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"Eine Lösung, die rechtsstaatlichen Standards entspricht"/ EKD und Deutsche Bischofskonferenz zum Verfahren um das Kloster Mor Gabriel

Geschrieben am 09-02-2011

Hannover (ots) - Die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der
Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) beobachten mit großer Sorge
die zunehmende Bedrängnis der syrisch-orthodoxen Kirche in der
Türkischen Republik.

Mit Bestürzung haben wir das kürzlich ergangene Urteil des
Kassationsgerichtshofes in Ankara gegen das mehr als 1600 Jahre alte
Kloster Mor Gabriel aufgenommen. Damit hat das Gericht ein vorheriges
Urteil, das die Eigentumsrechte des Klosters bestätigte, annulliert
und dem Staat große Teile des klösterlichen Grundbesitzes übertragen.

Das im Jahr 397 gegründete Mor Gabriel ist das wichtigste syrische
Kloster in der Tur Abdin-Region im Südosten der Türkei. Die
Klosterschule ist von großer Bedeutung für die syrische Sprache und
Kultur und für die kirchliche Ausbildung. Etwa zwei Drittel aller in
der weltweit verstreuten Diaspora tätigen Geistlichen und
Religionslehrer der syrisch-orthodoxen Kirche sind ehemalige
Klosterschüler von Mor Gabriel.

Nach unserer Auffassung ignoriert der Kassationsgerichtshof in
seiner jüngsten Entscheidung, dass das Kloster seinen Grundbesitz
durch gültige Urkunden legitimieren kann, die noch von der Vorinstanz
als Eigentumsnachweise anerkannt worden waren.

Unsere wachsende Besorgnis gründet auch darin, dass schon die
lokale Forstbehörde, noch vor dem türkischen Schatzamt, das Kloster
in eine kritische Lage gebracht hatte, indem sie Teile des
Klosterbesitzes zu Waldgebieten erklärt hatte, die als solche
angeblich in Staatseigentum stehen. Als Folge der Entscheidungen der
türkischen Behörden droht nun, dass die Mauern abgerissen werden, die
vom Kloster zum Schutz vor Übergriffen, Landraub und Abweidung
errichtet wurden. Darüber hinaus sehen wir aufgrund des bisherigen
Verfahrens die Gefahr, dass die haltlosen Anschuldigungen gegen das
Kirchenoberhaupt Erzbischof Mor Timotheos Samuel Aktas und den
Vorsitzenden der Klosterstiftung Kuryakos Ergün, sie hätten sich
türkisches Staatseigentum angeeignet, auch noch strafrechtliche
Konsequenzen haben könnten.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir ausdrücklich das Ziel des
Klosters, gegen dieses jüngste Urteil Einspruch zu erheben. Wir
erwarten von der türkischen Regierung eine Lösung, die den
rechtsstaatlichen Standards entspricht, die von allen Kandidaten für
einen Beitritt zur Europäischen Union erfüllt werden müssen. Wir
bitten die Bundesregierung, bei der türkischen Regierung vermehrte
Anstrengungen anzumahnen, dass die Religionsfreiheit in der Türkei
auch für Kirchen und Christen gewährleistet wird und die Grundlagen
ihrer Existenz vom Staat nicht weiter zerstört werden.

Bonn und Hannover, 9. Februar 2011

Der Vorsitzende Der Vorsitzende des Rates der der
Deutschen Bischofskonferenz Evangelischen Kirche in Deutschland
Erzbischof Dr. Robert Zollitsch Präses Nikolaus Schneider



Pressekontakt:
Evangelische Kirche in Deutschland
Reinhard Mawick
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: reinhard.mawick@ekd.de


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