"Kontrollierte Spielfreiheit statt totales Verbot" / Paul Gauselmann zur Forderung der Drogenbeauftragten nach einem totalen Verbot des Automatenspiels in Gaststätten
Geschrieben am 10-02-2011 |
Espelkamp (ots) - Nach einer Meldung der Süddeutschen Zeitung
strebt die Drogenbeauftragte des Bundes das totale Verbot der
Aufstellung von Geldspielautomaten in Gaststätten an. Sie begründet
dies in erster Linie damit, dass Jugendliche im Alter zwischen 16 und
18 Jahren dort an Geldspielgeräten spielen könnten, obwohl das
Jugendschutzgesetz dies verbiete.
"Damit wirft die Drogenbeauftragte den Gastwirten vor, sie seien
nicht in der Lage, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu
kontrollieren," so die erste Reaktion von Paul Gauselmann, einer der
Marktführer in der deutschen Automatenindustrie. "Konsequenterweise
müsste sie dann das totale Jugendverbot für Gaststätten fordern,"
führt er weiter aus. Denn wenn ein Gastwirt nicht in der Lage sei, zu
erkennen, ob ein Minderjähriger am Automaten spielt, dann werde er es
genauso wenig beim Alkohol können. "Aus unserer Sicht", so
Gauselmann, "ist dieser Vorwurf an die Gastronomie unberechtigt".
Verschiedene Studien belegten, dass der Jugendschutz in der
Gastronomie in Bezug auf die Geldspielgeräte konsequent eingehalten
werde und nur in Ausnahmefällen Verstöße festzustellen seien. Die
Verbotsforderung habe darüber hinaus für einen Teil der Gaststätten
fatale wirtschaftliche Folgen. Denn rund die Hälfte der mit den
Geldspielgeräten erzielten Umsätze verbleiben bei den Gastwirten und
helfen ihnen, ihre Existenz zu sichern. Würden diese Beträge
wegfallen, wäre mancher Wirt in seiner Existenz gefährdet.
"Trotzdem haben wir zusammen mit unseren Partnern in der
Gastronomie Überlegungen angestellt, wie die Kontrolle der Einhaltung
der Jugendschutzbestimmungen für die Gastronomen einfacher und damit
effektiver werden kann", so Paul Gauselmann. "Auf freiwilliger Basis
sind wir bereit, eine Spielsperr-Karte einzuführen." Grundsätzlich
seien die Automaten dann für das unberechtigte Spielen gesperrt. Für
die Gastronomie bedeute dies: Nur wer vom Gastwirt die
Spielsperr-Karte bekommt und diese Karte in einen Schlitz des
Geldspielautomaten steckt, kann spielen. Damit sei der Gastwirt zur
"Gesichtskontrolle" gezwungen. Gauselmann ist sich sicher: "Dies
hilft dem Gastwirt nicht nur in Sachen Jugendschutz. Auch in der
Vorbeugung von pathologischem Spielen wird sie hilfreich sein." Durch
die Herausgabe der Spielsperr-Karte habe der Gastwirt die absolute
Kontrolle darüber, ob jemand in seiner Gaststätte spielt oder nicht.
"Dies ist eine besonders effektive Form der sozialen Kontrolle", so
Gauselmann.
Mit der Spielsperr-Karte wäre den Erfordernissen des
Jugendschutzes Rechnung getragen, ohne dass die Spielfreiheit von
Millionen Menschen, die ohne jegliches Problem an Geldspielgeräten
spielen und Spaß daran haben, übermäßig eingeschränkt würde. Für
Paul Gauselmann ist das Ziel dieses Vorschlages ganz klar: "Wir
wollen den Menschen den Spaß nicht verderben. Durch sinnvolle
´Spielregeln` wollen wir aber dafür sorgen, dass für Einzelne aus dem
Spielspaß kein Spielproblem wird."
Pressekontakt:
Mario Hoffmeister M.A., Leiter Kommunikation
Tel.: 05772 / 49-281; Fax: -289
E-Mail: MHoffmeister@gauselmann.de
Mobil: 0171 / 9745712
Gauselmann im Internet: www.gauselmann.de
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