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EANS-Hauptversammlung: CEG I Beteiligungs AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 14-10-2010


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG

zu der am Donnerstag, den 4. November 2010, um 10:00 Uhr in den
Räumlichkeiten der Global Equity Partners Beteiligungs-Management
GmbH, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17, 5. Obergeschoß,
Sitzungszimmer, 1060 Wien, stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre der

CEG I Beteiligungs AG
FN 180036i, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17, 1060 Wien
ISIN: AT 0000774658

Als T a g e s o r d n u n g wird bekannt gemacht:

1. Anzeige des Verlustes der Hälfte des Grundkapitals.
2. Allfälliges.

Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)

Beantragung von Tagesordnungspunkten durch die Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber
dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen (Erfordernis der
Unterschrift durch alle Antragsteller), dass Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekanntgemacht werden.
Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen.

Der Antragssteller muss seinen Aktienbesitz nachweisen. Dazu genügt
bei depotverwahrten Aktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG.
Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschafstraumes oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein und es muss bestätigt sein, dass die Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung die Aktien durchgehend
halten.

Zum erforderlichen Inhalt wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Der Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der
Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 14.
Oktober 2010 per Post an ihre Geschäftsanschrift 1060 Wien,
Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17, per Telefax unter der
Telefax-Nummer 01-5817611 zugehen.

Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG) Aktionäre, deren
Anteil zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können der
Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge
zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit dem Namen der betreffenden Aktionäre,
der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstandes oder des Aufsichtsrats auf der Website der
Gesellschaft (www.gep.at/CEGI) zugänglich gemacht werden.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt
bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschafstraumes oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein.

Zum erforderlichen Inhalt wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem
Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der
ordentlichen Hauptversammlung per Post an ihre Geschäftsanschrift
1060 Wien, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17 in Textform per
Telefax unter der Telefax-Nummer 01-5817611zugehen.

Auskunftsrecht (§ 118 AktG) Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit

1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist,
dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder 2. ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf,
mögen im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform (schriftlich) an die Gesellschaft
übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an
ihre Geschäftsanschrift 1060 Wien, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt
17 per Telefax unter der Telefax-Nummer 01-5817611 übermittelt
werden.

Teilnahme an der Hauptversammlung (§106 Z6 und 7 AktG) Zur Teilnahme
an der Hauptversammlung, zur Stellung von Anträgen und zur Ausübung
des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre
Aktionärseigenschaft mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
welche jeweils am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung
ausgestellt sein muss, nachweisen. Die Depotbestätigung muss jeweils
am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung die
Aktionärseigenschaft des jeweiligen Aktionärs dokumentieren und muss
in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein.

Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten:

a) den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder
eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes; b)
den Aktionär durch Namen (Firma) und Anschrift, bei natürlichen
Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen
gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische
Person in ihrem Herkunftsland geführt wird; c) die Nummer des Depots,
andernfalls eine sonstige Bezeichnung; d) die Anzahl und
gegebenenfalls den Nennbetrag der Aktien des Aktionärs sowie bei
mehreren Aktiengattungen die Bezeichnung der Gattung oder die
international gebräuchliche Wertpapierkennnummer; e) den Zeitpunkt
oder den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Stellung von Anträgen und
zur Ausübung des Stimmrechtes in dieser muss die Depotbestätigung
spätestens bis zum Ablauf des dritten, der Versammlung vorausgehenden
Werktages bei der Gesellschaft per Post an ihre Geschäftsanschrift
1060 Wien, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17 per Telefax unter
der Telefax-Nummer 01-5817611 eingelangt sein.

Bestellung eines Vertreters (§106 Z 8 AktG) Für die Aktionäre besteht
die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben
zu lassen. Ein entsprechendes Stimmrechtsformular und weitere
Informationen stehen bei der CEG I Beteiligungs AG, Mariahilfer
Straße 1/Getreidemarkt 17, 1060 Wien sowie auf der Website der CEG I
Beteiligungs AG unter www.gep.at/CEGI zur Verfügung. Die Vollmacht
muss einer bestimmten Person in Textform erteilt und der Gesellschaft
per Post an ihre Geschäftsanschrift 1060 Wien, Mariahilfer Straße
1/Getreidemarkt 17 per Telefax unter der Telefax-Nummer 01-5817611
übermittelt werden. Auch der Widerruf einer Vollmacht ist an die
vorgenannte Anschrift oder Telefax-Nummer zu übermitteln.

Gesamtanzahl der Aktien (§ 106 Z 6 AktG) Zum Zeitpunkt der
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung sind 300.000
Stückaktien emittiert, wobei jede Stückaktie eine Stimme gewährt.

Wien, im Oktober 2010

Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: CEG I Beteiligungs AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Teresa Görz (Communications & IR)

Tel: +43 1 581 8390-65

Branche: Wertpapiere
ISIN: AT0000774658
WKN:
Börsen: Wien / Geregelter Freiverkehr


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