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Rat der EKD weiterhin für Verbot der PID/ Erklärung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) veröffentlicht

Geschrieben am 15-02-2011

Hannover (ots) - Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD) hat am heutigen Dienstag eine Erklärung zur
Präimplantationsdiagnostik (PID) veröffentlicht. Darin sprechen sich
die Mitglieder des Rates einmütig dafür aus, PID nicht gesetzlich
zuzulassen.

Der Rat ist der Auffassung, dass eine unbegrenzte Zulassung der
PID das christliche Menschenbild relativiere. Dieses gründe sich
nämlich darauf, so die Erklärung, "dass der Mensch nicht sein eigener
Schöpfer ist, sondern dass sich alles Leben Gott verdankt. Darin,
dass jeder Mensch zum Gegenüber Gottes geschaffen ist, liegt die
unableitbare, nicht verzweckbare Würde eines jeden Menschen
begründet." Eine mit einer Zulassung der PID bei bestimmten
Krankheitsbildern zwingend gegebene "Selektion zwischen lebenswertem
und nichtlebenswertem Leben" sei damit "nicht vereinbar", heißt es in
der Erklärung weiter, denn "ein Leben mit Behinderung" sei "in die
ganze Bandbreite der Ebenbildlichkeit Gottes" eingeschlossen.

Der Rat der EKD ist sich allerdings bewusst, "dass auch die
Nichtzulassung der PID anderen Menschen nicht oder kaum Erträgliches
zumuten kann". In der Erklärung heißt es: "Leben ist nicht
durchgängig planbar. Leben lässt sich vor Leid nicht schützen. Nach
christlichem Glauben hat sich Gott in Jesus Christus selbst dem Leid
ausgesetzt und es auf sich genommen. Das bedeutet: Auch im Leid und
beim Misslingen von Plänen und Hoffnungen ist Gott den Menschen
nahe."

Unter den Mitgliedern des Rates gibt es unterschiedliche Meinungen
zur Bewertung von Konstellationen, bei denen die Anwendung von PID
nicht die Funktion hätte, zwischen behinderten und nicht behinderten
Embryonen zu unterscheiden, sondern die Aufgabe, lebensfähige
Embryonen zu identifizieren. Diese Fälle unterscheiden sich nach
dieser Auffassung von anderen dadurch prinzipiell, dass es hier nicht
um die Frage von Krankheit und Gesundheit, von behindert und nicht
behindert, von "lebenswert" und "nicht lebenswert" gehe, sondern um
"Lebensfähigkeit und Lebensunfähigkeit". Nur in diesen Fällen würde
die IVF in Verbindung mit der PID allein dem Ziel dienen, Leben zu
ermöglichen.

Es sei deshalb zu bedenken, ob eine Zulassung von PID mit dem Ziel
verantwortbar ist, lebensfähige Embryonen zu identifizieren. Dazu
heißt es in der Erklärung: "Liegt bei Eltern eine solche genetische
Veranlagung vor, dass mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der Embryo
schon während der Schwangerschaft lebensunfähig ist, könnte die
Möglichkeit eingeräumt werden, die PID zuzulassen." Für diese Fälle,
so die Erklärung weiter "müssten Verfahren gefunden werden, die eine
angemessene Begleitung und Beratung der Eltern sicherstellen und
einen Missbrauch des eröffneten Weges verhindern".

Dieses halten einige der Mitglieder des Rates für ethisch
vertretbar. Andere Ratsmitglieder lehnen auch diese Ausnahme ab. Sie
sehen die Gefahr, dass Leben unterschiedlich bewertet wird. Dazu
heißt es in der Erklärung: "Auch das Leben mit einem noch nicht
geborenen Kind ist ein Leben in Beziehung und insofern wertvoll. Es
ist nicht an uns zu bewerten, was dies werdenden Eltern bedeutet.
Zugleich besteht die Sorge einer späteren Ausweitung der Ausnahme,
wie dies bei der pränatalen Diagnostik geschehen ist."

