Gemeinsame Presseerklärung: Tarifvertragsparteien des Baugewerbes zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über konzerninterne Entsendung: Keine Anwendung der EU-Richtlinie auf Baubranche
Geschrieben am 18-02-2011 |
Berlin (ots) - Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes warnen
davor, die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von
Beschäftigten aus Drittstaaten in der EU aufzuweichen. Hintergrund
ist eine von der EU-Kommission geplante Richtlinie zur
konzerninternen Entsendung. Danach soll der konzerninterne Transfer
von Arbeitnehmern aus Drittstaaten nach Europa vereinfacht werden.
"Der Richtlinienvorschlag wird zu erheblichen, nicht hinnehmbaren
Konsequenzen für den europäischen und nationalen Arbeitsmarkt,
insbesondere im Bausektor, führen", stellten die Präsidenten der
beiden Arbeitgeberverbände der Bauwirtschaft und der
Bundesvorsitzende der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fest. Anlässlich
eines heute (18. Februar) stattfindenden Spitzengesprächs einigten
sich Herbert Bodner, Präsident des Hauptverbandes der Deutschen
Bauindustrie, Dr. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des
Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, sowie Klaus Wiesehügel,
Bundesvorsitzender der IG BAU auf ein entsprechendes gemeinsames
Positionspapier.
Die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft sehen die Gefahr, dass
sich der Druck auf die Lohnkosten und damit die
Wettbewerbsbedingungen unter den im Richtlinienvorschlag genannten
Bedingungen erheblich verschärft. Nach dem Vorschlag könnte letztlich
jeder Facharbeiter mit einer Berufsausbildung aus einem Drittstaat
nach Deutschland entsandt werden. Das bedeutet, dass etwa ein
Beschäftigter aus China in eine Niederlassung nach Polen und von dort
nach Deutschland entsandt werden könnte, ohne dass es einer
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bedarf. Gleichzeitig wären die
Unternehmen aus dem EU-Ausland nur zur Einhaltung der zum Teil extrem
niedrigen Mindestlöhne des ersten Arbeitsortes in der EU
verpflichtet. "Es wäre für Anbieter aus Drittstaaten deutlich
billiger, Facharbeiter aus ihren Heimatländern zu entsenden, anstatt
Fachkräfte aus dem EU-Zielland zu beschäftigen", sagte der IG
BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel.
Besorgt zeigten sich die Spitzenvertreter insbesondere durch eine
Vorschrift des Richtlinienentwurfs, wonach die entsandten
Beschäftigten innerhalb der EU ihren Arbeitsort unbeschränkt wechseln
können. "Wir erwarten, dass der Bundesinnenminister, der die
Federführung innerhalb der Bundesregierung für die Richtlinie hat,
auf eine Entschärfung hinarbeitet", erklärte HDB-Präsident Herbert
Bodner. "Ansonsten würde ein Einfallstor geschaffen, das deutsche
Arbeitsgenehmigungsrecht zu unterlaufen."
Zudem drohe eine Verzerrung des Wettbewerbs. Konzerne mit Sitz
oder Töchtern außerhalb der EU würden durch die Richtlinie stark
bevorzugt werden. Denn sie dürfen danach Mitarbeiter aus Drittstaaten
zunächst in ein EU-Land mit geringen Mindeststandards entsenden. Bei
einer Weiterentsendung in Mitgliedstaaten mit höheren Standards
sollen aber die Bedingungen des ersten EU-Landes weiterhin gelten.
Eine Praxis, die innerhalb der Gemeinschaft nicht existiert. Dort
ansässige Firmen, die ihre Mitarbeiter in andere EU-Staaten
entsenden, müssen die Mindeststandards des Ziellandes einhalten. "Von
dem Prinzip, dass der Lohn der Baustelle gilt, bliebe damit nichts
mehr übrig", sagte ZDB-Präsident Dr. Hans-Hartwig Loewenstein. "Unter
dem davon ausgehenden unfairen Wettbewerb würden nicht nur Firmen des
Ziellandes sondern auch die auf dessen Markt bisher tätigen
Entsendeunternehmen aus anderen Mitgliedstaaten leiden."
Die Spitzenvertreter der Organisationen forderten die Politik auf,
die sich aus dem Richtlinienvorschlag ergebenden Probleme schnell zu
lösen und insbesondere das Baugewerbe aus dem Anwendungsbereich der
Richtlinie herauszunehmen.
Pressekontakt:
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Stellv. Hauptgeschäftsführer und
Leiter der Hauptabteilung Volkswirtschaft,
Information und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de
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