fälle solche Verzögerungen. Experten schätzen, dass auf
Bund, Länder und Gemeinden dadurch Kosten von schätzungsweise 500
Millionen Euro jährlich zukämen. Dies sei ein "Durchbruch in der
Rechtsprechung zur verzögerten Vergabe", erklärt Prof. Dr. Ralf
Leinemann (Leinemann & Partner Rechtsanwälte), der mit seiner Kanzlei
an den jüngsten Verfahren beteiligt war. Der Berliner Jurist spricht
auf der 15. EUROFORUM-Jahrestagung "Brennpunkt Vergaberecht" (9. und
11. November 2010, Düsseldorf) zusammen mit weiteren Rechtsexperten
und Vergabepraktikern über die aktuellen Rechtsprechungen und
Neuerungen der Vergaberechtsreform bei VOL, VOB, VOF und SekVO. Das
vollständige Veranstaltungsprogramm ist im Internet abrufbar unter:
www.euroforum.de/vergaberecht2010
Ergebnisse der Vergabereform
Der Reformauftrag an die Bundesregierung sollte die Vergabepraxis
beschleunigen und vereinfachen. Dr. Tobias Traupel (Ministerium für
Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen)
liefert auf dem Branchentreff eine Bestandsaufnahme des
Reformprozesses und schildert Folgen aus der Umsetzung des
Konjunkturpakets II. Die neue Struktur der VOL/A und die erleichterte
Vergabe durch den Direktkauf thematisiert Malte Müller-Wrede
(Müller-Wrede & Partner). Der Rechtsanwalt spricht über
Erleichterungen beim Eignungsnachweis und Neuerungen in der VOF für
die Praxis. Erste Erfahrungen mit den neuen Regelungen des GWB zum
vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren schildert Detlef-Holger
Sturhahn (Bundeskartellamt). Der stellvertretende Vorsitzende der 2.
Vergabekammer des Bundes spricht über Fehler in Vergabeunterlagen,
Antragsfristen und Unwirksamkeitsregelungen. Die jüngsten
Rechtsprechungen im Vergaberecht erörtert Hermann Summa vom
Oberlandesgericht Koblenz. Einen Praxisbericht der Kölner
Vergabestelle liefert Peter Musiala (Zentrales Vergabeamt Köln). Er
thematisiert neben der Struktur, Aufgabenverteilung und Abläufen der
Vergaben auch den Maßnahmenkatalog zur Manipulations- und
Korruptionsprävention und stellt einzelne Vergabeschritte mit
Plausibilitätsprüfung dar.
Originaltext: EUROFORUM Deutschland SE
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Pressekontakt:
Julia Batzing
Pressereferentin
Euroforum Deutschland SE
Prinzenallee 3
40549 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)2 11/ 96 86 - 33 81
Telefax: +49 (0)2 11/ 96 86 - 43 81
Mailto: julia.batzing@euroforum.com
Internet: www.euroforum.com, www.iir.de
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