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Rauchen am Arbeitsplatz: Passivrauch schädigt Herz-Kreislauf-System / TÜV Rheinland hilft bei Suchtprävention / Krankheitsrisiken ernst nehmen / Betrieb nichtraucherfreundlich gestalten

Geschrieben am 26-11-2010

Köln (ots) - Überlastung, unregelmäßige Arbeitszeiten und hoher
Termindruck: Gerade in beruflichen Stresssituationen greifen Raucher
gerne zum Glimmstängel - nicht selten zum Unmut ihrer nichtrauchenden
Kollegen. Konflikte sind vorprogrammiert. Überdies birgt der "blaue
Dunst" am Arbeitsplatz Nachteile für die Wirtschaftlichkeit des
Unternehmens. "Raucher fallen an ihrem Arbeitsplatz durchschnittlich
30 bis 40 Prozent häufiger durch Krankheit aus", berichtet Dr. Ulrike
Roth, Arbeitsmedizinerin bei TÜV Rheinland. "Außerdem sind sie oft
weniger produktiv als ihre nichtrauchenden Kollegen." Der Grund: Wer
sich täglich die eine oder andere Zigarette gönnt, kommt am Ende des
Arbeitstags schnell auf 30 bis 60 Minuten zusätzliche Pause. Gute
Gründe für Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter bei der Raucherentwöhnung
durch gezielte Seminare, wie sie etwa TÜV Rheinland anbietet, zu
unterstützen.

Viele unterschätzen die gesundheitlichen Gefahren, die das
Passivrauchen am gemeinsamen Arbeitsplatz mit sich bringt.
"Passivrauch enthält giftige Substanzen wie Blausäure, Ammoniak und
Kohlenmonoxid sowie viele krebserregende Stoffe", warnt Dr. Ulrike
Roth. "Wer ihnen regelmäßig ausgesetzt ist, hat ein erhöhtes
Schlaganfallrisiko oder läuft Gefahr, an Herz-Kreislauf-Störungen
oder gar Lungenkrebs zu erkranken." Allein in Deutschland sterben
laut Informationen des Deutschen Krebsforschungszentrums jährlich
mehr als 3.300 Nichtraucher an den Folgen des ungewollten
Tabakkonsums.

Um solchen Gesundheitsrisiken vorzubeugen, besteht in Deutschland
ein Rechtsanspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Darüber hinaus
sieht die Arbeitsstättenverordnung vor, dass Arbeitgeber ihre nicht
rauchenden Beschäftigten soweit wie möglich vor den
Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch schützen müssen. "Größere
Unternehmen können ihren Mitarbeitern beispielsweise Raucherräume zur
Verfügung stellen", sagt Dr. Roth. Kleinere Betriebe gestatten das
Rauchen meist auf Balkonen oder vor der Tür. Schwieriger wird der
Nichtraucherschutz für Mitarbeiter in Betrieben mit Publikumsverkehr.
Denn in vielen Restaurants und Gaststätten besteht beispielsweise nur
ein partielles Rauchverbot. Dort können die Arbeitgeber Nichtraucher
durch spezielle Lüftungsanlagen, Zusatzpausen oder rauchfreie
Sozialräume schützen.

Originaltext: TÜV Rheinland AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385
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Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
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