Uhl/Mayer: Mindestgehaltsgrenze steht nicht zur Disposition
Geschrieben am 10-11-2010 |
Berlin (ots) - Anlässlich der öffentlichen Diskussion zum Thema
Zuwanderung erklären der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Fraktion Dr. Hans-Peter Uhl und der innen- und
rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Mayer:
Entgegen anderslautender Darstellungen ist eine Einigung hin zu
mehr Zuwanderung keineswegs in Sicht.
Selbst wenn mit der Senkung der Mindestgehaltsgrenze auf 40.000
Euro lediglich der Erhalt einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
verbunden wäre, würde dies wesentliche, negative Auswirkungen auf die
bestehende gesellschaftliche Situation in Deutschland zur Folge
haben. Neue Möglichkeiten des Missbrauchs, insbesondere für illegale
Schlepperbanden würden eröffnet. Ein Verzicht auf eine Vorrangprüfung
kommt daher nicht in Betracht.
Auch die geforderte Kürzung des Verfahrens für die Vorrangprüfung
auf zwei Wochen findet nicht unsere Unterstützung. Bereits heute sind
die Prüfverfahren der Agenturen für Arbeit mit zwei Monaten kürzer
als jedes normale Bewerbungsverfahren eines Unternehmens. Auch enden
die Vorrangprüfungen zu fast 90 Prozent mit der Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis für den Antragsteller.
Deutschland verfügt bereits über ein detailliertes und praxisnahes
Zuwanderungsrecht. Dieses kann auch ohne Weiteres auf möglicherweise
bevorstehende, wirtschaftliche Engpässe flexibel reagieren. Die
Forderungen nach mehr Zuwanderung vernachlässigen in nicht zu
vertretender Art und Weise die Weiterqualifizierung der drei
Millionen Arbeitssuchenden in Deutschland.
Originaltext: CSU-Landesgruppe
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Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
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