Kinder haben Rechte - auch arme Kinder / SOS-Kinderdorf fordert zum Internationalen Tag der Kinderrechte höhere Leistungen für alle Kinder
Geschrieben am 18-11-2010 |
München (ots) - Am Internationalen Tag der Kinderrechte, dem 20.
November 2010, jährt sich zum 21. Mal die Verabschiedung der
UN-Kinderrechtskonvention durch die UN-Generalversammlung. Diese
sichert Kindern ein Recht auf angemessene Lebensbedingungen zu. Dazu
gehört ein Recht auf materielle Sicherheit, auf Bildung und auf
Beteiligung am sozialen und kulturellen Leben. Vor allem die rund
zwei Millionen Kinder, die in Deutschland von Hartz IV-Leistungen
leben müssen, sind in ihren Chancen jedoch stark eingeschränkt und es
besteht oftmals die Gefahr, dass sie vom sozialen und kulturellen
Leben ausgeschlossen sind. SOS-Kinderdorf fordert daher eine
Überarbeitung des Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Hartz IV-Sätze.
SOS-Kinderdorf fordert realitätsgerechte Leistungen für Kinder
In seinem Urteil vom 09. Februar 2010 hat das
Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber dazu aufgefordert, bis zum
Ende dieses Jahres das menschenwürdige Existenzminimum
realitätsgerecht neu zu bemessen. Dem vorliegenden Gesetzentwurf der
Regierung nach sieht es jedoch anders aus: keine Erhöhung der
Regelleistung für Kinder und nur 10 Euro monatlich für deren Teilhabe
am sozialen und kulturellen Leben. Statt zu ermitteln was Kinder
tatsächlich brauchen, orientiert sich die Regelbedarfsermittlung an
dem Verbrauch der unteren Einkommensschichten. "Bei dem
Regierungsentwurf, der z.B. 3,22 Euro pro Tag für Essen und Getränke
für Sieben- bis 14-Jährige vorsieht, kann nicht von einer
realitätsgerechten Bemessung die Rede sein", so Prof. Dr. Johannes
Münder, ehrenamtlicher Vorstandsvorsitzender von SOS-Kinderdorf
Deutschland.
Die Praxis zeigt: Wichtig ist der Ausbau der Infrastruktur
"Aus unserer täglichen Erfahrung in der Arbeit mit Hunderten von
Kindern in unseren Kinderdörfern, Kitas, Familienzentren,
Mehrgenerationenhäusern und offenen Jugendtreffs wissen wir was
Kinder brauchen, um dauerhaft aus der Armut herauszukommen: eine
Infrastruktur mit Angeboten außerhalb des Elternhauses - in der Kita,
in der Schule, im Sportverein, in der Musikschule, oder im
Jugendzentrum", so Prof. Münder weiter. Diese Leistungen müssen für
Kinder im Hartz IV-Bezug, aber auch für Kinder, die in Haushalten mit
niedrigem Einkommen über der Hartz IV-Schwelle leben, kostenfrei
sein. Neben einer realitätsgerechten Regelleistung fordert
SOS-Kinderdorf daher einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Bildung
und Teilhabe für Kinder und Jugendliche. Dieser ist nicht über das im
Gesetzentwurf vorgesehene Gutscheinmodell zu realisieren, sondern nur
über den Ausbau der entsprechenden Infrastruktur vor Ort.
SOS-Kinderdorf fordert alle beteiligten Bundestagsabgeordneten
dazu auf, bestehende Mängel des Gesetzentwurfs im Rahmen der
öffentlichen Anhörung am 22. November 2010 im Ausschuss für Arbeit
und Soziales sowie in der 2. und 3. Lesung des Bundestages am 3.
Dezember zu beseitigen und das Gesetz nicht in der bisher
vorliegenden Form zu verabschieden. Stattdessen plädiert
SOS-Kinderdorf für die Verankerung eines einklagbaren Rechtsanspruchs
auf Leistungen zur Förderung und Teilhabe im Kinder- und
Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und appelliert an alle
Bundestagsabgeordnete sich dafür einzusetzen.
Für Interviewanfragen steht das geschäftsführende
Vorstandsmitglied von SOS-Kinderdorf e.V., Herr Reinhold Bauer, nach
Absprache zur Verfügung.
Originaltext: SOS-Kinderdorf
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/12506
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_12506.rss2
Kontakt für Medienvertreter:
SOS-Kinderdorf e.V.
Rainer Damm, Leiter Kommunikation
Tel. 089-12606-401, kommunikation@sos-kinderdorf.de
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