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Weihnachtsbäume / Spitze nach hinten und mit Spanngurten gesichert / ADAC-Tipps für den sicheren Transport mit dem Auto

Geschrieben am 10-12-2010

München (ots) - Wer seinen Weihnachtsbaum mit dem Auto nach Hause
transportiert, sollte laut ADAC einige Tipps beherzigen. Egal ob er
auf dem Fahrzeugdach oder im Wageninneren befördert wird, der Baum
muss in jedem Fall sicher verstaut sein und darf die Sicht des
Fahrers nicht beeinträchtigen - auch wenn der Transportweg kurz ist.
Der ADAC sagt, worauf dabei zu achten ist:

- Beim Transport auf dem Dach ist es wichtig, dass die Spitze des
Baumes nach hinten zeigt. So kann der Fahrtwind die Äste nicht
beschädigen. Nützlich ist auch eine übliche Verpackung des
Baumes mittels Netz-Schlauch.
- Der Baum darf weder vorne noch seitlich über das Auto
hinausreichen. Ragt er mehr als einen Meter über das
Autoheck, müssen eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große,
durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne oder Tuch am
Stamm-Ende angebracht sein.
- Der Baum muss direkt am Stamm gesichert werden und auf dem
Autodach mit dem Trägersystem fest verzurrt sein, sonst kann
eine Geldbuße von 50 Euro wegen "mangelhaft gesicherter Ladung"
fällig sein - und sogar drei Punkte in Flensburg.
- Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten dürfen nicht
verdeckt werden.

Crashtests des ADAC haben ergeben, dass schlampig oder notdürftig
befestigte Weihnachtsbäume auf dem Autodach zu lebensgefährlichen
Geschossen werden können. Gummi-Riemen oder Expander sind zur
Ladungssicherung absolut ungeeignet - fest verzurrte Spanngurte sind
hier die richtige Lösung.

Bei einem Transport im Innenraum ist ebenfalls auf eine korrekte
Sicherung zu achten, hier helfen neben der Befestigung mit
Spanngurten auch die Rückenlehnen der Sitze. Es sollte aber dann ein
gewöhnliches Holzbrett zwischen Stamm und Lehne gestellt werden,
damit die Kräfte besser verteilt werden.

Bei aller Vorfreude auf Weihnachten: Kraftfahrer sollten auf ein
im Wageninneren installiertes Weihnachtsbäumchen verzichten. Eine
derartige Weihnachtsdekoration ist verboten. Denn egal ob der
leuchtende Weihnachtsschmuck auf dem Armaturenbrett oder auf der
Hutablage angebracht ist, die Sicht des Fahrers wird unzulässig
eingeschränkt und nachts kann das Geglitzer im Wageninneren den
Gegenverkehr irritieren.

Originaltext: ADAC
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7849
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7849.rss2

Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Dr. Bettina Hierath

Tel. +49(0)89/76 76-24 66
E-Mail: bettina.hierath@adac.de


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