Grenzüberschreitende Warenkontrollen gehören in die Hand des Zolls
Geschrieben am 12-11-2010 |
Berlin (ots) - BDZ-Chef Klaus H. Leprich hat die aktuelle Debatte
über die Sicherheit im Luftfrachtverkehr zum Anlass genommen, an
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zu appellieren, die Kontrolle
des grenzüberschreitenden Warenverkehrs in der Hand des Zolls zu
belassen. Gegenüber dem EU-Kommissar für Steuern und Zollunion,
Algirdas Semeta, kritisierte Leprich, der auch Vizepräsident der
Union des Finanzpersonals in Europa (UFE) und Vorsitzender des
UFE-Zollausschusses ist, dass der für die Warenkontrolle originär
zuständige Zoll in dem auf EU-Ebene abgestimmten Fünf-Punkte-Plan
nicht vorkomme.
Leprich äußerte Unverständnis darüber, dass der Zoll zunächst
nicht in das von Bundesinnenminister Thomas de Maizière in Auftrag
gegebene optimierte Sicherheitskonzept für den Luftfrachtverkehr
eingebunden worden sei. Es sei nicht nachvollziehbar, dass der Zoll
in dieser zentralen Sicherheitsfrage praktisch nicht berücksichtigt
werde, obwohl die EU-Kommission auf der Grundlage des Zollkodex und
der entsprechenden Durchführungsverordnung die Rolle des europäischen
Zolls bei der Bekämpfung des Terrorismus auf eine gesicherte
rechtliche Basis gestellt habe.
In einer Aussprache im Bundestag am 10. November 2010, die
aufgrund einer vom BDZ initiierten Dringlichen Anfrage der
Bundestagsabgeordneten Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) stattfand,
hatte der Parlamentarische Staatssekretär beim
Bundesfinanzministerium, Hartmut Koschyk, die Personalausstattung des
Zolls als ausreichend bezeichnet. Leprich warnte vor einer
Verharmlosung der tatsächlichen Situation in den Dienststellen und
insbesondere in den Flughafenzollstellen. In diesem Zusammenhang
begrüßte er, dass im Haushalt 2011 vorsorglich zusätzliche 450
Planstellen für die Bundeszollverwaltung bereitgestellt werden. Das
Bundesfinanzministerium müsse aber die tatsächliche Personalsituation
in der gesamten Bundesfinanzverwaltung hinterfragen.
Die Lösung könne nicht in einer Übertragung der Zuständigkeit der
Warenkontrolle an Flughäfen auf die Bundespolizei bestehen, betonte
Leprich. Denn die Bundespolizei befinde sich in einer schwierigen
Umbruchsituation und beklage - ebenso wie der Zoll -
Personalfehlbestände und Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung in
Ballungsräumen. Darüber hinaus verfügten die Bundespolizisten über
keine Fachausbildung, um zöllnerische Aufgaben zu übernehmen. Reine
Sicherheitskontrollen könnten die Zollabfertigung in all ihren
Facetten nicht ersetzen. Der BDZ erwarte vom Bundesfinanzministerium,
dass es die Interessen der Beschäftigten des Zolls engagiert vertrete
und doppelte Zuständigkeiten oder gar eine vollständige Verlagerung
der Zuständigkeit für Warenkontrollen konsequent abwehre.
Originaltext: BDZ - Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53233
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BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Friedrichstraße 169-170
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