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Fraport: Terminals müssen für Demonstranten tabu bleiben / Verhandlung vor Bundesverfassungsgericht / Angemeldete, friedliche Demonstrationen am Flughafen Frankfurt nach wie vor möglich

Geschrieben am 23-11-2010

Frankfurt (ots) - Die Fraport AG, Betreibergesellschaft des
Frankfurter Flughafens, hat heute in einer Verhandlung vor dem
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ihre Haltung zur Freiheit der
Grundrechtsausübung in Infrastruktureinrichtungen des Airports
dargelegt. In der Verhandlung betonten der Vorstandsvorsitzende der
Fraport AG, Dr. Stefan Schulte, und der Prozessbevollmächtigte, der
Mainzer Staatsrechtsprofessor Friedhelm Hufen, dass Fraport schon
immer die Freiheit der Grundrechtsausübung gewährleistet habe. So
habe Fraport in der Vergangenheit in Absprache mit dem Ordnungsamt
der Stadt Frankfurt Demonstrationen zum Beispiel am Busbahnhof in
unmittelbarer Nähe zum Terminal 1 zugelassen, aber nicht in den
Fluggastanlagen selbst.

Soweit es aber im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht um
Meinungskundgaben und Demonstrationen in den Terminals selbst gehe,
müssten die Sicherheit der Passagiere und die Funktionsfähigkeit des
Flughafens strikten Vorrang haben. Das habe auch der
Bundesgerichtshof im Ausgangsverfahren bestätigt.

"Unsere Terminals sind auf die Bedürfnisse der Fluggäste
ausgerichtet. Auch in Spitzenzeiten müssen wir eine reibungslose und
sichere Abfertigung von täglich bis zu 180.000 Passagieren
gewährleisten. Ziel ist, dass jeder Fluggast sicher und pünktlich
seinen Flug erreicht", erklärte Schulte. Jedes außergewöhnliche
Ereignis - erst recht eine Demonstration oder ähnliche Aktionen -
würde die eng miteinander verzahnten und abgestimmten Prozesse in der
Passagierabfertigung gefährden und somit die Zielsetzung einer
optimalen Fluggastführung zum Flugzeug. Für einen reibungslosen und
sicheren Ablauf auch in Spitzenzeiten sei Fraport jedoch auch nach
dem Luftverkehrsrecht und EU-Vorschriften verantwortlich.

Auch könne ein Terminal nicht mit einer öffentlichen Straße oder
einer öffentlichen Flaniermeile verglichen werden. Dem widerspreche
nicht nur die funktionale Ausrichtung bzw. der Zuschnitt der Anlagen
auf Fluggäste. So seien alle Flächen eines Terminals - also sowohl
der Sicherheitsbereich als auch die öffentlich zugänglichen Bereiche
- sicherheitsrelevant. Geregelt werde dies über nationale und
EU-Vorschriften.

Eminent wichtig sei außerdem der durchgängig reibungslose Ablauf
der Passagierbewegungen in den Fluggastanlagen und damit verbunden
die Überschaubarkeit der Passagierströme. Auch bei Abwägung aller
Interessen sei daher keine Zulassung von Demonstrationen in den
Terminals möglich. "Wir werden nach wie vor angemeldete
Demonstrationen in Abstimmung mit dem Ordnungsamt der Stadt Frankfurt
am Frankfurter Flughafen ermöglichen. Hierfür gibt es nach unserer
Einschätzung ausreichend geeignete Flächen. Dies gilt jedoch nicht
für die Terminalanlagen des Frankfurter Flughafens. Diese müssen tabu
bleiben", erklärte Schulte abschließend.

Druckfähiges Bildmaterial zum Flughafen Frankfurt und zur Fraport
AG steht im Internet unter www.fraport.de, Menüpunkt "Presse",
Unterpunkt "Bildarchiv" kostenlos zum Download zur Verfügung.

Unter http://fraport.cms-gomex.com bieten wir für
Fernsehredaktionen außerdem kostenloses Footage-Material zum Download
an.

Originaltext: Fraport AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31522
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31522.rss2
ISIN: DE0005773303

Pressekontakt:
Fraport AG
Thomas Uber
Unternehmenskommunikation
Pressesprecher
60547 Frankfurt am Main
Telefon +49 69 690-70555
t.uber@fraport.de
www.fraport.de


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