journalist-Pressemitteilung: Welche Rolle spielte der Bild-Chefredakteur im Prozess um Ottfried Fischer?
Geschrieben am 02-12-2010 |
Remagen (ots) - Der Prozess um den Schauspieler Ottfried Fischer
wirft auch nach dem Urteil Fragen auf. Gibt es einen "Giftschrank"
bei der Bild-Zeitung, mit dem der Schauspieler zu einem Interview
genötigt wurde? Und: Hat Bild-Chefredakteur Kai Diekmann Druck auf
den Angeklagten, einen früheren Bild-Mitarbeiter, ausgeübt und ihn so
von einem Geständnis abgebracht? Der Ex-Bild-Journalist stand vor
Gericht, weil er Ottfried Fischer mit einem kompromittierenden Video
dazu genötigt haben soll, über seine Sex-Affäre in der Bild-Zeitung
zu sprechen. Nachdem es im Laufe des Prozesses so ausgesehen hatte,
als würde der Journalist ein Geständnis ablegen - und damit einer
Vorstrafe entgehen können -, bestritt er am Ende die Vorwürfe doch.
Das Gericht verurteilte ihn zu 180 Tagessätzen à 80 Euro.
"Ich mache das jetzt schon 40 Jahre, aber so etwas habe ich noch
nicht erlebt", kommentiert der beteiligte Fischer-Anwalt Steffen Ufer
die Wende in dem Prozess gegenüber dem Medienmagazin journalist. Ufer
vermutet, dass der ehemalige Bild-Mitarbeiter eine Vorstrafe
hinnehmen musste, "nur um seinen alten Verlag zu schützen". Eine
zentrale Rolle im Prozessverlauf hat offenbar eine
Springer-Justiziarin gespielt, die sich Zugang zum Innenraum des
Gerichtssaals verschafft hat. Mehrere Gerichtsreporter bestätigen,
dass die Justiziarin mehrfach mit dem Angeklagten gesprochen und ihm
später einen Zettel vorgereicht habe. Darauf stand: "Kai sagt ...".
Zeugen wollen darauf die Anweisung gesehen haben, nicht zu gestehen.
Wie andere Beobachter nimmt auch Rechtsanwalt Steffen Ufer an: Bei
"Kai" könne es sich nur um den Bild-Chefredakteur Kai Diekmann
handeln.
Der Springer-Verlag bestreitet die Vorwürfe. "Kai Diekmann war und
ist überhaupt nicht in der Position, dem Angeklagten irgendwelche
Anweisungen zu erteilen", so Springer-Sprecher Tobias Fröhlich auf
Anfrage des journalists. Diese Beobachtung entbehre "jeder Grundlage
und ist falsch". Tatsache ist, dass ein Geständnis ihres früheren
Mitarbeiters für die Bild-Zeitung extrem unangenehm gewesen wäre.
Wäre so doch bestätigt, dass bei der Zeitung ein "Giftschrank"
existiert, mit dessen Inhalt Protagonisten möglicherweise gegen ihren
Willen zu einer "Zusammenarbeit" bewogen werden könnten.
Ungewöhnlich deutlich äußert sich der Münchner Amtsrichter Hilmar
Buch in seiner Urteilsbegründung über die Rolle von Springer:
Zugunsten des Angeklagten sei zu berücksichtigen, dass er "unter
einem erheblichen Druck des Axel-Springer-Verlags stand, weil im
Rahmen der Hauptverhandlung offenbar in ganz erheblicher Weise auf
ihn durch 'Ratschläge' eingewirkt wurde." Der Strafrechtler Hans
Kudlich sagte dem Medienmagazin journalist: "Sollte sich hier
wirklich ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt abgespielt haben,
wäre das die eine Sache. Erschütternder wären für mich als
Außenstehenden die Methoden der Berichterstattung - und: dass
Mitarbeiter in den Vorbestraftenstatus gedrängt würden, um solche
Methoden dementieren zu können."
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte kündigten
Berufung gegen das Urteil an.
Den ausführlichen Beitrag über die Hintergründe des Prozesses
lesen Sie in der Dezember-Ausgabe des Medienmagazins journalist, das
gerade erschienen ist.
Originaltext: Journalist
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/20126
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Pressekontakt:
journalist - Das Medienmagazin
Matthias Daniel
Chefredaktion
Telefon: +49(0) 228 20172-24
Fax: +49(0) 228 20172-33
journalist@journalist.de
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