Plansecur-Finanztipps: Das sollte 2010 noch erledigt werden
Geschrieben am 11-11-2010 |
Kassel (ots) - 11. November 2010 - Es ist nicht mehr weit bis
2011. Vor dem Jahresende sollten Verbraucher noch einmal überlegen,
welche Dinge noch bis zum 31. Dezember geregelt werden müssten.
Einige wichtige Punkte hat der Finanzdienstleister Plansecur (Kassel)
zusammengestellt:
1. Private Fortführung von Direktversicherungsverträgen kann
sinnvoll sein: Verbraucher, die nach dem Ausscheiden aus dem
Unternehmen ihre Direktversicherung aus der betrieblichen
Altersversorgung (bAV) privat fortgeführt haben, müssen keine
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Leistungen aus dem
privat fortgeführten Teil entrichten. Dieses geht aus einem Beschluss
des Bundesverfassungsgerichtes (1 BvR 1660/08; September 2010)
hervor. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass Leistungen aus
privaten Altersvorsorgeverträgen wie zum Beispiel aus einer
Kapitallebensversicherung ebenfalls nicht
sozialversicherungspflichtig seien und daher an dieser Stelle eine
Ungleichbehandlung vorliegen würde. Das heißt, dass die private
Fortführung von Direktversicherungsverträgen für gesetzlich
Pflichtversicherte sinnvoll sein kann, da die doppelte Erhebung von
Beiträgen - in der Anspar- und in der Leistungsphase - mit dem
Beschluss entfallen ist. Wichtig: Das Gericht wies zudem ausdrücklich
darauf hin, dass die Arbeitnehmer auch Versicherungsnehmer der privat
fortzuführenden Direktversicherung werden müssen. Offen ist noch die
Frage, ob die Entscheidung in dieser Form auch auf die Pensionskasse,
einen anderen Durchführungsweg der bAV, übertragen werden kann.
2. Wechselmöglichkeit in die Private Krankenversicherung (PKV)
erleichtert: Wenn der Bundestag dem Vorhaben zustimmt, können
gesetzlich Krankenversicherte mit Wirkung zum 1. Januar 2011 wieder
leichter in die PKV wechseln. Pflichtversicherten Arbeitnehmern
stünde demnach bereits nach Ablauf des ersten Kalenderjahres, in dem
ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, der
Wechsel in die PKV offen. Die von der Vorgänger-Regierung eingeführte
Drei-Jahres-Frist soll gestrichen werden. Nach der noch geltenden
Regelung ist dieser Schritt erst möglich, sobald die
Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren
überschritten wird. Wer wechseln möchte, kann dieses in der Regel
risikolos tun, denn viele Krankenversicherer bieten die
Rücktrittsmöglichkeit vom Vertrag an, wenn das Gesetz nicht gebilligt
werden sollte.
3. Bei staatlicher Altersvorsorge komplette Förderung sichern:
a) Riester-Rente: Bei Riester-Verträgen sind einmal pro Jahr
Zuzahlungen bis zur Höchstgrenze möglich, um die volle
Förderung auszuschöpfen. Die Zuzahlung für 2010 ist noch bis
zum 31. Dezember 2010 möglich. Achtung: Der Zulagenantrag für
2008 ist dem Anbieter spätestens zum 31. Dezember 2010
vorzulegen. Mit einem Dauerzulagenantrag macht sich der
Verbraucher das Leben leichter, weil die jährlichen Angaben
über das rentenversicherungspflichtige Einkommen entfallen.
Dann sind nur noch relevante Änderungen, wie zum Beispiel die
Geburt eines Kindes, dem Anbieter zu übermitteln.
b) Rürup-Rente: Selbstständige, die ihre Einnahmensituation oft
erst am Jahresende überblicken, sollten über den Abschluss
einer Rürup-Rente nachdenken. Diese kann mit einer
Einmalzahlung beginnen. Außerdem kann in bestehende Verträge
zugezahlt werden. Der Jahresbeitrag für eine Rürup-Rente kann
bis zu 20.000 Euro bei Alleinstehenden (40.000 Euro bei
zusammenveranlagten Ehegatten) betragen, von denen in diesem
Jahr 70 Prozent (maximal 14.000 Euro, Verdopplung bei
zusammenveranlagten Ehegatten) steuerlich abzugsfähig sind. Die
Rürup-Rente ist die einzige staatlich geförderte private
Altersvorsorgeform für Selbstständige. Selbstverständlich
können aber auch Angestellte die Vorteile einer Rürup-Rente
nutzen. Die Steuerersparnis liegt momentan je nach Steuersatz
zwischen 10 und 30 Prozent der eingezahlten Beiträge und steigt
in den nächsten Jahren stufenweise.
c) betriebliche Altersversorgung (bAV): Auch bei bestehenden
bAV-Altersvorsorgeverträgen können Zuzahlungen vorgenommen
werden. Vorteil: Mit der Entgeltumwandlung, bei der in diesem
Jahr bei Pensionskassen oder Direktversicherungen Beiträge bis
zu 2.640 Euro gefördert werden, sparen Arbeitnehmer Steuern und
Sozialversicherungsbeiträge. Damit die Zuzahlung steuerlich
anerkannt wird, muss sie noch vor dem 31. Dezember erfolgen.
Alternativ kann dem Versicherer oder der Pensionskasse auch
2010 eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Dann erlauben die
Finanzbehörden auch einen Einzug der Zuzahlung durch den
Versicherer in den ersten Wochen des Jahres 2011.
4. Mit einem Altersvorsorgecheck auf Nummer sicher gehen: Viele
Bürgerinnen und Bürger überschätzen die Höhe der gesetzlichen Rente.
Verbraucher sollten deshalb einen Altersvorsorgecheck machen lassen,
der eventuelle Lücken aufzeigt. Daran sollte sich eine individuelle
Beratung anschließen, in der unter Berücksichtigung der Ziele und
Wünsche und unter Abwägung von Fördermöglichkeiten
Altersvorsorgelösungen erarbeitet werden.
5. Bausparen und Wohnungsbauprämie: Um die volle Wohnungsbauprämie
(WoP) für 2010 zu erhalten, ist eine Sondereinzahlung in einen
bestehenden Bausparvertrag ratsam. Die WoP beträgt 8,8 Prozent und
wird auf bis zu 512 Euro / 1.024 Euro (Alleinstehende / Verheiratete)
gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Bei Verträgen, die nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, wird
die WoP nur noch gewährt, wenn das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich
genutzt wird, also zum Beispiel Immobilien gebaut, gekauft oder
modernisiert werden.
6. Kfz-Versicherung: Im November sollte die Kfz-Versicherung
überprüft werden. Mit einer günstigeren Versicherung können oft
einige Hundert Euro pro Jahr gespart werden. Bis zum 30. November
kann fristgerecht zum Ablauf gekündigt werden.
7. Steuerklasse: Wer für 2010 noch die Steuerklasse wechseln
möchte, muss bis spätestens 30. November beim Finanzamt einen
entsprechenden Antrag einreichen. Die neue Kombination gilt ab dem
Beginn des Monats, der auf die Antragstellung folgt. Gestattet wird
bis auf wenige Ausnahmen ein einziger Wechsel im Jahr.
Originaltext: Plansecur KG
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34131 Kassel, Tel.: 0561/9355-262, Fax: 0561/9355-170,
presse@plansecur.de, www.plansecur.de
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