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Karneval: Sicher durch die fünfte Jahreszeit / TÜV Rheinland: Check der Karnevalswagen nach Brauchtumsverordnung / Fahren nur bei Schritttempo erlaubt / Faschingsvereine sind sensibel für Sicherheit

Geschrieben am 09-02-2011

Köln (ots) - Schon bald ziehen wieder Rosenmontags- und
Karnevalsumzüge durch die Straßen in den Narren-Hochburgen. Damit
auch in der fünften Jahreszeit die Verkehrssicherheit gewährleistet
ist, benötigen alle Faschingswagen vorher ein Gutachten, so wie es
TÜV Rheinland erstellt. "Rahmen und die sichere Befestigung von
Aufbauten, aber auch Achsen, Deichseln und lichttechnische
Einrichtungen und vor allem die Bremsanlage unterziehen wir einer
sorgfältigen Prüfung", erklärt Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander
von TÜV Rheinland. Für die Hobby-Fahrzeugbauer hat er ein Lob übrig:
"In den vergangenen Jahren hat sich der Zustand der Umzugsfahrzeuge
stetig verbessert. Die Vereine sind in Sachen Sicherheit sehr
sensibel."

Für Fahrzeuge, die nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind,
und für Wagen sowie Fahrzeuge, die erheblich verändert wurden und auf
denen Personen transportiert werden, gelten ganz bestimmte
Vorschriften. Sie müssen unter anderem etwa mit rutschfesten
Stehflächen, Haltevorrichtungen und Geländern ausgerüstet sein. Für
stehende Mitfahrer ist eine Brüstung mit einer Mindesthöhe von einem
Meter vorgeschrieben - bei sitzenden Passagieren und Kindern reichen
80 Zentimeter aus. Bänke, Tische sowie sonstige Auf- und Einbauten
müssen mit dem Gefährt fest verbunden sein. Engels: "Wir prüfen die
Fahrzeuge in der Regel im fertigen Zustand, beraten die
Karnevalsvereine aber auch bereits während der Bauphase."

Grundlage für diese Überprüfungen ist eine bundeseinheitliche
Regelung "über Ausrüstung und Betrieb von Fahrzeugen und
Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen".
Sander erinnert die Jecken daran, dass Personen nur während der
Umzüge und bei Schritttempo auf den Wagen mitfahren dürfen. "Für die
Teilnahme am normalen Straßenverkehr sind die Aufbauten in der Regel
nicht ausgelegt", so der TÜV Rheinland-Experte.



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Wolfgang Partz, Pressesprecher Mobilität, Tel.: 0221/806-2290
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