Bleser/Lehmer: Europäisches Patentamt bestätigt Position der Unionsfraktion
Geschrieben am 10-12-2010 |
Berlin (ots) - Die große Beschwerdekammer des Europäischen
Patentamtes (EPA) hat gestern ihre Entscheidung in den Fällen
"Brokkoli" und "Tomate" bekannt gegeben. Dazu erklären der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser, und
der Vorsitzende des Arbeitskreises Landwirtschaft der
CSU-Landesgruppe, Dr. Max Lehmer:
"Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag sieht sich durch die
Entscheidung der großen Beschwerdekammer des EPA voll und ganz in
ihrer Haltung bestätigt. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass
konventionelle Verfahren der Selektion und Züchtung als ´im
Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren´ für nicht patentierbar
erklärt wurden. Dies ist ein großer Schritt in die richtige Richtung.
Diese Grundsatzentscheidung muss nun aber noch auf die
Patentierbarkeit von Nutztieren und Nutzpflanzen sowie deren
Nachkommen übertragen werden.
Wir lehnen Patente auf landwirtschaftliche Nutztiere und
Nutzpflanzen ab. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen
Herausforderungen (Klimawandel, zunehmende Flächenkonkurrenz,
Sicherung der Welternährung) muss der weltweite Genpool allen
Landwirten und Züchtern zur Verfügung stehen. Nur durch züchterischen
Fortschritt kann man zur Lösung der anstehenden Probleme beitragen.
Es ist völlig unstrittig, dass Patente bei der Forschung nach
Innovationen notwendig sind. Allerdings sehen wir es äußerst
kritisch, wenn einzelne Firmen wie im aktuellen Falle des
Brokkoli-Patents versuchen, über den Umweg der Patentierung eines
Selektionsverfahrens auch den Samen oder die fertigen Pflanzen des
Brokkolis oder der Tomate schützen zu lassen.
Die Vielzahl solcher Patentanmeldungen - z.B. auch bei Kühen oder
Schweinen - zeigt, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Wir
fordern daher eine Konkretisierung der Europäischen
Biopatentrichtlinie, vor allem in der Frage der ´im Wesentlichen
biologischen Verfahren´ und der Reichweite der Patente, damit solche
Verfahren vor dem EPA nicht mehr notwendig sind.
Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Landwirte ihrer
Haupttätigkeit nachgehen können, Nahrungsmittel zu produzieren,
anstatt vor Gericht gegen zu weit gefasste Patente zu prozessieren."
Hintergrund:
Das britische Unternehmen Plant Bioscience hatte sich vor acht
Jahren das "Brokkoli"-Patent EP 1069819 gesichert. Es gilt auch für
Samen und ausgewachsene Pflanzen der speziellen Brokkoli-Sorte, die einen besonders hohen Anteil eines krebshemmenden Stoffes enthält.
Dagegen haben zwei Unternehmen mit dem Argument geklagt, der Brokkoli
sei keine Erfindung, sondern nur eine Züchtung. Der Fall wurde 2007
der großen Beschwerdekammer des EPA vorgelegt.
Auch das Verfahren zur Zucht einer Tomate ("Tomaten"-Patent EP
1211926) mit geringem Wassergehalt, das gemeinsam mit dem
Brokkoli-Fall verhandelt wird, kombiniert technische und
konventionelle Methoden. Das israelische Landwirtschaftsministerium
hatte das Zuchtverfahren im Jahr 2000 zum Patent angemeldet. In
diesem Fall legte der niederländische Konzern Unilever Einspruch ein.
Dieser Fall wurde im Mai 2008 bei der großen Beschwerdekammer des EPA
eingereicht.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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