IG BAU und ACS verständigen sich über zukünftige Zusammenarbeit bei HOCHTIEF
Geschrieben am 22-12-2010 |
Frankfurt am Main / Madrid (ots) - Diese Bekanntmachung und die
hierin enthaltenen Informationen dürfen nicht, weder vollständig noch
teilweise, in den USA oder Japan veröffentlicht oder verbreitet
werden.
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und ACS haben sich
auf Kernpunkte der Zusammenarbeit nach dem Erwerb der Mehrheit an
HOCHTIEF durch ACS geeinigt. Beide Seiten unterzeichneten gestern in
Madrid eine entsprechende Vereinbarung:
"Vereinbarung zwischen ACS, Actividades de Construcción y
Servicios, S.A. (ACS) und der Industriegewerkschaft
Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot
von ACS für die HOCHTIEF AG
Dieses Dokument enthält die wesentlichen Abreden, welche ACS
gegenüber der IG BAU eingeht und die wirksam werden, sobald ACS die
Mehrheit der Aktien an der HOCHTIEF AG hält. Es ist das beiderseitige
Verständnis, dass ACS schon zuvor im Geiste dieser Abreden handeln
wird, wenn das gegenwärtige Übernahmeangebot an die Aktionäre von
HOCHTIEF erfolgreich vollzogen ist und ACS eine Beteiligung von 30%
der Aktien überschreitet. Die Abreden treten am 31. Dezember 2013
außer Kraft. Die Parteien werden sich über etwaige Verlängerungen
oder Änderungen dieser Absprachen rechtzeitig vor Ablauf
verständigen. ACS wird einen Verhaltenskodex unterzeichnen, der auf
dem "Modell Internationales Rahmenabkommen" der Bau- und Holzarbeiter
Internationale (BHI) beruht.
Als Mehrheitsgesellschafter der HOCHTIEF AG wird ACS, unbeschadet
der nach deutschem Aktiengesetz zwingenden und ausschließlichen
Geschäftsführungsbefugnis des Vorstandes der Gesellschaft, das
Folgende unterstützen, vorausgesetzt, es treten keine HOCHTIEF
betreffenden wesentlichen nachteiligen Veränderungen der Umstände
auf:
1 Die HOCHTIEF AG bleibt eine eigenständige und mitbestimmte,
selbst oder über Tochtergesellschaften operativ tätige Gesellschaft.
Eine Umwandlung in eine Gesellschaft Europäischen Rechts (z.B. SE)
ist ausgeschlossen.
2 Die Hauptverwaltung der HOCHTIEF AG verbleibt in Essen.
3 Der Vorstand der HOCHTIEF AG wird für das operative
Geschäft der Gesellschaft verantwortlich bleiben. ACS strebt nicht
den Abschluss eines Beherrschungsvertrages an und wird sich als
Gesellschafter nicht in operative Entscheidungen des Managements
einmischen.
4 ACS respektiert die Tarifverträge und
Betriebsvereinbarungen von HOCHTIEF und beabsichtigt nicht,
Änderungen der Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern und der
Mitbestimmung im Betrieb oder im Aufsichtsrat herbeizuführen.
5 ACS wird seinen Einfluss nicht dahingehend ausüben, dass
die gegenwärtige Zahl der Arbeitnehmer des HOCHTIEF-Konzerns, deren
Arbeitsverhältnisse deutschem Recht unterstehen, durch
betriebsbedingte Kündigungen vermindert wird, die während der Dauer
dieser Absprachen ausgesprochen werden. ACS würde den Vorstand von
HOCHTIEF unterstützen, wenn er entscheidet, auf betriebsbedingte
Kündigungen zu verzichten.
6 ACS wird eine Strategie von HOCHTIEF unterstützen,
nationale Märkte - insbesondere den deutschen Markt - nachhaltig und
mit angemessener Profitabilität zu entwickeln, um Arbeitsplätze zu
sichern und zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.
7 Die Zusammenarbeit zwischen allen Geschäftsbereichen des
HOCHTIEF-Konzerns soll ausgebaut werden. Die Strategie der
Geschäftsbereiche soll in höherem Maße darauf ausgerichtet werden,
Aufträge für die jeweils anderen Geschäftsbereiche des Konzerns zu
generieren.
8 Die IG BAU ist und bleibt alleiniger Sozialpartner im
HOCHTIEF-Konzern für Deutschland und alle Arbeitsverhältnisse nach
deutschem Recht.
9 Die Arbeitsdirektoren in den mitbestimmten Gesellschaften
des HOCHTIEF-Konzerns werden nur im Benehmen mit den
Gewerkschaftsvertretern in den jeweiligen Aufsichtsräten
vorgeschlagen. Die IG BAU ist davon überzeugt, dass die vorstehenden
Absprachen nunmehr eine konstruktive Beziehung zwischen HOCHTIEF,
seinen Arbeitnehmern und ACS ermöglichen." ACS begrüßt die
Vereinbarung mit der IG BAU als solide Grundlage für eine
konstruktive Zusammenarbeit in der Zukunft.
