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EANS-Hauptversammlung: A-TEC Industries AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 20-01-2011

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit
unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 11. Februar 2011, um 10.00
Uhr, im Salon Kokoschka & Kandinsky, Hilton Vienna Plaza, 1010 Wien,
Schottenring 11, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung
der A-TEC INDUSTRIES AG, FN 216262 h, ein.

TAGESORDNUNG 1. Änderungen im Aufsichtsrat. 2. Bericht über den mit
Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 29. Dezember 2010
angenommenen Sanierungsplan und Genehmigung dessen Punktes 4).

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab dem 21.
Jänner 2011 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz
der Gesellschaft in 1010 Wien, Wächtergasse 1/3/1, (Ansprechpartner
Herr Mag. Gerald Wechselauer), auf: • Beschlussvorschläge zu den
Tagesordnungspunkten 1 und 2, • Erklärungen der Kandidaten für die
Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 1 gemäß § 87 Abs. 2 AktG, • der mit
Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 29. Dezember 2010 angenommene
Sanierungsplan, • Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 30.
Dezember 2010.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind
ab dem 21. Jänner 2011 außerdem im Internet unter
www.a-tecindustries.com zugänglich und abrufbar und werden auch in
der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM.§§ 109, 110 UND 118
AKTIENGESETZ (AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des
Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform spätestens am 23. Jänner 2011 der
Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1010 Wien, Wächtergasse
1/3/1, zu Handen Herrn Mag. Gerald Wechselauer, zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit ihrem Namen samt Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Textform spätestens am 2. Februar 2011 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (1) 8900 500 77 oder an 1010
Wien, Wächtergasse 1/3/1, zu Handen Herrn Mag. Gerald Wechselauer,
oder per E-Mail anmeldung.atec@hauptversammlung.at wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft gerichtet werden.
Fragen sind an die Gesellschaft, 1010 Wien, Wächtergasse 1/3/1 oder
per Telefax +43 (1) 8900 500 77 oder per E-Mail
anmeldung.atec@hauptversammlung.at zu Handen von Herrn Mag. Gerald
Wechselauer zu übermitteln.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
der Aktionärsrechte richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des
1. Februar 2011 (Nachweisstichtag). Aktionäre, die an der
Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen
ihren Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft
nachweisen.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 8. Februar 2011
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:

Per Post: HV-Veranstaltungsservice GmbH 1160 Wien, Seeböckgasse 41
Per E-Mail: anmeldung.atec@hauptversammlung.at

Depotführende Kreditinstitute können die Depotbestätigungen auch per
Telefax übermitteln: Per Telefax: +43 (1) 8900 500 77 Per SWIFT:
GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT00000ATEC9 im Text
angeben)

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der
Gesellschaft spätestens am oben genannten Tag ausschließlich unter
der oben genannten postalischen Adresse zugehen muss.

Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage der Gesellschaft
nicht älter als fünf Tage sein und bedarf der Übermittlung in
Textform. Die Gesellschaft nimmt Depotbestätigungen über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetzwerk der Kreditinstitute entgegen, sofern der
Teilnehmer eindeutig identifiziert werden kann.

Depotbestätigungen werden von der Gesellschaft ausschließlich in
deutscher und englischer Sprache entgegengenommen.

Weitergehende Informationen über § 10a AktG sind ab sofort auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post: HV-Veranstaltungsservice GmbH 1160 Wien, Seeböckgasse 41
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 77

Per E-Mai: anmeldung.atec@hauptversammlung.at wobei die Vollmacht
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.a-tecindustries.com abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Das Grundkapital der
Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung EUR 26.400.000 und ist in 26.400.000 auf Inhaber
lautende Stückaktien eingeteilt, von denen 26.400.000 Aktien in der
Hauptversammlung stimmberechtigt wären. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung 26.400.000. Zum heutigen Tag besitzt die
Gesellschaft keine eigenen Aktien.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten
ist ab 09:00 Uhr.

Wien, im Jänner 2011
Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: A-TEC Industries AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Public und Investor Relations
Mag. Gerald Wechselauer
Tel: +43 1 22760 - 130
Email: ir@a-tecindustries.com

Branche: Holdinggesellschaften
ISIN: AT00000ATEC9
WKN:
Index: Standard Market Continuous
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


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