Bei Privatversicherten: Ersparnis aus Bürgerentlastungsgesetz schmilzt dahin
Geschrieben am 09-02-2011 |
München (ots) -
- Steuererklärung für 2010: Hohe Selbstbehalte und hohe
Beitragsrückerstattungen verringern den Entlastungseffekt in der
Privaten Krankenversicherung.
- FinanceScout24 fürchtet: Versicherte werden tendenziell
niedrigere Selbstbehalte wählen, weniger Kosten selbst tragen
und damit weniger Beitragsrückerstattungen nutzen.
- Die Folge könnte eine abermalige Kostenexplosion in der Privaten
Krankenversicherung sein.
Noch hat der Winter Deutschland fest im Griff. Doch die von der
Politik Ende 2009 beschlossene Steuerentlastung bei den
Krankenkassenbeiträgen kann bei genauerem Hinsehen wie Schnee in der
Sonne schmelzen und sich als Bumerang für Versicherer und Kunden
erweisen. Vor allem Privatversicherte müssen ganz genau rechnen, ob
sich eine Beitragsrückerstattung für sie noch lohnt, wenn sie
demnächst ihre Steuererklärung für 2010 beim Finanzamt abgeben, bei
der die neue Regelung erstmals zur Anwendung kommt. "Wenn aber die
Kunden künftig vermehrt Rechnungen einreichen, könnte eine
Kostenexplosion bei den Privaten Krankenversicherungen die Folge
sein, die abermals massive Beitragserhöhungen nach sich zieht",
fürchtet Dr. Errit Schlossberger, CEO des unabhängigen Verbraucher-
und Vergleichsportals FinanceScout24.
Zum Jahreswechsel 2009/2010 hatte die positive Nachricht die
Schlagzeilen dominiert: Krankenversicherungsbeiträge können seit 2010
von der Steuer abgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte
in einem Urteil die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge verfügt,
für privat und gesetzlich Versicherte gleichermaßen. Das noch von der
großen Koalition beschlossene Bürgerentlastungsgesetz sieht vor, dass
alle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung seit 2010 in Höhe
des existenznotwendigen Versorgungsniveaus vollständig als
Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Doch beim Ausfüllen der Steuererklärung für das Vorjahr dürften
jetzt die Risiken und Nebenwirkungen der neuen Rechtslage allmählich
zutage treten, denn der Fiskus erkennt keineswegs die Gesamtsumme der
gezahlten Beiträge an.
"Für Privatversicherte ist es damit schwieriger geworden zu
entscheiden, ob sie Arztrechnungen einreichen oder eine
Beitragsrückerstattung in Anspruch nehmen sollen, wie sie viele
Privatversicherer ihren Kunden anbieten, wenn diese ein Jahr lang
keine Leistungen beansprucht haben", erklärt Schlossberger. "Denn
selbst bezahlte Rechnungen führen über die dadurch erworbene
Beitragsrückerstattung zu weniger abzugsfähigen Sonderausgaben und
damit zu weniger Steuerrückerstattung. Das Gleiche gilt für höhere
Selbstbehalte."
Bis 2009 war es für jeden PKV-Kunden günstiger, Arztrechnungen so
lange aus der eigenen Tasche zu bezahlen, wie die Summe der
Rechnungen (zuzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung) geringer
ausfiel als eine Beitragsrückerstattung. Seit dem Steuerjahr 2010
rechnet der Fiskus jedoch so: Zahlt ein Steuerpflichtiger zum
Beispiel 7.200 Euro pro Jahr an seine Krankenkasse, werden zunächst
die Prämien für das Krankengeld herausgerechnet. (Bei gesetzlich
Versicherten ziehen die Finanzämter Arbeitnehmern, denen bei
Krankheit Lohnfortzahlung zusteht, vier Prozent ab). Dann wird
ermittelt, wie hoch die Prämie für einen mit den Leistungen der GKV
vergleichbaren Basisschutz ist, beispielsweise 5.400 Euro. Sämtliche
so genannte private "Luxusleistungen" wie Chefarzt, Heilpraktiker,
Ein- oder Zweibettzimmer, sowie Zahnimplantate oder Kieferorthopädie
bleiben bei der Berechnung außen vor. Der Betrag von 5.400 Euro wird
bei Angestellten sodann um den Arbeitgeberbeitrag gekürzt; es
verbleiben nur noch 2.700 Euro, die in der Steuererklärung 2010 als
Sonderausgaben geltend gemacht werden können.
Erhält der Versicherte eine Beitragsrückerstattung, zum Beispiel
1.000 Euro, dann wird ermittelt, welcher Teil davon auf den
Basisschutz entfällt und welcher nicht. Entsprechend wird dann der
zum Sonderausgabenabzug zugelassene Betrag gekürzt, da der Fiskus nur
das anerkennt, was auch wirklich gezahlt wurde.
