VIER PFOTEN entsetzt: Mann quält unzählige Lämmer - und bekommt nur 350 Euro Strafe
Geschrieben am 25-10-2010 |
Hamburg (ots) - Am Amtsgericht Göppingen kam es kürzlich im Sinne
des Tierschutzes zu einem skandalösen Urteil: Ein Mitarbeiter eines
Schlachthofes war angeklagt, da er Lämmer, die geschlachtet werden
sollten, nicht sachgemäß betäubte. Der Schlachthof wurde bereits
häufiger von Sachverständigen kritisiert. Damit die Lämmer vor einer
Schlachtung betäubt sind, muss ein Stromstoß von vier Sekunden
verabreicht werden. Der Angeklagte versetzte die Tiere durch zu kurze
Stromstöße lediglich in einen Zustand der Benommenheit, so dass sie
bei vollem Bewusstsein geschlachtet und gehäutet wurden.
Bei der Verhandlung ließ der Angeklagte, ein 20-jähriger Mann,
keine Reue erkennen. Der Richter ließ durchklingen, dass er nahe dran
sei, ihn der vorsätzlichen Tierquälerei zu verdächtigen. Dennoch
bekam der Täter nur 350 Euro Strafe.
"Es ist ein Skandal", sagt Johanna Stadler, Geschäftsführerin der
internationalen Tierschutzorganisation VIER PFOTEN: "Abgesehen von
der Tatsache, dass die Strafe viel zu mild ist, hat der junge Mann
kein Berufsverbot erhalten. Das bedeutet, dass wahrscheinlich auch
weiterhin unzählige Tiere unnötiges Leid durch ihn erfahren werden
müssen. Er scheint ein vorsätzlicher Tierquäler zu sein und soll auch
so vom Gericht behandelt werden."
VIER PFOTEN fordert: Der betreffende Täter muss von jeglicher
Interaktion mit Tieren enthoben werden. "Ein Schlachthof ist sowieso
ein Ort von Tierleid, -qual und -tod. Dass sich dort Sadisten
verwirklichen können, darf aber nicht zugelassen werden.", erklärt
Johanna Stadler. "Wir fordern den Schlachthof dazu auf, den Mann mit
sofortiger Wirkung zu entlassen." Johanna Stadler ist traurig über
das Vorgehen des Richters: "Wenn er sogar zugibt, dass er im Grunde
von Vorsatz ausgeht, ist ihm das hoch anzurechnen. Doch wieso hat er
nicht gleich nach dieser Prämisse gehandelt? Die Verhandlung hat doch
anscheinend klar aufgezeigt, dass es sich bei dem Angeklagten um
einen Tierquäler handelt - warum wird er nicht entsprechend
verurteilt?"
Originaltext: Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17477
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17477.rss2
Presserückfragen an VIER PFOTEN:
Daniela Giesen
Kampagnen Deutschland
040-399 249 44
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