Weitere Informationen zum öffentlichen Übernahmeangebot finden Sie
unter http://www.acs-offer.com .
Über Grupo ACS
Grupo ACS (Actividades de Construcción y Servicios, S.A.) mit Sitz
in Madrid, Spanien, ist ein globaler Marktführer im Bereich
Infrastrukturentwicklung. 2009 erwirtschaftete die Gruppe einen
Umsatz von insgesamt 15.606 Millionen Euro. ACS beschäftigt über
146.000 Mitarbeiter in 41 Ländern. Das Unternehmen ist an der Börse
in Madrid notiert.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von
HOCHTIEF-Aktien dar. Auch stellt diese Bekanntmachung weder ein
Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von ACS-Aktien dar. Das
öffentliche Angebot der ACS, Actividades de Construcción y Servicios,
S.A. an die Aktionäre der HOCHTIEF Aktiengesellschaft erfolgt
ausschließlich auf Basis der in der Angebotsunterlage mitgeteilten
Bestimmungen. Investoren und Inhabern von HOCHTIEF-Aktien wird
dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und die in diesem
Zusammenhang veröffentlichten Bekanntmachungen zu lesen, da sie
wichtige Informationen enthalten.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen wird dieses öffentliche Angebot
- auch nicht durch die Nutzung des Postwegs oder durch andere Mittel
oder Instrumente des inländischen oder internationalen
Geschäftsverkehrs (u.a. Übertragung per Telefax, Telefon oder
Internet) oder durch Einrichtungen einer Wertpapierbörse in den USA
oder Japan - weder unmittelbar noch mittelbar in den USA, Japan oder
einer anderen Rechtsordnung, in der dies einen Verstoß gegen
nationales Recht darstellen würde, unterbreitet. Daher ist der
Versand dieser Bekanntmachung oder jeglicher begleitender Unterlagen
auf dem Postweg oder deren anderweitige Verbreitung, Weiterleitung
oder Übermittlung in den oder in die oder aus den USA, Japan oder
einer anderen Rechtsordnung, in der dies einen Verstoß gegen
nationales Recht darstellen würde, ausgeschlossen.
Die ACS-Aktien wurden und werden nicht nach den Vorschriften des
US Securities Act 1933 oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde
eines Einzelstaates oder einer anderen Rechtsordnung der USA oder
nach den jeweils anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften
Japans zugelassen. Somit dürfen die ACS-Aktien, vorbehaltlich
bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA, Japan oder anderen
Rechtsordnungen, in denen dies einen Verstoß gegen nationales Recht
darstellen würde, zum Verkauf angeboten oder verkauft oder Personen
in den USA oder Japan - auch nicht für deren Rechnung oder zu deren
Gunsten - verkauft oder diesen angeboten werden.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, können ACS und
für sie handelnde Personen außerhalb des öffentlichen Angebots vor,
während oder nach Ablauf der Annahmefrist bzw. der Weiteren
Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar HOCHTIEF-Aktien erwerben bzw.
entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise
für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder
Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf HOCHTIEF-Aktien gewähren.
Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb
der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen
über diese Erwerbe bzw. Erwerbsvereinbarungen werden veröffentlicht,
soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer
anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Diese Bekanntmachung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen im
Hinblick auf ACS, HOCHTIEF und die erweiterte Gruppe. Solche
zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen stets Risiken und
Ungewissheiten, da sie sich auf in der Zukunft liegende Ereignisse
beziehen bzw. von Umständen abhängen, deren Eintritt ungewiss ist.
ACS weist darauf hin, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine
Zusicherung des Eintritts solcher zukünftiger Ereignisse oder einer
zukünftigen Geschäftsentwicklung darstellen und dass insbesondere die
tatsächliche Entwicklung der Geschäftsergebnisse, der Finanz- und
Liquiditätslage sowie des Wirtschaftszweigs, in dem ACS und HOCHTIEF
tätig sind, erheblich von der Darstellung oder der Andeutung in der
zukunftsgerichteten Aussage abweichen kann. Die in die Zukunft
gerichteten Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer
Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen wird ACS
zukunftsgerichtete Aussagen - sei es auf Grund von neuen
Informationen, zukünftigen Ereignissen oder aus anderem Grund - weder
aktualisieren noch öffentlich korrigieren.
Pressekontakt:
Ansprechpartner:
Deutsche und internationale Medien:
Dr. Phoebe Kebbel
Hering Schuppener Consulting
Tel.: +49-69-921874-77
Mobil: +49-173-2862110
pkebbel@heringschuppener.com
Investor Relations:
Grupo ACS
Avda. Pío XII, nº 102
28036 Madrid, Spain
Tel: + 34 91 343 92 00
Fax: + 34 91 343 94 56
E-Mail: infogrupoacs@grupoacs.com
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