Schleppende Palliativ-Versorgung / Trotz gesetzlichem Anspruch kommt die häusliche Fachpflege Todkranker kaum voran
Geschrieben am 01-11-2010 |
Baierbrunn (ots) - Seit 2007 gibt es in Deutschland ein Gesetz,
das Sterbenskranken einen Anspruch auf "spezialisierte ambulante
Palliativversorgung" (SAVP) in den eigenen vier Wänden garantiert.
Teams aus Ärzten und Pflegern sollten den Dienst als Ergänzung zu den
niedergelassenen Ärzten anbieten. Doch fast vier Jahre danach haben
die Krankenkassen erst 122 Verträge mit spezialisierten Anbietern
geschlossen, etwas mehr als ein Drittel der geplanten 330 Verträge,
berichtet die "Apotheken Umschau". Über die Gründe streiten sich
Pflegedienste, Kassen und Politik. Das Angebot verlangte völlig neue
Strukturen, und die Vorstellungen von Anbietern und Kostenträgern
lagen oft weit auseinander. Patienten, die heute schon die ihnen
zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen möchten, sollten trotzdem
auf ihre Krankenkasse zugehen und verlangen, dass ihnen ein
Palliativteam gestellt wird. Der Hausarzt muss dies allerdings
verordnen. Bietet eine gesetzliche Kasse SAVP nicht an, könnte sich
der Berechtigte selbst ein Team suchen und es der Kasse unter
bestimmten Umständen in Rechnung stellen. "Man sollte sich allerdings
vorher vergewissern, ob die Krankenkasse nicht doch einen
zugelassenen Leistungserbringer nennen kann", rät Udo Barske vom
Bundesverband der AOK.
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Originaltext: Wort und Bild - Apotheken Umschau
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Ruth Pirhalla
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Fax 089 / 744 33 459
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