Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Kampf dem Vierbettzimmer im Krankenhaus
Popanz
PETER STUCKHARD
Geschrieben am 27-12-2010 |
Bielefeld (ots) - Kompliment: Was CDU-Gesundheitspolitiker Jens
Spahn zeigt, ist die hohe Schule der politischen Kommunikation.
Erster Schritt: Man baue einen furchterregenden Popanz auf:
Schwerkranke Kassenpatienten liegen in deutschen Krankenhäusern
meistens in Vierbettzimmern. Zweiter Schritt: Man stelle den Popanz
auf die Bühne, wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass jemand
aufschreit: "Hallo, das ist doch nur ein Popanz." Der Zeitpunkt ist
gut gewählt, die Wachhunde der Deutschen Krankenhausgesellschaft oder
der Krankenhausgesellschaft NRW sind im Weihnachtsurlaub. Der dritte
Schritt: Die wohlfeile Forderung: "Weg mit den Vierbettzimmern."
Natürlich verbunden mit einer schneidigen Sanktionsdrohung; die kommt
beim geneigten Publikum immer gut an: "Keine Zweibettzimmer, weniger
Geld!" Beifall, Bravo Herr Spahn, auch Ihre anderen Forderungen
finden wir gut: Nur drei Wochen Wartezeit auf den Facharzttermin und
die Veröffentlichungspflicht für verkeimte Krankenhäuser. Wüsste man
nicht, dass Jens Spahn zu kompetent für diesen Quark ist, man könnte
ihn glatt ernstnehmen.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
308227
weitere Artikel:
- Weser-Kurier: zu besserer Patientenversorgung: Bremen (ots) - Wie oft ist häufig? Wie viele Patienten müssen
wirklich zu viert in einem Krankenhauszimmer liegen? Jens Spahn
spricht davon, dies sei bei Kassenpatienten noch "häufig" der Fall.
Die genaue Antwort aber bleibt der CDU-Gesundheitsexperte schuldig.
Das hindert ihn nicht, öffentlich "nur noch Zweibettzimmer in
Kliniken" zu fordern. Das hört sich gut an, wer könnte dagegen etwas
haben. Nur: Sind Vierbettzimmer in Krankenhäusern nicht schon längst
ein Relikt vergangener Zeiten?
Pressekontakt:
Weser-Kurier
Produzierender mehr...
- FT: Kommentar Flensburger Tageblatt:
Der Feind in meiner Bank
Verdeckte staatliche Ermittler sollen die Anlageberater bei deutschen Kreditinstitute kontrollieren Flensburg (ots) - Kommentar Flensburger Tageblatt
Der Feind in meiner Bank
Verdeckte staatliche Ermittler sollen die Anlageberater bei
deutschen Kreditinstitute kontrollieren
Von Bernd Ahlert
Wer mit Zertifikaten der untergegangenen US-Investmentbank Lehman
Brothers Totalverlust erlitten hat, wer durch den "Geheimtipp"
seines Beraters bei der Aktienanlage viel Geld verloren oder mit
Immobilienfonds einen Reinfall erlebt hat, der weiß: Die
Anlageberatung von Banken, Sparkassen oder Volksbanken ist oftmals mehr...
- WAZ: Teures Zweibettzimmer
- Kommentar von Daniel Freudenreich Essen (ots) - Die Ideen von Jens Spahn zu einer besseren
Patientenversorgung klingen prima. Rasche Termine beim Facharzt, wer
will das nicht? Für die Forderung nach Zweibettzimmern im Krankenhaus
wird Spahn viel Beifall von gesetzlich Versicherten ernten. Und für
die Wahl eines Krankenhauses mag es hilfreich sein, wenn der Patient
weiß, ob die Klinik XY ein Brutkasten für Keime ist oder nicht. Alles
schön und gut. Zwei grundsätzliche Fragen bleiben: Wer soll das
bezahlen? Wie soll es funktionieren? Wenn Spahn ein Keimregister
will, mehr...
- WAZ: So ist Russland
- Kommentar von Gudrun Büscher Essen (ots) - Es wird wohl etwas dauern, bis die hunderte Seiten
lange Urteilsbegründung im Fall Chodorkowski verlesen ist. Erst dann
wird Russlands berühmtester Häftling erfahren, wie lange er noch im
Gefängnis schmoren muss. Dass er schuldig ist, hatte Russlands
Premier Putin ja längst festgestellt: "Diebe gehören ins Gefängnis!"
Chodorkowski ist kein Unschuldslamm. Er gehörte nicht nur zu den
Gewinnern der rabiaten Verteilungskämpfe, die nach dem Zusammenbruch
des kommunistischen Systems einsetzten. Er war der erfolgreichste
Glücksritter. mehr...
- WAZ: Sicherheit geht vor
- Kommentar von Tobias Blasius Essen (ots) - Es wird künftig deutlich schwerer, eine Haftstrafe
nach der Haftstrafe zu verhängen. So will es der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte. Daran ändert auch jene grundlegende
Reform der Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher nichts, die im
Januar in Deutschland in Kraft treten soll. Sie ist allenfalls ein
juristischer Kunstgriff aus gesetzgeberischer Hilflosigkeit.
Bestimmte Täter, die nach dem Urteil der Straßburger Europa-Richter
eigentlich freizulassen sind, können mit gutachterlicher Hilfe von
Zivilrichtern mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|