Vorsicht beim Spesen abrechnen
Geschrieben am 31-01-2011 |
Bonn (ots) - Bei Spesen abrechnen sind Mauscheleien oder Fehler
immer noch ein häufiger Grund für eine Kündigung, sagt das
Expertenportal www.vnr.de . Mal werde das Privatfahrzeug auf
Firmenkosten betankt, der private Restaurantbesuch über die Firma
abgerechnet oder die Abwesenheitszeit aufgerundet. Arbeitgeber und
Arbeitnehmer sollten klare Regelungen vereinbaren, da auch Fehler des
Arbeitgebers eine ausgesprochene Kündigung unwirksam machen können.
Das musste ein Arbeitgeber vom Arbeitsgericht Cottbus erfahren. Er
hatte einem Mitarbeiter eine Kündigung ausgesprochen, weil dieser
über Jahre bei seinen Spesenabrechnungen die Abwesenheitszeiten für
die Außer-Haus-Besuche munter auf die nächste halbe bzw. volle Stunde
aufgerundet hatte. Dadurch machte er höhere Spesen geltend. Seine
fristlose Kündigung wurde aber zu seinem Erstaunen vom Arbeitsgericht
verworfen (Az.: 7 Ca 868/09). Das Gericht kassierte die Kündigung vor
allem deshalb, weil der Chef die Spesenabrechnungen immer
abgezeichnet hatte. Nach Ansicht des Gerichts durfte der Mitarbeiter
daher davon ausgehen, dass die Abrechnungen inhaltlich geprüft und
gebilligt waren. Mit anderen Worten: Er durfte annehmen, dass der
Arbeitgeber die Spesenabrechnung so für richtig hielt. Vor diesem
Hintergrund hätte der Arbeitgeber den Mitarbeiter erst auf den Fehler
in den Abrechnungen aufmerksam machen und eine Stellungnahme zur
Spesenabrechnung verlangen müssen. Oder er hätte das Verfahren zur
Erstattung von Spesen ändern müssen. Vorher war eine Kündigung nicht
möglich.
Die Experten des Internetportals vnr.de empfehlen, klare
Richtlinien zur Abrechnung von Spesen zu schaffen, am besten
schriftlich. Diese sollten vom Mitarbeiter unterzeichnet werden.
Dabei sollten Sie genau formulieren, welche "Spielregeln" bei der
Abrechnung von Spesen einzuhalten sind. Sonst bestünde die Gefahr,
dass eine Kündigung wegen Fehlern bei Spesenabrechnungen vom Gericht
nicht anerkannt wird.
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