Tarifverhandlungen: BDZV verlangt Tarifabschluss mit zwei Komponenten
Geschrieben am 08-12-2010 |
Berlin (ots) - Zum Auftakt der dritten Verhandlungsrunde über
einen neuen Gehalts- und Manteltarifvertrag für Redakteure an
Tageszeitungen zwischen dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger
(BDZV) sowie Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und ver.di stellten
die Gewerkschaften zum ersten Mal ihre konkrete Forderung für einen
neuen GTV auf, nämlich die Gehälter um vier Prozent anzuheben.
Demgegenüber bekräftigten die Verleger ihre Position, dass ein
Tarifabschluss zwei Komponenten enthalten müsse. Die eine Komponente
betreffe die bestehenden, die zweite die zukünftigen
Arbeitsverhältnisse.
Für bestehende Arbeitsverhältnisse sollten keine Eingriffe bei dem
laufenden Monatsgehalt vorgenommen werden, erklärte der
Verhandlungsführer der Zeitungsverleger, Werner Hundhausen. Verändert
werden sollten die Bestimmungen im MTV, wonach die beiden
Einmalzahlungen Jahresleistung und Urlaubsgeld zu einem Monatsgehalt
zusammengefasst würden. Der Altersversorgungstarifvertrag sollte für
die Laufzeit der Tarifverträge unverändert fortgeführt werden.
Künftige Arbeitsverhältnisse könnten angesichts der
wirtschaftlichen Lage der Branche allerdings nicht zu den gleichen
tariflichen Rahmenbedingungen vereinbart werden. In diesem
Zusammenhang nannten die Verleger im Einzelnen ihre Vorstellungen für
das zweite Tarifwerk, das auf eine 15-prozentige Absenkung der
Vergütung zielt. Erreicht werden sollte diese Reduzierung zur Hälfte
aus dem Mantel- und geänderten Altersversorgungstarifvertrag und zur
anderen Hälfte aus dem Gehaltstarifvertrag.
Ein neuer Verhandlungstermin wurde nicht vereinbart, da die
Gewerkschaften Beratungsbedarf in ihren Gremien haben.
Originaltext: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6936
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Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de
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