Gleichwohl betonen alle Mitglieder des Rates, dass unbeschadet
dieser unterschiedlichen Meinungsbildung die Erklärung "in
wechselseitigem Respekt für die jeweiligen Überzeugungen" gemeinsam
getragen werde. "Der Rat der EKD gibt diese Erklärung im Respekt vor
der Freiheit der Gewissensentscheidung der Einzelnen ab. Er ruft dazu
auf, in persönlicher Verantwortung eigene ethische Urteile zu
bilden", heißt es abschließend in der Erklärung.

Hannover, 15. Februar 2011

Pressestelle der EKD

Reinhard Mawick

Stellungnahme des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
zur Präimplantationsdiagnostik (PID)

"Deine Augen sahen mich, als ich noch nicht bereitet war..."
(Psalm 139, 16)

I.

Kinder sind Geschenke Gottes. Der Wunsch nach einem leiblichen
Kind ist ein Zeichen dafür, dass Menschen bereit sind, Verantwortung
zu übernehmen, Liebe zu schenken und Leben weiterzugeben. Der Rat der
EKD sieht den schweren Konflikt, den Ehepaare ertragen müssen, die
sich trotz Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit ein Kind
wünschen. Es ist ein tief im Menschen verankerter Wunsch, ein
gesundes Kind bekommen zu wollen. Gleichzeitig ist es für viele
Eltern selbstverständlich, dass sie auch ein Kind mit eingeschränkten
Lebensmöglichkeiten als ihr Kind annehmen. Eltern mit einem
schwerstbehinderten Kind stellen ihr gesamtes Leben auf die Betreuung
ihres Kindes ein. Diese Eltern sprechen von dem, was sie an ihrer
Situation verzweifeln lässt. Aber sie erzählen auch von der Liebe,
die sie mit ihrem Kind verbindet, - und davon, wie ihr Leben
bereichert wird, sie nicht nur Entbehrung, sondern Lebensglück
erfahren. Hoher Respekt gebührt diesen Eltern, die mit
(schwerst-)behinderten Kindern leben, und auch ihrem verständlichen
Wunsch auf ein weiteres, gesundes Kind. Ein Leben mit Behinderung ist
in die ganze Bandbreite der Ebenbildlichkeit Gottes eingeschlossen.
Staat, Gesellschaft und Kirche sind verpflichtet, Gleichberechtigung
zu verwirklichen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausnahmslos
allen Menschen zu ermöglichen. Menschen, die heute bereits mit einer
Behinderung leben, dürfen nicht den Eindruck bekommen, sie gehörten
zu einer Gruppe von Menschen, die "vermeidbar" gewesen wäre oder in
Zukunft vermieden werden soll. Der Rat der EKD sieht auch die
Befürchtung und Enttäuschung derjenigen Eltern, deren genetische
Veranlagung es wahrscheinlich macht, dass ihre Kinder nicht
lebensfähig sind. Die Erfahrung von Fehl- oder Totgeburten kann
erdrückend, oft traumatisch werden. Wir trauern mit den Eltern von
"Schmetterlingskindern" und wollen ihnen durch seelsorgliche Angebote
und persönliche Nähe zur Seite stehen. Die Sorge um diese Eltern und
der Zuspruch der Nähe Gottes sind von dem Wissen getragen, dass die
Verstorbenen in der Hand Gottes sind. Das gilt auch für Fehl- oder
Totgeburten nach künstlicher Befruchtung. Und nicht zuletzt stehen
dem Rat die schweren Belastungen vor Augen, denen medizinisches
Personal ausgesetzt ist, das werdende Eltern in komplizierten
