Bald Freiheit für die Hühner? / Käfighaltung von Legehennen Thema im Bundesrat (mit Bild)
Geschrieben am 11-02-2011 |
Bonn/Berlin (ots) -
Heute hat das Land Rheinland-Pfalz einen Entschließungsantrag zum
Verbot der Kleingruppenkäfige für Legehennen im Bundesrat
eingebracht. Damit könnte das Ende der Hühnerqual eingeleitet sein.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist dem Antrag beigetreten. Der Deutsche
Tierschutzbund begrüßt die Initiative, kritisiert zugleich scharf das
Ansinnen des Deutschen Bauernverbandes und auch der
Geflügelindustrie, lange Bestandsschutzfristen für bestehende
Käfiganlagen und zudem Schadensersatzzahlungen im Falle eines Verbots
zu verlangen.
"Wir begrüßen die Länderinitiative außerordentlich. Das
millionenfache Hühnerelend muss beendet werden. Das Verbot muss rasch
kommen, um zu verhindern, dass die Geflügelindustrie jetzt noch
schnell Baugenehmigungen forciert, um danach dann auch für diese
Anlagen Bestandsschutz zu beanspruchen", so Wolfgang Apel, Präsident
des Deutschen Tierschutzbundes, und macht auch Druck in Richtung
Bundesregierung: "Frau Aigner muss jetzt eilig handeln und einen
Verordnungsentwurf vorlegen, so wie sie es bereits angekündigt hat.
Ihr Wort gilt, auf Zeit darf nicht gespielt werden."
Darüber hinaus sprach der Vorsitzende des niedersächsischen
Geflügelverbandes, Wilhelm Hoffrogge, in Medien von 300 Millionen
Euro Schadenersatzforderungen im Verbotsfall. "Das ist nicht nur
scheinheilig, sondern geradezu unverfroren," kritisiert Apel, "denn
am Tag, als der Bundesrat 2006 die Käfige mit Mehrheit einführte, hat
die rheinland-pfälzische Landesregierung die Normenkontrollklage
angekündigt. Jeder, der die Käfige gebaut hat, wusste, dass dies in
einem rechtlich unsicheren Raum passiert. Die wirtschaftliche
Unvernunft der Eierbarone darf nicht auf dem Rücken der Tiere
ausgeglichen werden. Der Steuerzahler darf für diese
agrarindustrielle Fehlentscheidung und Profitsteigerung nicht erneut
zur Kasse gebeten werden."
Die neuerliche Debatte über ein Verbot der Käfige für Legehennen
wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur
Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz möglich. Das BVG
erklärte die derzeit gültige Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung /
Kapitel Legehennen, in der die Kleingruppenkäfige und damit nur ein
DIN-A4-Blatt Platz pro Tier erlaubt sind, für ungültig. Der Deutsche
Tierschutzbund kritisierte die neuen Käfigsysteme von Beginn als
nicht tiergerecht. Führende Wissenschaftler bestätigen das.
Pressekontakt:
Deutscher Tierschutzbund e.V.
- Pressestelle -
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Tel.: 0228-6049624
Fax: 0228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
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