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Veranstalter und GEMA haben sich geeinigt / Gemeinsame Pressemitteilung der GEMA, des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft und des Verbands der deutschen Konzertdirektionen

Geschrieben am 03-02-2011

München/Hamburg (ots) - Der Bundesverband der
Veranstaltungswirtschaft e. V. (bdv) und der Verband der Deutschen
Konzertdirektionen e. V. (VDKD) einigten sich nach intensiven
Gesprächen mit der GEMA über offene Punkte aus der
Schiedsstellenentscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts
(DPMA) aus dem Jahr 2009. Im Fokus stand dabei die Sichtweise der
Schiedsstelle, dass Sponsoring- und Werbeeinnahmen einen geldwerten
Vorteil darstellten, an welchem die Autoren zu beteiligen seien.

Gemäß der Einigung müssen ab 1. April 2011 Veranstalter, die zum
Beispiel Einnahmen aus der Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen
erzielen, zusätzlich zum Allgemeintarif je nach Veranstaltungsgröße
eine weitere Vergütung zwischen 0,35 und 0,42 Prozent auf den
Veranstaltungsbruttoumsatz zahlen.

Im Interesse der Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung
hatten die Verbände Ende 2009 nach langwierigen Verhandlungen und
einem Verfahren vor der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und
Markenamts zunächst nur einem Vergleich bezüglich der Erhöhung der
allgemeinen Vergütungssätze zugestimmt. Die darüber hinaus von der
GEMA geforderte Beteiligung der Autoren auch an weiteren geldwerten
Vorteilen wie etwa Sponsoring- und Werbeeinnahmen wurde dabei mit der
Maßgabe ausgeklammert, dass die Parteien darüber eine Einigung bis
Ende 2010 erzielen.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: "Mit der
Einigung ist ein Durchbruch in einem für die Vergütung unserer
Urheber wichtigen Bereich gelungen: Wir haben gemeinsam mit den
Konzertveranstalterverbänden festgelegt, welche Umsätze unter dem
Begriff "geldwerter Vorteil" zu verstehen sind und diese in den
einschlägigen Tarif miteinbezogen".

"Nach den schwierigen Verhandlungen über den Allgemeintarif haben
wir nun nochmals ein halbes Jahr über die Beteiligung an Sponsoring-
und Werbeeinnahmen verhandelt. Im Ergebnis haben wir uns auf den
kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt. Es bleibt zu hoffen, dass sich
diese erneute Kostensteigerung nicht zu sehr auf die Kartenpreise
auswirken wird", so Jens Michow, Präsident des Bundesverbands der
Veranstaltungswirtschaft.

"Um ein weiteres Mal einen jahrelangen Rechtsstreit zu vermeiden
und unseren Mitgliedern endlich Sicherheit bei ihren Kalkulationen zu
geben, haben wir auch bezüglich des weiteren Beteiligungsverlangens
mit der GEMA erneut einen Vergleich ausgehandelt", berichtet Michael
Russ, Präsident des VDKD. "Zwar ist es bedauerlich, dass die
Veranstalter erneut eine weitere Belastung hinnehmen müssen. Da aber
die Schiedsstelle ausdrücklich festgestellt hat, dass die Autoren an
Sponsoring- und Werbeinnahmen ebenfalls zu beteiligen sind, war das
Ergebnis aus Sicht der Veranstalter unvermeidlich", so Russ.

Der einschlägige Tarif U-K wird in Kürze entsprechend den
Ergebnissen der Einigung neu veröffentlicht.

Der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft und der VDKD
vertreten die Interessen von über 500 Unternehmen der deutschen
Veranstaltungsbranche und repräsentieren damit einen Gesamtumsatz von
rund 3,2 Milliarden Euro bei über 106 Millionen verkauften
Eintrittskarten.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als
64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie
von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist
weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.



Pressekontakt:
GEMA
Isabel Palmtag, Fachreferentin Pressearbeit und Online-Projekte
E-Mail: ipalmtag@gema.de, Telefon +49 89 4 8003 429

Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V.
Jens Michow
Präsident
E-Mail: bdv@bdv-online.com, Telefon +49 40 460 50 28

Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V.
Gisela Weber, Pressestelle
E-Mail: presse@vdkd.de, Telefon +49 69 53 05 39 42


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