medizinisch indizierten Konfliktfällen beraten und begleiten soll.
Kampf um das Leben eines Neugeborenen und Schwangerschaftsabbruch
liegen im medizinischen Alltag bisweilen nahe beieinander. Nach
Auffassung des Rates haben Gesellschaft und Kirche angesichts dieser
Nöte und Belastungen dafür zu sorgen, dass Kinder mit und ohne
Behinderung willkommen sind und Familien mit allen Kindern Begleitung
und konkrete Unterstützung finden. Kirche bietet Paaren in schweren
Lebenslagen seelsorgliche Begleitung an: Sie hofft mit ihnen, trauert
mit ihnen und gibt ihnen Mut. Dazu gehört auch, den Blick darauf zu
lenken, dass ein erfülltes Leben ohne eigene Kinder oder mit einem
Kind mit Behinderung möglich ist. Kinderlosigkeit oder der Verzicht
auf ein weiteres Kind müssen nicht als Unvollständigkeit verstanden
werden. Es steht uns nicht zu, anderen vorzuschreiben, was sie sich
wünschen dürfen oder wünschen sollten. Aber der Versuch, alle Wünsche
zu erfüllen, und die Eröffnung bzw. Legalisierung entsprechender
technischer Möglichkeiten können die Gesellschaft wie die Einzelnen
auf den Irrweg führen, ein planbares, gesundes, erfolgreiches Leben
zum Maßstab und Vorbild eines erfüllten Lebens zu machen. Aus
christlicher Sicht misst sich der Wert eines Lebens nicht an
Gesundheit oder Erfolg. Die Zumutbarkeit der Prozedur der Herstellung
von befruchteten Embryonen muss erörtert werden. Denn die
In-Vitro-Fertilisation (IVF) und die Präimplantationsdiagnostik (PID)
bringen nur begrenzte Chancen und erhebliche Belastungen mit sich,
über die nur wenig gesprochen wird. Das Prozedere ist für Frauen
extrem kräftezehrend und beschwerlich, die hormonelle Belastung ist
hoch und Spätschäden sind nicht ausgeschlossen. Der Kummer
enttäuschter Hoffnung bleibt, denn nur jede fünfte Frau wird nach
einer IVF schwanger und sie wird sich während des Heranwachsens des
Embryos weiterer pränataler Diagnostik unterziehen müssen. Hinzu
kommt, dass die PID die Chancen auf Entwicklung eines lebensfähigen
oder gesunden Kindes zwar erhöhen, aber bei allem medizinisch
Erkennbaren keineswegs garantieren kann. Leben ist nicht durchgängig
planbar. Leben lässt sich vor Leid nicht schützen. Nach christlichem
Glauben hat sich Gott in Jesus Christus selbst dem Leid ausgesetzt
und es auf sich genommen. Das bedeutet: Auch im Leid und beim
Misslingen von Plänen und Hoffnungen ist Gott den Menschen nahe. Die
Humanität unserer Gesellschaft wird auch in Zukunft daran gemessen
werden, wie sie mit eingeschränkten Lebensmöglichkeiten und
Behinderungen umgeht. Der Rat weist darauf hin, dass durch die
Zulassung der PID die Belastungen für andere Menschen größer werden
können: Das gilt für Menschen mit Behinderungen, wenn sie als
"vermeidbar" angesehen werden. Das gilt für Eltern, wenn ihre
Entscheidung für das Leben mit einem behinderten Kind infrage
gestellt wird. Das gilt für diejenigen, die keine Untersuchungen auf
Behinderungen und Krankheiten vor der Geburt in Anspruch nehmen, weil
sie nicht wissen, nicht auswählen wollen oder sich überfordert fühlen
- wenn ihre Haltung unter Druck gerät.

