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Wenn Patienten nicht warten können / Eine neue "Härtefall-Verordnung" schafft Zugang zu noch nicht zugelassenen Arzneien

Geschrieben am 23-11-2010

Baierbrunn (ots) - Patienten in Not, bei denen gängige Therapien
nicht wirken und die deswegen mit dem Tod oder mit bleibenden
Behinderungen rechnen müssen, können seit Juli dieses Jahres eine
neue Härtefall-Verordnung nutzen. Sie ermöglicht es, Medikamente
einzusetzen, die noch keine Zulassung haben. Der Hersteller des
Medikaments muss den Einsatz beim Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) beantragen. "Es muss deutliche Hinweise aus
fortgeschrittenen Studien geben, dass das Medikament bei der
fraglichen Krankheit helfen könnte", erklärt Privatdozent Dr. Thomas
Sudhop vom BfArM in der "Apotheken Umschau". Risiken und
Nebenwirkungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zum erhofften
Nutzen stehen. Seit Inkrafttreten habe es bereits mehrere solcher
Verfahren gegeben, von denen zwei abgelehnt wurden, berichtete
Sudhop. Unter www.bfarm.de/haertefallprogramme können Patienten und
Ärzte sich informieren, welche Maßnahmen bereits genehmigt wurden.

Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 11/2010 B liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.

Originaltext: Wort und Bild - Apotheken Umschau
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52678
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Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de


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