Wohin mit dem Auto: Die hohe Kunst des Parkens / R+V-Infocenter: Falschparkern drohen Verwarnungs- oder Bußgelder
Geschrieben am 18-11-2010 |
Wiesbaden (ots) - Einen freien Parkplatz finden: In vielen
Innenstädten ist das zeitaufwändig und nervenaufreibend. "Wer sein
Auto nach langer Suche abstellt, sollte sich immer vergewissern, dass
es ordnungsgemäß parkt. Sonst sind schnell Verwarnungs- und Bußgelder
fällig - oder sogar Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei",
sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung.
Funktioniert die Parkuhr oder der Parkscheinautomat nicht, darf
der Wagen trotzdem abgestellt werden - als Ersatz gilt die
Parkscheibe. Tipp des R+V-Infocenters: Mit einem gut sichtbaren
Zettel auf den Defekt hinweisen. Der Parkende muss sich aber trotzdem
an die zulässige Höchstparkdauer halten. Wird diese um mehr als eine
Stunde überschritten, darf die Polizei den Wagen sogar abschleppen
lassen und zusätzlich bis zu 15 Euro Verwarnungsgeld kassieren.
Parkplatz blockieren
Einen öffentlichen Parkplatz mit Stuhl oder Mülltonne zu
blockieren, ist nicht erlaubt. Auch Fußgänger dürfen Parklücken nicht
freihalten, sonst droht ihnen ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
"Andererseits dürfen Autofahrer die Fußgänger nicht wegdrängeln. Das
könnte bei einem Rechtsstreit als Nötigung ausgelegt werden", so
R+V-Experte Karl Walter.
Beliebt, aber ebenfalls verboten: Den Wagen so abstellen, dass er
zwei Stellplätze blockiert, um einen Platz freizuhalten. Das kann mit
10 Euro geahndet werden.
Bordsteine
Was viele nicht wissen: An Stellen mit abgesenktem Bordstein ist
das Parken grundsätzlich verboten, ein Verstoß kostet 10 Euro
Verwarnungsgeld. Wird dadurch jemand behindert, beispielsweise ein
Rollstuhlfahrer, sind sogar 15 Euro fällig.
Grobe Parksünden
Wer sein Fahrzeug unberechtigt auf einem
Schwerbehindertenparkplatz oder vor einer Feuerwehrzufahrt abstellt,
wird mit 35 Euro belangt. Außerdem riskiert er, schon nach kurzer
Zeit kostenpflichtig abgeschleppt zu werden. Verbotenes Parken auf
Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen schlägt mit 70 Euro Bußgeld und
zwei Punkten zu Buche.
Mehr Tipps rund ums Parken unter
http://www.infocenter.ruv.de
Originaltext: R+V-Infocenter
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63400
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63400.rss2
Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung
Telefon 06172 9022-131
a.kassubek@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de
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