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Kinder auf der Piste: Wer zahlt bei einem Skiunfall? / R+V-Infocenter: Bei Unfällen mit kleinen Kindern gehen Geschädigte oft leer aus

Geschrieben am 27-01-2011

Wiesbaden (ots) - In vielen Bundesländern stehen die Winterferien
vor der Tür. Für wintersportbegeisterte Eltern ist es dann
selbstverständlich, ihre Kinder mit auf die Piste zu nehmen. Doch wer
haftet, wenn diese beim Skifahren einen Unfall verursachen?
Grundsätzlich sind die Aufsichtspersonen - also etwa die Eltern oder
ein Skilehrer - für die kleinen Wintersportler verantwortlich. Wenn
trotz ausreichender Aufsicht etwas passiert, kann das den
Geschädigten teuer zu stehen kommen: Bei Jungen und Mädchen unter
sieben Jahren bekommt er den Schaden normalerweise nicht ersetzt.
Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

Bis zum siebten Lebensjahr sind Kinder laut Gesetz nicht
verantwortlich für Schäden, die sie anderen zufügen, und haften
nicht. "Verursacht ein Fünfjähriger einen Unfall, bekommt das Opfer
keinen Schadensersatz - wenn die Eltern aufgepasst und ihr Kind auf
das Skifahren vorbereitet haben", erklärt Sonja Biorac,
Haftpflichtexpertin beim R+V-Infocenter.

Wenn Vater und Mutter ihre Aufsichtspflicht allerdings auf die
leichte Schulter nehmen, drohen rechtliche Konsequenzen. Das ist
beispielsweise der Fall, wenn sie einen kleinen Skianfänger auf der
Piste allein lassen. Dann hat ein Geschädigter unter Umständen auch
Anspruch auf Schadenersatz. "Das hängt davon ab, ob die Eltern das
Kind ausreichend beaufsichtigt haben", so R+V-Expertin Biorac. Sie
rät, kleine Kinder nicht aus den Augen zu lassen und Abfahrten zu
wählen, die zu ihrem Können passen. Für Anfänger ist es zudem oft
sinnvoll, einen Skikurs zu besuchen. Hier werden sie auf die Risiken
vorbereitet und lernen, die Pisten einzuschätzen.

Älter als sieben Jahre: Haftung bei ausreichender Reife

Bei Kindern zwischen sieben und 17 Jahren ist die rechtliche
Situation anders: Ob sie haften oder nicht, hängt von ihrer
persönlichen Reife und Entwicklung ab. Sonja Biorac: "Wenn ein Kind
gut Ski fährt und weiß, dass man an unübersichtlichen Stellen langsam
fahren muss, haftet es bei einem Unfall - beispielsweise auch für die
kaputte Skiausrüstung des anderen." Normalerweise springt hierfür -
sofern vorhanden - die Familienhaftpflichtversicherung ein.

Die Schuldfrage wird jedoch immer im Einzelfall entschieden. Als
Faustregel für Aufsichtspersonen gilt: Je größer die Gefahr und je
geringer das Alter des Kindes und die Erfahrung beim Skifahren, desto
besser müssen sie es im Auge behalten. Das bedeutet auch, dass ein
zwölfjähriger Skianfänger auf der Piste beaufsichtigt werden sollte.
Ein Gleichaltriger, der seit seinem vierten Lebensjahr regelmäßig Ski
läuft, kann unter Umständen auch alleine fahren.

Zusatzschutz für Kleinkinder

Einige Versicherungen bieten in der
Familienhaftpflichtversicherung inzwischen eine Zusatzdeckung für
Kinder an, die eigentlich nicht haften - beispielsweise weil sie
unter sieben Jahre alt sind. Dann wird der Schaden auch in solchen
Fällen übernommen, sofern die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht
verletzt haben.



Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung
Telefon 06172 9022-131
a.kassubek@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de


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