Hartz IV: Kühlschrank und Monatskarte aus Regelsatz herausnehmen
Geschrieben am 16-02-2011 |
Berlin (ots) - Anlässlich der erneuten Vermittlungsrunde zum Hartz
IV-Regelsatz erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
"Der SoVD fordert, künftig langlebige Gebrauchsgüter mit hohem
Anschaffungswert aus dem Regelsatz auszuschließen. Die Anschaffung
eines Kühlschrankes oder einer Waschmaschine stellen für die
Leistungsempfänger eine überproportionale Belastung dar. Viele
Betroffene müssen bisher Darlehen in Anspruch nehmen, weil sie diese
notwendigen Gegenstände nicht aus dem Regelsatz bezahlen können. Auch
die Monatskarten für den öffentlichen Nahverkehr lassen sich in aller
Regel nicht über den im Regelsatz vorgesehenen Betrag finanzieren.
Es wäre eine große Hilfe für die Betroffenen, diese Posten
unabhängig vom Regelsatz gesondert zu leisten."
V.i.S.d.P.: Veronica Sina
Pressekontakt:
Kontakt:
Benedikt Dederichs
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de
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