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Nicht jede Tablette darf geteilt werden

Geschrieben am 16-12-2010

Berlin (ots) - Viele Tabletten sollen halbiert, geviertelt oder
anders geteilt werden. Bevor Patienten aber eine Tablette zerbrechen
oder pulverisieren, sollten sie sich vergewissern, ob dies problemlos
möglich ist. Mehr als 18 Millionen gesetzlich Versicherte brauchten
im Jahr 2009 rezeptpflichtige Tabletten, die grundsätzlich nicht
geteilt werden dürfen, ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut
e.V. (DAPI). "Bitte Tabletten nur dann teilen, wenn dies im
Beipackzettel ausdrücklich erlaubt ist. Fehlt diese Information, vor
dem Teilen in der Apotheke fragen", so Apotheker Dr. Wolfgang
Kircher, Mitglied der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker
(AMK). Werden Tabletten geteilt, obwohl sie nicht dafür vorgesehen
sind, kann dies ihre Wirkung verändern. Kircher: "Auch bei
identischem Wirkstoff kann die Teilbarkeit von Präparaten
verschiedener Hersteller unterschiedlich sein. Patienten sollten sich
beim Apotheker erkundigen, wenn sie wegen eines Rabattvertrags ein
anderes Präparat bekommen als gewohnt." In der Regel ist das Teilen
einer Tablette erlaubt, wenn diese mit einer oder mehreren
Bruchrillen versehen. Das ist aber keine Garantie: In Einzelfällen
gibt es so genannte "Schmuckkerben", die nur der besseren
Unterscheidung verschiedener Tabletten dienen.

Es gibt verschiedene Gründe, warum Tabletten nicht geteilt werden
dürfen. Sehr kleine Tabletten sollten nicht geteilt werden, weil
sich die Bruchstücke nicht mehr gut fassen lassen. Apotheker raten
vom Teilen auch ab bei Tabletten, die nur wenige Mikrogramm Wirkstoff
enthalten: Bei so geringen Dosierungen ist der Wirkstoff nicht immer
in der gesamten Tablette gleichmäßig verteilt, die Bruchstücke wären
ungleichmäßig dosiert. Einige Tabletten sollen sich im Körper erst
verzögert (retardiert) auflösen, dies wird oft durch einen Überzug
auf der Oberfläche erreicht. Wird eine solche Tablette zerbrochen,
löst sie sich schneller auf als gewünscht. Gleichzeitig reduziert
sich ihre Wirkungsdauer. Der Wirkungseintritt kann auch durch einen
schichtweisen Aufbau der Tablette gesteuert sein - jedes Zerteilen
würde diesen Aufbau zerstören. Magensaftresistente Tabletten sollen
sich erst im Dünndarm auflösen. Werden sie zerbrochen, lösen sie sich
im Magen auf und können zum Beispiel die Magenschleimhaut reizen.
Andere Tabletten sind zum Schutz vor Feuchtigkeit oder Licht mit
einem Film überzogen, der durch die Teilung zerstört würde. Dieser
Film kann auch einen bitteren Geschmack überdecken, eine zerteilte
Tablette würde schlechter schmecken.

Die Pressemitteilung und weitere Informationen unter www.abda.de.

Originaltext: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7002
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7002.rss2

Pressekontakt:
Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellvertretende Pressesprecherin
Tel.: 030 - 40004 134
Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
www.abda.de


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