Öffentliche Anhörung zum Entwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes / BZÄK: Grundlegende strukturelle Reformmaßnahmen erforderlich
Geschrieben am 22-10-2010 |
Berlin (ots) - Am 25.10.2010 findet im Gesundheitsausschuss des
Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Entwurf des
GKV-Finanzierungsgesetzes (GKV-FinG) statt. Die Bundesregierung will
hiermit das drohende finanzielle Defizit der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) begrenzen. Mit der Wiederanhebung des
Beitragssatzes auf 15,5 Prozent, der Einführung
einkommensunabhängiger Zusatzbeiträge und der Bereitstellung weiterer
Steuermittel soll die Einnahmenseite konsolidiert werden. Ferner sind
Ausgabenkürzungen geplant, die auch den zahnärztlichen Sektor
betreffen.
Mit Blick auf den Gesetzentwurf spricht sich die
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) für grundlegende strukturelle
Reformmaßnahmen im zahnärztlichen Sektor aus. So stößt die geplante
Verschiebung der Angleichung der zahnärztlichen Vergütungen zwischen
Ost und West beim Präsidenten der BZÄK, Dr. Peter Engel, auf wenig
Verständnis: "Vor dem Hintergrund gleicher Anforderungen ist eine
niedrigere Vergütung im Ostteil nicht mehr zu rechtfertigen, zumal
diese bereits im ärztlichen Bereich nach 20 Jahren deutscher Einheit
aufgehoben wurde. Bei aller Anerkennung für die Notwendigkeit von
Ausgabenbegrenzungen: Honorarunterschiede zwischen Ost und West
führen nachweislich zu höheren Belastungen für Patienten und zur
Gefährdung der flächendeckenden Versorgung."
Positiv bewertet die BZÄK die Vorschläge der Regierungsfraktionen
zum Abbau von Barrieren bei der Wahl der Kostenerstattung. Dr. Engel
hierzu: "Die Vorschläge sind ein Schritt in die richtige Richtung,
denn die Kostenerstattung führt zu mehr Transparenz und zu einer
Stärkung der Patientensouveränität bei der Leistungsinanspruchnahme."
Die BZÄK begrüßt daher Verbesserungen bei der Wahl der
Kostenerstattung und spricht sich dafür aus, dass die gesetzlich
Versicherten in diesem Fall auch von Privatzahnärzten behandelt
werden dürfen. "Für einen auf 5 Prozent gedeckelten
Verwaltungskostenabschlag durch die Krankenkasse besteht aus unserer
Sicht aber keine sachliche Rechtfertigung.", so Dr. Engel.
Polemischen Argumenten gegen die Kostenerstattung erteilt er eine
Absage: "Wir sind gern bereit, anhand der im zahnärztlichen Sektor
gesammelten Erfahrungen zu belegen, dass bei der anerkannt hohen
Grundversorgung in Deutschland niemand Angst vor sozialer
Überforderung haben muss, wenn sich die Versicherten freiwillig für
weitergehende Therapieoptionen entscheiden."
Originaltext: Bundeszahnärztekammer
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Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150,
E-Mail: presse@bzaek.de
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