stern: Insolvenzverwalter von Karstadt kassiert sagenhafte 43,4 Millionen Euro
Geschrieben am 03-11-2010 |
Hamburg (ots) - Karstadt-Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg
kassiert für die Rettung der Warenhäuser voraussichtlich weit höhere
Honorare als bislang bekannt. So stellte der 69-jährige Jurist Görg
mit seiner Kanzlei über das gesamte Karstadt-Verfahren hinweg
insgesamt 43,4 Millionen Euro in Rechnung. Das berichtet das
Hamburger Magazin stern in seiner neuen, am Donnerstag erscheinenden
Ausgabe.
Bislang war von rund 32 Millionen Euro inklusive Mehrwertsteuer
die Rede, die Görg für das Insolvenzverfahren erhalten soll. Das
Amtsgericht Essen hatte einen entsprechenden Antrag Anfang Oktober
bewilligt, Kleingläubiger legten gegen die Honorarfestsetzung jedoch
Beschwerde ein. Eine Entscheidung steht noch aus.
Dem stern liegen interne Dokumente aus dem Gläubigerausschuss von
Karstadt vor. Sie zeigen, dass Görg über die beantragten
32.309.987,50 Euro hinaus schon für seine Tätigkeit als vorläufiger
Insolvenzverwalter im Sommer 2009 rund sechs Millionen Euro in
Rechnung stellte. Darüber hinaus vergab er Aufträge in Höhe von 5,1
Millionen Euro an seine eigene Kanzlei. Die Summen für das
vorläufige Insolvenzverfahren und die Beraterhonorare wurden nicht
angefochten. Es sei für das Verfahren von Vorteil, "schnell auf
Rechtsrat aus dem eigenen Hause zugreifen zu können", erklärte Görg
dem Gläubigerausschuss laut Protokoll.
Die internen Ausschusspapiere stellen zudem ein System bloß, das
zur Selbstbedienung einlädt. Am 21. September 2010 schlug der
Insolvenzverwalter demnach zunächst eine pauschale Honorierung der
Ausschussmitglieder vor: Diese liegt mit bis zu 178.500 Euro
inklusive Steuer weit über den üblichen Sätzen von 35 bis 95 Euro pro
Stunde, wie sie die Vergütungsordnung vorsieht.
Im Anschluss präsentierte Görg seine eigene Schlussabrechnung über
32 Millionen Euro. Sie setzt sich aus einem Regelsatz auf Basis des
Unternehmenswerts sowie verschiedenen Erhöhungsfaktoren zusammen. Das
Amtsgericht Essen bewilligte den sechseinhalbseitigen Antrag ohne
Änderungen noch am Tag des Eingangs.
Der renommierte Rechtsprofessor und Insolvenzspezialist Hans
Haarmeyer kritisiert eine derartige Praxis im Fall Görg scharf: "Der
Antrag entspricht von seinen Darlegungen nicht einmal den
Mindestanforderungen der Rechtsprechung und taugt daher nicht einmal
für einen Regelsatz", sagte Haarmeyer dem stern. Und weiter: "Das
System erlaubt es, nahezu jede beliebige Vergütung scheinbar
schlüssig zu begründen."
Im Gläubigerausschuss erzählte Görg, es hätten ihn Kollegen aus
der Insolvenzerwalterbranche angesprochen und den Wunsch geäußert,
nicht durch eine zu niedrige Vergütung bei Karstadt "die Preise zu
verderben". Mit dem stern wollte er nicht über die Honorare reden.
Sein Sprecher verweist auf das schwebende Gerichtsverfahren.
Originaltext: Gruner+Jahr, stern
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