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Positionierung der HessenChemie zur Revision der Mutterschutzrichtlinie "Gut gemeint, aber schlecht gemacht": hessische Chemiearbeitgeber fordern Ausnahmeregelung für Deutschland

Geschrieben am 18-10-2010

Wiesbaden (ots) - Am 19. Oktober 2010 entscheidet das Europäische
Parlament über die Revision der Mutterschutzrichtlinie. "Wir sehen
diesem Tag mit Sorge entgegen", erklärt Dr. Axel Schack,
Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes HessenChemie. Einem
umfassenden und effektiven Gesundheitsschutz für werdende und
gewordene Mütter misst der Verband große Bedeutung zu. Genauso wie
der maßgeblichen Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Die Vorschläge der EU-Kommission und insbesondere die Forderung des
EP-Frauenausschusses seien aber von ihrem Inhalt her sehr bedenklich.

Während bereits der Vorschlag der EU-Kommission zahlreiche
Regelungen enthält, die als Kostentreiber und bürokratische Belastung
wirken würden (z. B. Verlängerung der Mutterschutzfristen von
mindestens 14 auf mindestens 18 Wochen, Verschärfung des
Kündigungsschutzes), hat der federführende Frauenausschuss für eine
weitere Verschärfung plädiert. 20 Wochen Mutterschaftsurlaub bei
voller Lohnfortzahlung, eine noch weitergehende Verschärfung des
Kündigungsschutzes, zwei Wochen voll bezahlter Vaterschaftsurlaub
sowie eine Ausweitung des Mutter- und Vaterschaftsurlaubs auf
Selbstständige würden nach einer aktuellen Schätzung des
Fraunhofer-Instituts im Auftrag des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend finanzielle Mehrbelastungen für deutsche
öffentliche Haushalte und Arbeitgeber in Höhe von etwa 1,7 Milliarden
Euro pro Jahr entstehen lassen. Die deutschen Arbeitgeber wären im
Vergleich zu anderen Ländern besonders betroffen, da sie die Kosten
des Mutterschutzes, einschließlich einer eventuellen Verlängerung,
nahezu alleine tragen müssten.

Die Gesetzesfolgenabschätzung im Auftrag des Europäischen
Parlaments weist zahlreiche handwerkliche Fehler auf und darf daher
nicht als Entscheidungsgrundlage dienen. Das Mutterschaftsgeld wurde
nicht in die Kostenabschätzung einbezogen. Auch der Bezugszeitraum
für das deutsche Elterngeld ist nicht richtig angegeben. Ausgegangen
wird von zwei Monaten anstatt von bis zu drei Jahren. Und
Kostenschätzungen der Mitgliedsstaaten wie z. B. vom Fraunhofer
Institut wurden nicht berücksichtigt oder kommentiert. Es werden also
bestehende progressive Systeme wie in Deutschland gar nicht in ihren
wesentlichen Punkten erkannt und gewürdigt.

"Wir haben hier ein Beispiel für gut gemeint, aber schlecht
gemacht. Selbst wenn man die drohende höhere Kostenbelastung außer
Betracht ließe, blieben erhebliche Zweifel" erklärt Schack. Die
Notwendigkeit der Ausdehnung des Mutterschutzes in dem angedachten
Ausmaß sei medizinisch nicht indiziert. Sie helfe den (werdenden)
Müttern auch nicht bei der Bewältigung ihres Alltags, schon gar nicht
dauerhaft. Abgesehen davon stellt sich für den Arbeitgeberverband die
Frage, wieso ein Vaterschaftsurlaub im Rahmen einer
Muttschutzrichtlinie nebenbei mitgeregelt werden soll.

"Wir befürchten, dass gerade kleinere und mittlere Unternehmen
dazu gezwungen werden, sich die Einstellung von jüngeren Frauen gut
zu überlegen", warnt Schack. Und das im Zeitalter des demographischen
Wandels, in dem gerade für Frauen immer mehr
Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen.

Dabei bekomme man aus den Mitgliedsunternehmen vielfach die
Rückmeldung, dass die Frauen gar nicht länger "aussteigen", sondern
möglichst schnell an ihren Arbeitsplatz zurückkehren möchten. "Sie
sind nämlich vielfach mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut, die
sie ungern für längere Zeit abgeben möchten", betont Schack. Ein
Konzept für diese Personengruppe müsse also anders aussehen.

Deutschland sei nach Auffassung des Verbandes mit seinen
bestehenden Mutterschutz- und Elternzeitregelungen bereits so
fortschrittlich aufgestellt, dass es keiner Ausweitung bedürfe. "Wir
brauchen eine Ausnahmeregelung, die diesen Umstand berücksichtigt und
damit die Beibehaltung der 14 Wochen-Mutterschutzfrist im Hinblick
auf die bis zu dreijährige Elternzeit ermöglicht", fordert Schack
abschließend.

Originaltext: Arbeitgeberverband HessenChemie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53824
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53824.rss2

Pressekontakt:
Arbeitgeberverband Chemie und
verwandte Industrien für das Land Hessen e.V.
Jürgen Funk, Pressesprecher
Abraham-Lincoln-Straße 24, 65189 Wiesbaden
Tel: 0611 / 7106-49
Mobil: 01622 / 710649
Fax: 0611 / 7106-66
E-Mail: funk@hessenchemie.de
Internet: www.hessenchemie.de
und www.chemie-news.de


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