EU-Verfahren: Zwei Bundesländer tun nicht genug gegen Geldwäsche
Geschrieben am 27-01-2011 |
Brüssel / Berlin (ots) - Die EU-Kommission sieht in Deutschland
Versäumnisse im lückenlosen Kampf gegen Geldwäsche. In
Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt werden bislang die
europäischen Regeln zum Kampf gegen Geldwäsche nicht vollständig
angewandt. Die Kommission setzte Deutschland deshalb heute in einem
Vertragsverletzungsverfahren eine Frist von zwei Monaten für eine
Stellungnahme. Sollte die nicht zufriedenstellend sein, kann die
Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.
Bereits bis zum 15. Dezember 2007 hätte die Geldwäsche-Richtlinie
national umgesetzt worden sein sollen. Sie soll Integrität, der Ruf
und die Stabilität des Finanzsystems schützen. Dem Finanzsektor und
anderen Stellen und Berufsgruppen, etwa Rechtsanwälten,
Immobilienmaklern und Kasinos, werden über die Richtlinie
Verpflichtungen auferlegt. So müssen sie etwa ihre Kunden
identifizieren sowie verdächtige Finanzoperationen melden. Die
EU-Mitgliedstaaten müssen zuständige Behörden benennen, die
überwachen, dass diese Aufgaben auch erfüllt werden.
Nach dem deutschen Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche sind in
Deutschland die Bundesländer für die Benennung der Aufsichtsbehörden
für bestimmte benannte Einrichtungen zuständig. Doch sind nicht alle
Bundesländer dieser Pflicht nachgekommen. In Mecklenburg-Vorpommern
und Sachsen-Anhalt bestehen dabei Mängel im Bereich von
Immobilienmaklern, Versicherungsvermittlern und Anbietern von Waren,
wenn diese Zahlungen von mehr als 15.000 EUR in bar abwickeln. Das
Vertragsverletzungsverfahren richtet sich allerdings an Deutschland
als Mitgliedsland der Europäischen Union.
Die Geldwäsche stellt international ein ernsthaftes Problem dar.
Korrupte Diktatoren, Drogenhändler, Menschenhändler, Betrüger und
Erpresser haben eines gemeinsam: Sie müssen den Geldfluss und die
Geldeinlagen verschleiern, damit sie rechtmäßig erscheinen. Große
Mengen illegaler Geldströme bedrohen sowohl den Ruf als auch die
Stabilität des Finanzsystems und gefährden somit das ordnungsgemäße
Funktionieren des Binnenmarkts.
Wenn die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung nicht angemessen umgesetzt werden, können
Kriminelle und terroristische Organisationen Lücken im System
leichter erkennen und ausnutzen. Die Überwachung benannter
Einrichtungen ist aus diesem Grund ein wichtiger Bestandteil eines
soliden und umfassenden Systems zur Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung.
Pressekontakt:
Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland
Pressestelle
Carsten Lietz
Tel.: 030 2280 2300
carsten.lietz@ec.europa.eu
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