II.

Vor dem Hintergrund dieser ethischen Erwägungen bleibt der Rat
dabei, dass die PID verboten werden sollte. Auch wenn bei der
Diagnostik selbst keine Embryonen verbraucht werden, müssen für die
PID mehr als die heute bereits gesetzlich erlaubten drei Embryonen
hergestellt werden. Dadurch könnten Begehrlichkeiten geweckt werden,
sie zu Forschungs- und anderen Zwecken zu nutzen. Wenn sich der Rat
der EKD erneut dafür ausspricht, Grenzen der Verfügbarkeit über
menschliches Leben anzuerkennen und die PID zu verbieten, dann
geschieht das in dem Bewusstsein des Dilemmas, dass auch das Verbot
der PID anderen Menschen nicht oder kaum Erträgliches zumuten kann.
Das christliche Menschenbild gründet darauf, dass der Mensch nicht
sein eigener Schöpfer ist, sondern dass sich alles Leben Gott
verdankt. Darin, dass jeder Mensch zum Gegenüber Gottes geschaffen
ist, liegt die unableitbare, nicht verzweckbare Würde eines jeden
Menschen begründet. Eine mit einer Zulassung der PID bei bestimmten
Krankheitsbildern zwingend gegebene Selektion zwischen lebenswertem
und nichtlebenswertem Leben ist damit nicht vereinbar. Wir glauben,
dass unser Leben nicht allein in unseren Händen liegt; wie es in
Psalm 139 heißt: "Deine Augen sahen mich, als ich noch nicht bereitet
war, und alle Tage waren in dein Buch geschrieben, die noch werden
sollten und von denen keiner da war." Dass Gottes Wege manchmal
schwer zu begreifen sind, drückt der unmittelbar folgende Vers aus:
"Aber wie schwer sind für mich, Gott, deine Gedanken! Wie ist ihre
Summe so groß! Wollte ich sie zählen, so wären sie mehr als der Sand:
Am Ende bin ich noch immer bei dir." (Psalm 139, 16-18) Die Zulassung
der PID relativiert dieses Menschenbild, wenn sie dazu dient,
auszuwählen und letztlich festzulegen, welches Leben "lebenswert" ist
und welches nicht. Auch könnte ein noch so sorgfältig erarbeiteter
Kriterienkatalog keine überzeugende Grenze zwischen
lebensunverträglicher und zu bejahender Behinderung angeben.

III.

Unter den Mitgliedern des Rates gibt es unterschiedliche Meinungen
zur Bewertung von Konstellationen, bei denen die Anwendung der PID
nicht die Funktion hätte, zwischen behinderten und nicht behinderten
Embryonen zu unterscheiden, sondern die Aufgabe, lebensfähige
Embryonen zu identifizieren. Die hier angesprochenen Fälle
unterscheiden sich von anderen dadurch prinzipiell, dass es nicht um
die Frage von Krankheit und Gesundheit, von behindert und nicht
behindert, von "lebenswert" und "nicht lebenswert" geht, sondern um
Lebensfähigkeit und Lebensunfähigkeit. Nur in diesen Fällen würde die
IVF in Verbindung mit der PID allein dem Ziel dienen, Leben zu
ermöglichen. Es gilt deshalb zu bedenken, ob eine Zulassung der PID
mit dem Ziel verantwortbar ist, lebensfähige Embryonen zu
identifizieren. Liegt bei Eltern eine solche genetische Veranlagung
vor, dass mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der Embryo schon während
der Schwangerschaft lebensunfähig ist, könnte die Möglichkeit
eingeräumt werden, die PID zuzulassen. Für diese Fälle müssten
Verfahren gefunden werden, die eine angemessene Begleitung und
Beratung der Eltern sicherstellen und einen Missbrauch des eröffneten
Weges verhindern. Dieses halten einige der Mitglieder des Rates für
ethisch vertretbar. Andere machen ihre ablehnende Haltung deutlich:
Sie sehen die Gefahr, dass Leben unterschiedlich bewertet wird. Auch
das Leben mit einem noch nicht geborenen Kind ist ein Leben in
Beziehung und insofern wertvoll. Es ist nicht an uns zu bewerten, was
dies werdenden Eltern bedeutet. Zugleich besteht die Sorge einer
späteren Ausweitung der Ausnahme, wie dies bei der Pränatalen
Diagnostik geschehen ist. Gleichwohl tragen alle Mitglieder des Rates
diese Erklärung in wechselseitigem Respekt für die jeweiligen
Überzeugungen gemeinsam. Der Rat der EKD gibt diese Erklärung im
Respekt vor der Freiheit der Gewissensentscheidung der Einzelnen ab.
Er ruft dazu auf, in persönlicher Verantwortung ein eigenes ethisches
Urteil zu bilden.

Hannover, den 15. Februar 2011



Pressekontakt:
Evangelische Kirche in Deutschland
Reinhard Mawick
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: reinhard.mawick@ekd.de


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