Für den FinanceScout24-Chef ist diese Regelung mit möglicherweise
gravierenden handwerklichen Fehlern behaftet: "In früheren Jahren war
die Botschaft klar: Wer gesundheitsbewusst lebte und deshalb seltener
einen Arzt aufsuchen musste, wurde mit einer Rückerstattung belohnt,
die gleichzeitig auch der Gemeinschaft der Versicherten zugute kam,
weil die Ausgaben der PKV im Rahmen blieben." Nunmehr könnte sich das
Einreichen von Rechnungen in einigen Fällen sogar explizit lohnen,
fürchtet der FinanceScout24-Geschäftsführer. "In der Spieltheorie ist
dieses Verhalten als 'moral hazard' bekannt: Vorteile für den
Einzelnen bringen Nachteile für die Gemeinschaft mit sich." Ziel der
Steuerpolitik müsse es aber sein, ein Verhalten zu belohnen, das die
Solidargemeinschaft stärkt: "Das gilt für die PKV genauso wie für die
gesetzliche Krankenversicherung", argumentiert Schlossberger.
Zwar übernimmt es die Krankenkasse, sowohl die Prämien als auch
die Rückerstattungen in Basis- und Wahlleistung aufzuteilen, doch die
steuerlichen Konsequenzen ausrechnen muss jeder selbst. "Je nach
persönlichem Steuersatz ist es sinnvoll, auch dann Rechnungen zur
Erstattung einzureichen, wenn sie insgesamt unter dem Niveau einer
möglichen Beitragsrückerstattung zurückbleiben", erklärt
Schlossberger.
Ein Beispiel: Der persönliche Steuersatz liegt bei 50 Prozent
inklusive Solidarzuschlag und Kirchensteuer. Eine
Beitragsrückerstattung von 1.000 Euro (für den ermittelten
Basisschutz) würde dann dazu führen, dass die Steuerbelastung um 500
Euro stiege, hat der Deutsche Steuerberaterverband vorgerechnet.
Insofern sollte der Versicherte seine Arztrechnungen in dem Beispiel
nur so lange selbst zahlen, wie sie unter 500 Euro bleiben.
Umdenken müssen auch potenzielle PKV-Neukunden und Selbstständige:
Bislang galt es als clever, einen hohen Selbstbehalt zu vereinbaren
und so die Beiträge gering zu halten. Nun funktioniert das Kalkül
genau umgekehrt. Denn an den Beiträgen beteiligt sich der Fiskus und
gegebenenfalls auch der Arbeitgeber - auf Arztrechnungen unterhalb
des Selbstbehalts aber bleibt der Versicherte allein sitzen.
Für ihre Steuerentlastung für das Jahr 2010 brauchen Angestellte,
die bei gesetzlichen Kassen versichert sind, nichts zu unternehmen.
Privat Versicherte haben von ihren Versicherern längst Schreiben
erhalten, die die auf das Kassenniveau der gesetzlichen
Grundversorgung hinunter gerechneten Beiträge ausweisen; ebenso
Sondertarife etwa für Brillen. Nach Kalkulationen der Privaten kann
der steuerlich anrechenbare Teil die Hälfte des tatsächlichen
Zahlbetrags ausmachen.
Ganz allgemein rät Schlossberger Neukunden der Privaten
Krankenversicherung und auch der privaten Zusatzversicherung: "Diese
sollten sich sehr gut mit den Leistungsmerkmalen der Anbieter
auseinanderzusetzen, in Ruhe vergleichen und dabei auch die Beitrags-
und Steuereffekte in Abhängigkeit von Selbstbehalt und
Beitragsrückerstattung durchrechnen."
Über Preise und Leistungsumfang von privaten Krankenvoll- und
-zusatzversicherungen sowie von gesetzlichen Krankenversicherungen
informieren die Vergleichrechner von FinanceScout24:
http://www.presseportal.de/go2/private_krankenversicherung
http://www.presseportal.de/go2/private_krankenzusatzversicherung
http://www.presseportal.de/go2/gesetzliche_krankenversicherung
Über FinanceScout24:
Die FinanceScout24 GmbH betreibt eines der größten deutschen
Finanzportale im Internet und bietet ihren Nutzern den kostenlosen
Vergleich und den Online-Abschluss von Versicherungen, Produkten zur
Altersvorsorge, Baufinanzierungen, Ratenkrediten, Geldanlageprodukten
sowie Strom-, Gas- und Telekommunikationstarifen. Dabei sorgt
FinanceScout24 für Transparenz bei allen relevanten
Finanzentscheidungen.
FinanceScout24 ist Teil der Scout24-Gruppe, deren Angebote
monatlich rund 8 Millionen Menschen nutzen. Als starker Partner
unterstützt Scout24 seine Kunden bei wichtigen Entscheidungen,
insbesondere in den Lebensbereichen Wohnen, Mobilität, Job,
Partnerschaft und Finanzen. Neben FinanceScout24 zählen AutoScout24,
ElectronicScout24, FriendScout24, ImmobilienScout24, JobScout24 und
TravelScout24 sowie das Portal Jobs.de zur Scout24 Gruppe. Scout24
ist Teil des Deutsche Telekom Konzerns.
Pressekontakt bei FinanceScout24:
Dr. Günter Kast
Rosenheimer Straße 143b
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Tel.: + 49 (0)89 189 690 205
E-Mail: guenter.kast@financescout24.de
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