Bei Doppelnutzung eindeutige Vereinbarungen treffen / Privates und Berufliches auf mobilen Geräten
Geschrieben am 17-11-2010 |
Hannover (ots) - Private mobile Geräte wie Handys, Smartphones
oder Laptops für den Job zu nutzen, ist in vielen Unternehmen gang
und gäbe. Umgekehrt dürfen betriebliche Geräte oftmals auch für
persönliche Zwecke verwendet werden. Die Art und Weise der
Doppelnutzung sollte technisch gesichert eingerichtet und eindeutig
vertraglich geregelt werden, rät das iX-Magazin in der aktuellen
Ausgabe 12/2010.
Bei der Doppelnutzung von PCs, Laptops, Smartphones und Handys
entstehen oftmals brisante Interessenüberschneidungen. Auf der
technischen Seite geht es vor allem um Bereiche wie Datenübertragung,
-zugriff, -sicherung und Schutzmechanismen. Auf der anderen Seite
betrifft das sowohl lizenz- und steuerrechtliche Fragen als auch
arbeitsrechtliche. Vor allem bei Auflösung von Arbeitsverhältnissen
kann es zu komplizierten juristischen Auseinandersetzungen kommen.
Lizenzrechtlicher Klärungsbedarf entsteht, wenn ein Mitarbeiter
Software auf Firmen-PCs installiert, die nicht dafür lizenziert ist.
Auf der sicheren Seite bei all dem ist, wer die Art und Weise der
privaten Nutzung von solchen Betriebsmitteln eindeutig vertraglich
regelt. Schließlich können technische Verfahren die Brisanz der
juristischen Fragestellungen mindern. "Für Handys und Smartphones
bieten einige Mobilfunkanbieter Produkte an, die auf einem Gerät
virtuell zwei Nutzerkonten einrichten, je eines für die private und
geschäftliche Zwecke. Zwischen den beiden Konten wechselt der Nutzer
durch die Eingabe der passenden PIN", erläutert iX-Redakteur Ralph
Hülsenbusch. Für Laptops und dergleichen ist ebenfalls die
Einrichtung mehrerer Benutzerkonten oder sogar eines zweiten
Betriebssystems denkbar, um lizenzrechtlichen Reibereien aus dem Weg
zu gehen. "Wer eine vollständige Trennung privater von beruflichen
Daten wünscht, arbeitet besser gleich mit getrennten Festplatten oder
nutzt bei entsprechendem Know-how Virtualisierungstechniken", ergänzt
der iX-Experte.
Titelbild iX 12/2010
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