Haushalt 2011: Verwaltungsrat der Bundesagentur lehnt Auflage der Bundesregierung zur Insolvenzgeldumlage als rechtswidrig ab
Geschrieben am 16-12-2010 |
Nürnberg (ots) - Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit
(BA) hat heute den Haushalt der BA für 2011 ohne die von der
Bundesregierung geforderte Genehmigungsauflage zur
Insolvenzgeld-Umlage erneut festgestellt. Der Verwaltungsrat sieht es
als rechtlich zwingend an, den Überschuss in Höhe von 1,12 Milliarden
Euro aus der Insolvenzgeld-Umlage 2010 in das Jahr 2011 zu
übertragen, weil diese Mittel nur für die Finanzierung von
Insolvenzgeld eingesetzt werden dürfen. Es wäre zweckwidrig und damit
ein Missbrauch, diese Gelder zur Deckung des in diesem Jahr
entstehenden Defizits in der Arbeitslosenversicherung heran zu
ziehen. Deshalb hält es der Verwaltungsrat auch für rechtswidrig,
diese Mittel - wie von der Bundesregierung mit der
Genehmigungsauflage beabsichtigt - dazu zu nutzen, den in diesem Jahr
gesetzlich festgelegten Zuschuss des Bundes an die BA zu verringern.
Die Insolvenzgeld-Umlage wird allein von den Arbeitgebern
finanziert. Sie war für das Jahr 2010 angehoben worden, da infolge
der Krise zahlreiche Insolvenzen erwartet wurden. Die Wirtschaft
erholte sich aber schneller und es kam zum Überschuss, der wiederum
zur Folge hat, dass die Insolvenzgeld-Umlage für das Jahr 2011
ausgesetzt wird. Wenn der Überschuss aber nun im Jahr 2010 für andere
Zwecke verbraucht wird, müssen die Ausgaben in Folge von Insolvenzen
im Jahr 2011 aus laufenden Beitragseinnahmen zur
Arbeitslosenversicherung bezahlt werden. Die Arbeitgeber würden also
im Jahr 2011 die Insolvenzgeldausgaben über ihre Beiträge zur
Arbeitsförderung zur Hälfte erneut zahlen. Und auch die Arbeitnehmer
finanzieren mit ihren Beiträgen eine Leistung mit, die eigentlich nur
von den Arbeitgebern zur Sicherung noch ausstehender Lohnforderungen
zu tragen ist.
Der Verwaltungsrat der BA widerspricht der Begründung der
Bundesregierung, der vorgesehene Übertrag sei "in Ermangelung einer
Rechtsgrundlage" nicht möglich. Nach § 72 Bundeshaushaltsordnung ist
eine Übertragung der Restmittel durch den Verwaltungsrat ins nächste
Haushaltsjahr über den Haushaltsplan ausdrücklich möglich. Die
Bundesregierung hat die dazu erforderliche Genehmigung auch zu
erteilen. Die gesetzlich angeordnete Zweckbindung der
Insolvenzgeldumlagemittel lässt kein Ermessen der Bundesregierung im
Hinblick auf die Genehmigung zu. Der Verwaltungsrat hat daher den
Vorstand beauftragt, notfalls gerichtlich gegen das Inkraftsetzen des
Haushalts 2011 in einer anderen als der vom Verwaltungsrat
festgestellten Form vorzugehen.
Durch die Auflage der Bundesregierung vermindern sich die
Gesamteinnahmen des Haushalts 2011 auf 36,6 Milliarden EUR. Die
Ausgabenseite des Haushalts der Bundesagentur ist von dem Streit
völlig unberührt. So ist es der BA angesichts der günstigen
Arbeitsmarktentwicklung möglich, präventive Ansätze zu verstärken und
insbesondere durch Qualifizierung einen Beitrag zur Deckung des
Fachkräftebedarfs zu leisten. Die Mittel für die aktive
Arbeitsförderung werden dazu weiter wirkungsorientiert eingesetzt.
Insofern gilt als Grundsatz für den Haushalt 2011 Kontinuität in der
Arbeitsmarktpolitik auf hohem Niveau, die die Brücke schlägt vom
Schwerpunkt Beschäftigungssicherung in der Krise hin zur Begleitung
des Strukturwandels. Ziel der Bundesagentur bleibt es, durch
Job-to-Job Aktivitäten Arbeitslosigkeit zu vermeiden, eintretende
Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich zu beenden und so den für
2011 erwarteten weiteren Rückgang der Arbeitslosigkeit zu
beschleunigen. Die BA strebt dabei an, auch Benachteiligten verstärkt
Chancen am Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Für die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind im Haushaltsplan
Ausgaben in Höhe von 14,1 Milliarden Euro eingeplant. Davon entfallen
insgesamt 3,4 Milliarden Euro auf den Eingliederungstitel, in dem im
Wesentlichen die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung wie
z.B. Maßnahmen zur Integration und Qualifizierung zusammengefasst
sind. Für Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit sind 14,5 Milliarden
Euro veranschlagt.
Die geplanten Gesamtausgaben betragen 42,0 Milliarden Euro. Die
Deckungslücke zwischen Einnahmen und Ausgaben kann 2011 nicht mehr
wie in den Jahren 2008 und 2009 durch Rücklagen der BA gedeckt
werden. Würde man die Genehmigungsauflage der Bundesregierung
berücksichtigen, wäre ein Defizit in Höhe von 5,4 Milliarden Euro und
nicht von 4,3 Milliarden Euro wie in dem durch den Verwaltungsrat
erneut festgestellten Haushaltsplan über eine Darlehensaufnahme beim
Bund auszugleichen. Dieses Darlehen muss in den Folgejahren aus dem
Beitragsaufkommen zurückgezahlt werden. Nur in 2010 deckt der Bund
den Fehlbetrag durch einen Zuschuss ab.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6776
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Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487
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