Geschädigten Lehman-Anlegern droht die Verjährung ihrer Ansprüche
Geschrieben am 10-11-2010 |
Hamburg (ots) - "Die Ansprüche tausender Lehman-Geschädigter
drohen in den nächsten Wochen und Monaten zu verjähren." Das sagt
Leif Frederich, Geschäftsführer der Kochan Prozesskostenfinanzierung
GmbH mit Sitz in Hamburg. Das Unternehmen finanziert
Rechtsstreitigkeiten.
Bei sämtlichen Lehman- Geschädigten findet noch die Regelung des §
37a WpHG Anwendung. Dies bedeutet: Ansprüche gegen Banken, die Lehman
-Zertifikate vermittelt haben verjähren in drei Jahren nach Erwerb
des jeweiligen Zertifikats. Auf eine Kenntnis des Anlegers von der
Existenz eines solchen Anspruchs komme es nicht an. "Da sich der
Erwerb von Lehman - Zertifikaten ab November 2007 häuft, droht in
vielen Fällen eine Verjährung der Ansprüche. Die Vorschrift des § 37a
WpHG zwingt daher Lehman Geschädigte zu umgehenden Handeln" so der
Hamburger Rechtsanwalt Peter Paulick, der zahlreiche Anleger
vertritt.
Vor gut zwei Jahren führte die Pleite der US-Investmentbank Lehman
Brothers zu einer dramatischen Zuspitzung der weltweiten Finanzkrise.
Für viele Papiere läuft die Frist bald ab. "Wer die Verjährung
verhindern will, muss einen Mahnbescheid erwirken oder Klage
einreichen", erläutert Frederich. Die bisherigen Erfahrungen zeigen,
dass geschädigte Lehman-Anleger durchaus gute Chancen auf
Schadenersatz haben. Wie das OLG Frankfurt am Main in seinem Urteil
vom 17.02.2010 festgestellt hat, kann das auch der Fall sein, wenn
der Anleger von seiner Bank als "risikofreudig" klassifiziert wurde.
Darüber hinaus reiche eine Beratung zu Zertifikaten am Telefon
nicht aus und stelle eine Verletzung der Aufklärungspflicht dar
(Az.17 U 207/209).
Aus diesem Grund sollten geschädigte Lehman-Anleger umgehend
verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen, denn auf verjährte
Forderungen können Ansprüche auf Schadenersatz nicht mehr geltend
gemacht werden.
Über die Kochan Prozesskostenfinanzierung GmbH
Die Kochan Prozesskostenfinanzierung GmbH mit Sitz in Hamburg
finanziert Rechtsstreitigkeiten. Im Unterschied zu anderen Anbietern
in diesem Bereich hat sich Kochan auf ein bestimmtes Segment der
Prozesskostenfinanzierung spezialisiert: Die Finanzierung von
Massenschadenfällen im Anleger- /Kapitalmarktrecht. Die Erfahrung
zeigt, dass in Massenschadenfällen im Anlegerrecht oftmals nicht
einmal 60% der geschädigten Anleger ihre Forderungen verfolgen. Hinzu
kommt, dass gerade im Anlegerrecht die Rechtsschutzversicherung die
Leistungen oftmals verweigert.
Originaltext: Kochan Prozesskostenfinanzierung GmbH
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Pressekontakt:
Kochan Prozesskostenfinanzierung GmbH
Presseabteilung
Schauenburgerstr. 32, 20095 Hamburg
Telefon: 0 40 - 85 40 27-150
Telefax: 0 40 - 85 40 27-151
EMail: presse@kochan-prozesskostenfinanzierung.de
Homepage: www.kochan-prozesskostenfinanzierung.de
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