Was ändert sich im Jahr 2011? / Für viele Deutsche wird es teurer
Geschrieben am 29-12-2010 |
Berlin (ots) - Das neue Jahr wird wieder zahlreiche Änderungen mit
sich bringen. Viele private Haushalte werden 2011 mit höheren
Sozialbeiträgen und neuen steuerlichen Belastungen konfrontiert.
Änderungen gibt es auch bei der Bargeldverfügung am Geldautomaten und
bei der gesetzlichen Einlagensicherung.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird ab dem
kommenden Jahr auf 15,5 Prozent steigen. Versicherte müssen 8,2
Prozent zahlen, die Arbeitgeber 7,3 Prozent. Darüber hinaus wird der
Arbeitgeberanteil auf diesem Niveau festgeschrieben. Die
Bundesregierung will damit erreichen, dass sich steigende Ausgaben im
Gesundheitssystem nicht mehr zwangsläufig in steigenden
Lohnnebenkosten niederschlagen. Zudem haben einige gesetzliche
Krankenkassen für 2011 höhere Zusatzbeiträge angekündigt.
Elterngeld
2011 wird es zu Kürzungen beim Elterngeld kommen. Dies betrifft
junge Eltern mit einem monatlichen Nettoeinkommen von mehr als 1.200
Euro. Der Prozentsatz sinkt von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte für
je 2 Euro, um die das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1.200 Euro
überschreitet, maximal auf bis zu 65 Prozent. Hartz-IV-Empfängern
wird das Elterngeld derweil auf das Arbeitslosengeld II vollständig
angerechnet. Personen mit besonders hohem Einkommen wird das
Elterngeld komplett gestrichen.
Arbeitslosenversicherung
Im neuen Jahr steigt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung
von 2,8 auf 3,0 Prozentpunkte.
Arbeitslosengeld II
Im kommenden Jahr wird es zu einer Erweiterung der
Hinzuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger kommen.
Dadurch soll Arbeit gegenüber Transferleistungen attraktiver gemacht
werden. Diese Neuregelung tritt zum 1. Juli 2011 in Kraft. So dürfen
Leistungsempfänger, die ein Erwerbseinkommen zwischen 800 und 1.000
Euro beziehen, künftig 20 anstatt wie zuvor 10 Prozent behalten. Die
Anrechnung von Erwerbseinkommen unter 800 Euro soll unverändert
bleiben.
Arbeitszimmer
Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das der
Gesetzgeber kurz vor Jahresende umgesetzt hat, kann für ein
häusliches Arbeitszimmer rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2007
wieder ein Betrag bis zu 1.250 Euro geltend gemacht werden, wenn für
die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz
zur Verfügung steht.
Lohnsteuerkarte
Die Ausstellung einer Lohnsteuerkarte auf Papier ist für das
Kalenderjahr 2010 das letzte Mal erfolgt. Für das kommende Jahr fällt
sie ganz weg, denn die Lohnsteuerkarte für 2010 gilt auch für 2011
weiter. Nach dem Übergangsjahr 2011 soll dann ab Januar 2012 die
bisherige Form durch das Verfahren der elektronischen
Lohnsteuerabzugsmerkmale ersetzt werden. Eine grundlegende Änderung
ergibt sich aber schon ab 2011 für Arbeitnehmer. Ab dem neuen Jahr
ist für alle Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte die
Finanzverwaltung - in der Regel das Wohnsitzfinanzamt des
Arbeitnehmers - zuständig und nicht mehr die Meldebehörden. Anträge
auf Steuerklassenwechsel oder Änderungen bei den Kinderfreibeträgen
werden zum Beispiel dann vom Finanzamt bearbeitet.
Neue Luftverkehrsteuer
Ab dem 1. Januar 2011 wird auf alle Ticketkäufe oder Buchungen von
Pauschalreisen die neue Luftverkehrsteuer erhoben. Flüge, die in
Deutschland starten, werden mit dem neuen Gesetz teurer. Die
Unternehmen werden voraussichtlich die Luftverkehrsteuer auf die
Ticketpreise aufschlagen und die Belastung damit direkt an die
Passagiere weitergeben.
Tabaksteuer
Raucher müssen sich 2011 auf höhere Kosten einstellen. Stufenweise
wird ab Mai die Tabaksteuer erhöht. Die Erhöhung soll dabei in vier
Stufen um jährlich 4 bis 8 Cent je Packung Zigaretten und pro Jahr um
12 bis 14 Cent je 40-Gramm-Feinschnittpackung erfolgen. Das
Finanzministerium plant damit Mehreinnahmen im dreistelligen
Millionenbereich.
Erhöhung der Einlagensicherung bei Banken ab 2011
Ab dem 31. Dezember 2010 sind Bankeinlagen gesetzlich bis zu einer
Höhe von 100.000 Euro abgesichert. Bisher war die Einlagensicherung
auf 50.000 Euro limitiert. Kunden von Genossenschaftsbanken genießen
nach wie vor ein deutlich höheres Schutzniveau. Bei diesen Banken
sind alle Einlagen aufgrund des seit über sieben Jahrzehnten
praktizierten Institutsschutzes unbegrenzt geschützt.
Geldautomaten
Kunden, die an einem bankfremden Geldautomaten Bargeld abheben
wollen, werden ab dem 15. Januar 2011 die dafür anfallenden Gebühren
vor Auszahlung angezeigt. Innerhalb des von den Genossenschaftsbanken
betriebenen "BankCard ServiceNetzes" bleibt die Verfügung weiterhin
kostenfrei.
Pressekontakt:
Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken - BVR
Pressesprecherin:
Melanie Schmergal
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Telefon: (030) 20 21-13 00
Telefax: (030) 20 21-19 05
Internet: www.bvr.de
E-Mail: presse@bvr.de
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